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nehmen wir an, X hätte heute besuch von der Polizei bekommen, weil x angeblich vor ein paar Wochen ein Fahrzeug auf einem Parkplatz angefahren. X ist sich sicher, kein Fahrzeug beschädigt zu haben, und Y als Zeuge im Auto, hat von einem anfahren auch nichts bemerkt.
Der Polizeibeamte hat nach einem Schaden am Fahrzeug gesucht und auch ein paar Kratzer an der Stoßstange gefunden, die mit dem Schaden am anderen Fahrzeug übereinstimmen könnten. Allerdings handelt es sich hierbei um einen Firmenwagen, der oftmals von mehreren Mitarbeiters gefahren wird. Die Schäden (diese sind übrigens auf beiden Stoßstangenseiten zu finden= laut Aussage mehrerer Mitarbeiter schon länger (mehrere Monate) an dem Fahrzeug zu finden.
Nun hat x natürlich einer Vernehmung zugestimmt, die in den nächsten Tagen sein wird. X hat in Ruhe vorab mit dem Beamten gesprochen und natürlich auch angegeben, dass man sich zur angegebenen Zeit an dem entsprechenden Ort befunden hat. Der Polizeibeamte gab an, dass ein Zeuge den Unfall gesehen hätte und dem anderen Fahrzeughalter einen Zettel, ohne Name, Anschrift und Telefonnumer hinterlassen hat, der auf X hinwieß.
Also, X hat nichts bemerkt und ist sich sicher, kein Fahrzeug angefahren zu haben. Aber nun sprechen ja einige Fakten dafür: Schäden an der Stoßstange des eigenen PKW die Anwesenheit am Ort und der (vielleicht auch angebliche) Zeuge.
Man denkt, entlastend für X kommt hinzu: Hätte X den Unfall verursacht, hätet er dies der Firma gemeldet und der Schaden wäre durch die Versicherung abgedeckt gewesen. Passiert öfters mit diesem Fahrzeug und die Firma reagiert auf soetwas ziemlich gelassen. X hat einen Zeugen im Auto sitzen gehabt mit dem er mittlerweile Kontakt aufgenommen hatte und der sich ebenfalls an keinen Parkunfall erinnern kann. Soetwas wäre aufgefallen
Nun wird gegen X wegen Unfall mit Fahrerflucht ermittelt.
kann mir niemand etwas dazu sagen
mache mir wirklich gedanken! x hat des schaden der wohl entstanden ist nicht bemerkt. allerdings weiß x auch nicht, die groß der schaden ist. ich denke das wird sich morgen herausstellen, wenn x die vernehmung hat. ob an dem anderen auto "nur" ein kleiner kratzer entsanden ist oder die gesamte türe, außenspiegel oder kotflügel fehlt weiß x eben noch nicht!
jedenfalls ist mit verkehrsunfallflucht nicht zu spaßen. und für eine sache, die x nicht gemerkt hat, bzw. wahrscheinlich gar nicht war, möchte x natürlich keine strafe bekommen! anders wäre es vielleicht, wenn er sich etwas vorzuwerfen hätte!
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 29.01.09, 16:02 Titel:
Was soll man dazu sagen? X hat ja schon eingeräumt, daß er der Fahrer und zum fraglichen Zeitpunkt am Ort des Geschehens war. Damit hat er sich die einfachste Möglichkeit, straffrei aus der Sache herauszukommen, verbaut.
Jetzt hängt alles davon ab, ob die Einlassung, daß er vom Unfall nichts bemerkt hat, glaubwürdig ist. Wenn dem so ist, dann hat er keine Unfallflucht begangen. Anderenfalls drohen ihm 7 Punkte, Geldstrafe und je nach Schadenshöhe eventuell 1-3 Monate Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
was ist, wenn x das fahrzeug tatsächlich nicht angefahren hat. die sache mit dem anonymen hinweis könnte sich nun auch wie folgt darstellen:
stellen wir uns vor, der fahrer des anderen fahrzeuges hat x angefahren. und nun wird die gelegenheit genutzt (ja am fahrzeug von x ja nun schon schäden zu sehen waren) die kollision auf x zu schieben.
klar, vielleicht nicht ganz so einleuchtend, aber wer weiß was den menschen so einfällt? eben das mit dem "anonymen" hinweis stört total! welcher zeuge merkt sich denn ein kennzeichen etc. gibt dies zu protokoll und vergisst seine persönlichen daten zu hinerlassen?
die ganze sache geht x sehr an das gemüht und liegt ihm schwer im magen. besonders wenn konsequenzen drohen könnten, wegen nichts und wieder nichts!
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