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Verfasst am: 25.01.09, 15:58 Titel: Kamera aus der Hand geschlagen - Etwas schwierige Situation
Hi Leute,
habe folgendes Problem:
Ich war auf einer privaten Geburtstagsparty (ich war Fahrer, daher nüchtern) und habe Fotos mit meiner Digitalkamera geschossen. Ein Freund von mir hat sich die Kamera kurz geliehen, um selbst ein paar Bilder zu schießen.
Dabei ist ein Typ mit aufs Bild gekommen, der sich sehr darüber aufgeregt hat. Er machte erst Gesten, das zu Unterlassen, was mein Freund jedoch nicht registriert hat bzw. nicht richtig gedeutet hat. Als er weiterhin Fotos machte, kam besagter junger Mann auf ihn zu und schlug ihm kommentarlos meine Digitalkamera aus der Hand, welche nun kaputt ist.
Ich forderte ihn sofort dazu auf, die Kamera zu bezahlen, doch er weigerte sich. Seine Argumentation: Mein Kumpel (welcher die Kamera in der Hand hatte) wäre Schuld, da er nicht auf seine Aufforderung gehört habe. Ich stand die ganze zeit daneben und kann bestätigen, dass mein Freund ihn nicht vorsätzlich bzw. ausschließlich (also alleine) fotografiert hat.
Ich habe daraufhin gesagt, dass er ja auch einfach hätte weggehen können, oder die Kamera vorsichtiger wegdrücken können, aber er lachte nur und meinte, es wäre sein gutes Recht.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist... War ja quasi ein Angriff auf meinen Kollegen, oder? Namen und Adresse habe ich.
Meine private Meinung dazu ist, dass ich niemals ungefragt jemanden fotografieren würde. Andererseits hat der "Fotograf" doch bestimmt eine Sorgfaltspflicht, genau darauf - nämlich, ob sich jemand belästigt fühlt - zu achten.
Meine private Meinung dazu ist, dass ich niemals ungefragt jemanden fotografieren würde.
Da gebe ich Ihnen Recht, i. d. R. halte ich es auch so (von Ausnahmen - rein beruflich - abgesehen ).
Questor hat folgendes geschrieben::
Andererseits hat der "Fotograf" doch bestimmt eine Sorgfaltspflicht, genau darauf - nämlich, ob sich jemand belästigt fühlt - zu achten.
Nö.
Das reine Fotografieren anderer Personen ist nicht per se verboten.
Man muss eben nur darauf achten, dass man nicht gegen § 201a StGB verstößt.
Ansonsten bedarf lediglich die Verbreitung/Veröffentlichung der Bilder der Zustimmung des Abgebildeten nach § 22 Kunsturhebergesetz. Ausnahmen hiervon regelt der § 23 KUG. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Auch wenn jemand nicht fotografiert werden möchte. Einen rechtlichen Anspruch gibt es dafür nicht, dadurch ist auch der Angriff nicht gerechtfertigt. Derjenige hat sich einer Sachbeschädigung schuldig gemacht und muss den Schaden begleichen. _________________ Geist ist Geil!
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