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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 24.01.09, 18:16 Titel: Schriftliches Verfahren - ab wann ist ein Urteil möglich? |
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Geringer Streitwert (300 Euro). Klage ist eingetroffen und wurde erwidert. Der Kläger hat trotz Fristverlängerung keine Stellungnahme zur Klageerwiderung abgegeben.
Frage: Ist jetzt schon ein Urteil möglich? Falls nicht, ab wann dann? Es wurde von den Parteien ja bereits alles vorgebracht.
viele Grüße,
Galahad |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.01.09, 18:24 Titel: |
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In welcher Art von Verfahren sind wir denn? Ist schriftliches Vorverfahren, Verfahren nach § 495a ZPO oder früher erster Termin bestimmt?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 24.01.09, 20:01 Titel: Wir sind im schriftlichen Vorferfahren |
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...und Danke für die schnelle Reaktion.
viele Grüße,
Galahad |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.01.09, 20:11 Titel: |
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Sehe gerade erst die Überschrift... Jetzt muß ich aber noch einmal nachfragen: Was denn nun? Schriftliches Vorverfahren oder schriftliches Verfahren?
Wenn schriftliches Vorverfahren, kann kein Urteil ohne Termin ergehen.
Wenn schriftliches Verfahren (§ 495a ZPO), kann nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme ein Urteil ergehen.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 24.01.09, 21:00 Titel: Ja, dass ist echt gewöhnungsbedürftig für mich... |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Sehe gerade erst die Überschrift... |
...dass die Schriftart für die Überschriften in diesem Forum so klein ist und man da besser nicht das wichtigste reinschreibt. In vielen anderen Foren gebe ich tatsächlich jedem meiner Beiträge einen eigenen aussagekräftigen Titel, das habe ich mir in der Internet-Steinzeit so angewöhnt. Damals war das notwendig und sinnvoll, weil es nur Thread-Übersichten gab, keine Board-Ansichten, und man jeden Beitrag einzeln aufrufen musste.
Es handelt sich in der Tat um das schriftliche Vorverfahren, NICHT um das vereinfachte schriftliche Verfahren (so heisst es doch in § 495a?). Aber wie geht es jetzt weiter? Sollte/muss der Beklagte eine Terminbestimmung beantragen, damit es endlich mal voranne geht? Der Kläger hat ja in der beschriebenen Situation offenbar keinen Bock mehr und wünscht sich wahrscheinlich, nie geklagt zu haben.
Anmerkung: Der Beklagte strebt eine detaillierte Entscheidung an, weil eine solche von erheblichem allgemeinen Interesse wäre - eine Klagerücknahme des Gegners wäre nur zweite Wahl. Die würde der Beklagte gerne verhindern oder zumindest erschweren.
viele Grüße,
Galahad |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 24.01.09, 22:08 Titel: |
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Zitat: | Sollte/muss der Beklagte eine Terminbestimmung beantragen, damit es endlich mal voranne geht? |
Nein, das Gericht bestimmt von allein einen Termin. Möglich wäre aber ein Schriftsatz à la "in Sachen .... scheinen die Argumente ausgetauscht. Daher wird höflich gebeten, nunmehr kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen."
Zitat: | eine Klagerücknahme des Gegners wäre nur zweite Wahl. Die würde der Beklagte gerne verhindern oder zumindest erschweren. |
Das liegt aber nicht in der Hand des Beklagten. Wenn der Kläger die Klage zurücknehmen will, kann er des bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Zustimmung des Beklagten.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 26.01.09, 04:40 Titel: Danke |
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Vielen Dank, Metzing, jetzt blicke ich durch.
viele Grüße,
Galahad |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.09, 12:10 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Möglich wäre aber ein Schriftsatz à la "in Sachen .... scheinen die Argumente ausgetauscht. Daher wird höflich gebeten, nunmehr kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen." |
...oder "das Verfahren nach § 495a ZPO anzuordnen." _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 29.01.09, 23:34 Titel: Höchst interessant... |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | ...oder "das Verfahren nach § 495a ZPO anzuordnen." |
...das geht echt? Dass also ein "normales" schriftliches Vorverfahren in ein rein schriftliches nach § 495a umgewandelt wird, wenn erkennbar ist, dass ein mündlicher Termin überflüssig ist, weil alles erschöpfend gesagt wurde, alle Beweise (z.B. nur schriftliche Belege) vorliegen und Zeugen nicht nötig bzw. vorhanden sind? Kann das Gericht auch von alleine auf diese Idee kommen?
viele Grüße,
Galahad |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 30.01.09, 09:20 Titel: Re: Höchst interessant... |
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Sir Galahad hat folgendes geschrieben:: | Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | ...oder "das Verfahren nach § 495a ZPO anzuordnen." |
...das geht echt? Dass also ein "normales" schriftliches Vorverfahren in ein rein schriftliches nach § 495a umgewandelt wird, wenn erkennbar ist, dass ein mündlicher Termin überflüssig ist, weil alles erschöpfend gesagt wurde, alle Beweise (z.B. nur schriftliche Belege) vorliegen und Zeugen nicht nötig bzw. vorhanden sind? |
Das ist sogar der normale Ablauf. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 30.01.09, 12:53 Titel: Alles klar... |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Das ist sogar der normale Ablauf. |
...herzlichen Dank.
Viele Grüße.
Galahad |
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