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Verfasst am: 24.01.09, 15:45 Titel: Schwammiger Auszugszeitpunkt bei Kündigung
Hallo !
Folgendes Problem:
In der Wohnung des V (Vermieter) wohnen zwei Mieter, jeder hat seinen eigenen unabhängigen Mietvertrag (M1 und M2). Nun will M1 ausziehen. Er übergibt am 15.01. eine schriftliche Kündigung, allerdings schreibt er, daß er den genauen Zeitpunkt für den Auszug noch nicht sagen kann, entweder März April Mai oder Juni, mit der Bitte um "Rücksicht".
V hat dazu nicht allzu viel Lust, der Mieter ist nämlich sehr unbequem.
Für den von M1 bewohnten Teil der Wohnung hat V bereits einen Nachmieter in den Startlöchern sitzen. Auch aus diesem Grund will V einen festen Auszugszeitpunkt, weil Nachmieter auch kündigen muß.
Muß V die Kündigung in dieser Form akzeptieren ? Kann er sich darauf berufen, daß ihm am 15.01. die Kündigung zugegangen ist und somit den Auszug von M1 zum Ende April (spätestens) verlangen ?
Verfasst am: 24.01.09, 16:04 Titel: Planungssicherheit des V und des potentiellen Nachmieters
Wenn M1 in seine Kündigung hineingeschrieben hat, der V möge doch bitte "Rücksicht" darauf nehmen, dass der M1 noch nicht sagen kann, wann er tatsächlich die Wohnung verlassen wird, so würde ich eine sehr pragmatische Lösung des Falles vorschlagen wollen: "Der V bestätigt den Eingang der Kündigung und den Kündigungszeitpunkt 30. April 2009. V schreibt weiter: Wenn M1 hingegen noch länger wohnen bleiben möchte, muss er unter Einhaltung der Kündigungsfristen zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. V begründet seinen Rechtsstandpunkt damit, dass er ja auch Planungssicherheit braucht, um die Wohnung nahtlos weitervermieten zu können und er deswegen leider keine Rücksicht auf die ganz speziellen Wünsche des M1 nehmen kann."
Wie wär´s damit? Dann könnte V ja schauen, was passiert und wie M1 darauf reagiert. Gleichzeitig könnte V ja von M1 auch die schriftliche Bestätigung verlangen, dass dieser jedenfalls zum 30. April 2009 räumt. Dann dürfte auch der potentielle Nachmieter Planungssicherheit haben. Mit der Aussage: "Ich kann leider keine Rücksicht nehmen!" hätte jedenfalls der V "den Ball zu M1 zurückgespielt", dieser müsste dann reagieren, andernfalls ist das Mietverhältnis zum 30. April 2009 beendet.
Verfasst am: 24.01.09, 16:14 Titel: Re: Planungssicherheit des V und des potentiellen Nachmieter
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
V schreibt weiter: Wenn M1 hingegen noch länger wohnen bleiben möchte, muss er unter Einhaltung der Kündigungsfristen zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
hat damit der Mieter nicht zumindest teilweise erreicht, was er will?
lässt sich erst die Option offen, zum 30.4. auszuziehen, am 30.3. fällt ihm ein, er schafft es nicht, schreibt eine neue Kündigung zum 30.6.
Wenn in einer Kündigung kein gültiger Termin genannt wird, dann ist die Kündigung so zu interpretieren, dass der nächste mögliche Termin gemeint ist.
Wenn der Vermieter also antwortet, er bestätige die Kündigung zum 30.04., liegt er richtig.
- Es handelt sich aber nicht um ein möbliertes Zimmer? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.01.09, 17:11 Titel: Re: Planungssicherheit des V und des potentiellen Nachmieter
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Der V bestätigt den Eingang der Kündigung und den Kündigungszeitpunkt 30. April 2009. V schreibt weiter: Wenn M1 hingegen noch länger wohnen bleiben möchte, muss er unter Einhaltung der Kündigungsfristen zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
Es wäre mir neu, daß man eine bereits erfolgte Kündigung durch eine erneute Kündigung aufheben könnte.
Und wenn die Formulierung juristisch einwandfrei sein sollte, müßte der Mieter, so er denn weiter dort wohnen wollte, gar nichts machen. Als Planungssicherheit würde ich das nicht bezeichnen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Zu der Frage: nein es ist kein möbliertes Zimmer, wohl aber eine Einliegerwohnung.
Da sich M1 bisher auch nicht sonderlich für wohnungsanzeigen interessiert, wäre es dem V sehr gelegen, wenn er sagen kann, Kündigung ist akzeptiert, aber gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist Auszug zum Ende April. Vielleicht nimmt M1 dann mal ne Zeitung in die Hand.
Ach so, was vergessen: wenn jetzt V sagt, okay Kündigung angenommen zum 30.04.09. Kann M1 dann die Kündigung wieder zurückziehen mit der Begründung, so schnell finde ich keine Wohnung ?
Ach so, was vergessen: wenn jetzt V sagt, okay Kündigung angenommen zum 30.04.09. Kann M1 dann die Kündigung wieder zurückziehen mit der Begründung, so schnell finde ich keine Wohnung ?
Ich sehe nicht, dass eine Bestätigung der Kündigung dem Vermieter helfen wird...
Ein Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die grundsätzlich bedingungsfeindlich ist. Erklärt der Mieter "ich kündige" ohne einen Termin zu nennen, gilt zweifellos der nächstmögliche Termin. Hier soll der Mieter aber erklärt haben, den Termin später festlegen zu wollen. Der nächstmögliche Termin gilt aber nur dann, wenn es keine Willenserklärung zum Termin gibt.
Eine Kündigung unter Vorbehalt einer späteren Terminfestlegung ist unwirksam. In diesem Fall kann auch nicht durch Annahmeerklärung des Vermieters ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Zum Vertragsabschluss sind 2 deckungsgleiche Willenserklärungen erforderlich. Es ist erklärter Wille des Mieters, den Termin für die Beendigung des Mietverhältnisses erst später festzulegen. Damit kann durch die Annahmeerklärung allenfalls ein Vertrag abgeschlossen werden für über Beendigung zu einem noch nicht feststehenden Termin.
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