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Kamera aus der Hand geschlagen - Etwas schwierige Situation

 
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alex2811
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 15:58    Titel: Kamera aus der Hand geschlagen - Etwas schwierige Situation Antworten mit Zitat

Hi Leute,
habe folgendes Problem:

Ich war auf einer privaten Geburtstagsparty (ich war Fahrer, daher nüchtern) und habe Fotos mit meiner Digitalkamera geschossen. Ein Freund von mir hat sich die Kamera kurz geliehen, um selbst ein paar Bilder zu schießen.

Dabei ist ein Typ mit aufs Bild gekommen, der sich sehr darüber aufgeregt hat. Er machte erst Gesten, das zu Unterlassen, was mein Freund jedoch nicht registriert hat bzw. nicht richtig gedeutet hat. Als er weiterhin Fotos machte, kam besagter junger Mann auf ihn zu und schlug ihm kommentarlos meine Digitalkamera aus der Hand, welche nun kaputt ist.

Ich forderte ihn sofort dazu auf, die Kamera zu bezahlen, doch er weigerte sich. Seine Argumentation: Mein Kumpel (welcher die Kamera in der Hand hatte) wäre Schuld, da er nicht auf seine Aufforderung gehört habe. Ich stand die ganze zeit daneben und kann bestätigen, dass mein Freund ihn nicht vorsätzlich bzw. ausschließlich (also alleine) fotografiert hat.

Ich habe daraufhin gesagt, dass er ja auch einfach hätte weggehen können, oder die Kamera vorsichtiger wegdrücken können, aber er lachte nur und meinte, es wäre sein gutes Recht.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist... War ja quasi ein Angriff auf meinen Kollegen, oder? Namen und Adresse habe ich.

Wäre dankbar für jede Hilfe!
Alex
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Meine private Meinung dazu ist, dass ich niemals ungefragt jemanden fotografieren würde. Andererseits hat der "Fotograf" doch bestimmt eine Sorgfaltspflicht, genau darauf - nämlich, ob sich jemand belästigt fühlt - zu achten.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Meine private Meinung dazu ist, dass ich niemals ungefragt jemanden fotografieren würde.

Da gebe ich Ihnen Recht, i. d. R. halte ich es auch so (von Ausnahmen - rein beruflich - abgesehen Winken).

Questor hat folgendes geschrieben::
Andererseits hat der "Fotograf" doch bestimmt eine Sorgfaltspflicht, genau darauf - nämlich, ob sich jemand belästigt fühlt - zu achten.

Nö.
Das reine Fotografieren anderer Personen ist nicht per se verboten.
Man muss eben nur darauf achten, dass man nicht gegen § 201a StGB verstößt.
Ansonsten bedarf lediglich die Verbreitung/Veröffentlichung der Bilder der Zustimmung des Abgebildeten nach § 22 Kunsturhebergesetz. Ausnahmen hiervon regelt der § 23 KUG.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn jemand nicht fotografiert werden möchte. Einen rechtlichen Anspruch gibt es dafür nicht, dadurch ist auch der Angriff nicht gerechtfertigt. Derjenige hat sich einer Sachbeschädigung schuldig gemacht und muss den Schaden begleichen.
_________________
Geist ist Geil!
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alex2811
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön, ihr habt mir sehr geholfen!
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