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Geschäftskonto nur mit Gewerbeschein?

 
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Nicky.S.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 10
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:18    Titel: Geschäftskonto nur mit Gewerbeschein? Antworten mit Zitat

Hallo,

stimmt es, dass man ein geschäftskonto nur eröffnen kann, wenn man einen Gewerbeschein vorlegt?
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sollte man auch sonst den Nachweis erbringen?
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Bankrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein "Geschäftskonto" ist kein juristisch feststehender Begriff. Aus Banksicht geht es darum, zum einen ein Abrechnungsmodell bezüglich der Kontogebühren anzubieten, das auf Geschäftskunden zugeschnitten ist. Zum anderen gibt es Produkte und Dienstkeistungen, die Privatkunden nicht brauchen (z.B. Einziehen von Lastschriften, Akkreditive o.ä.).

Daher haben auch Vereine, Behörden, Stiftungen etc. bei Banken "Geschäftskonten", auch wenn es keine Gewerbebetriebe sind.

Für einen Privatkunden ist ein Geschäftskonto typischerweise nicht attraktiv: Die Kosten sind höher als beim Privatkonto und die zusätzlichen Produkte braucht er nicht.
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Nicky.S.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 10
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Also wäre es auch möglich, ein privates Girokonto zu eröffnen und dies später in ein Geschäftskonto umzuwandeln?
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Denn
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Falls du damit darauf abzielst, ob du die vorhandene Kontonummer behalten darfst / kannst, würde ich sagen, dass es auf die Bank und deren interne Regeln ankommt...
Grundsätzlich müsste so etwas möglich sein. Ob es alle Banken machen können / wollen eine andere frage.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nicky.S. hat folgendes geschrieben::
Also wäre es auch möglich, ein privates Girokonto zu eröffnen und dies später in ein Geschäftskonto umzuwandeln?


Durchaus denkbar.

Der Bank wird es aber auf einen Nachweis ankommen, dass der Kontoinhaber auch existiert.

Dies ist regelmäßig bei einem Privatkonto durch den Personalausweis und beim Gewerbebetrieb durch Gewerbeschein, Handelsregisterauszug o.ä. nachzuweisen.

Ohne diesen Nachweis dürfte auch die Umwandlung nicht erfolgen.

Inkognito
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei uns im Haus fangen Geschäftskontonummern mit einer 1 und Privatkonten mit einer 2 an. Umwandeln ist da nicht. Hängt aber ausschliesslich mit unseren internen Regelungen zusammen.

Ein Konto muss immer auf real existierende (natürliche oder juristische) Personen(gemeinschaften) lauten. Konten auf fiktive Personen oder nicht existierende Firmen geht rechtlich nicht.
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