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ladung vom gericht
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Louisgillot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 00:05    Titel: ladung vom gericht Antworten mit Zitat

vor einem halben jahr bin ich von deutschland weg gezogen. habe meine wohnung nicht schriftlich gekündigt. Leider ! jetzt behauptet der vermieter das ich die wohnung in einem schlimmen zustand hinterlassen habe. und schulde eine summe von 12000 euro. habe in einem monat einen gerichtstermin in deutschland weiß aber nicht wie ich hinkommen soll. da ich das geld nicht habe um hinzukommen. wohne jetzt in österreich. was wäre wenn ich nicht zu dem termin gehe ? was kann ich tun ? kann mir bitte jemand helfen ? Kann man mich nach deutschland zurück schicken ?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 09:06    Titel: Re: ladung vom gericht Antworten mit Zitat

Louisgillot hat folgendes geschrieben::
was wäre wenn ich nicht zu dem termin gehe ?

Dann wird höchstwahrscheinlich ein Versäumnisurteil ergehen, aus dem - auch in Österreich - vollstreckt werden kann.

Zitat:
was kann ich tun ?

Einen Anwalt in Deutschland beauftragen, der den Termin wahrnimmt. Fehlt es am notwendigen Kleingeld für den Anwalt, kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden.

Zitat:
kann mir bitte jemand helfen ?

Nein. Wir diskutieren hier lediglich die Rechtslage.

Zitat:
Kann man mich nach deutschland zurück schicken ?

Ähm.... Weshalb? Und wer?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 09:15    Titel: Re: ladung vom gericht Antworten mit Zitat

Louisgillot hat folgendes geschrieben::
Kann man mich nach deutschland zurück schicken ?

Klar, melden Sie sich hier:
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Louisgillot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

ch meinte mit zurückschicken, ob man mich dewegen holen könnte aus österreich. was wäre wenn ich gar nicht mehr nach deutschland gehen würde ?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Louisgillot hat folgendes geschrieben::
ch meinte mit zurückschicken, ob man mich dewegen holen könnte aus österreich. was wäre wenn ich gar nicht mehr nach deutschland gehen würde ?

Dann passiert das, was Kobayashi Maru oben schon schrob.

Aus Österreich "holen" kann Sie niemand. Die Zeiten sind zum Glück vorbei!
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Louisgillot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

also müßte ich dann auf das gericht in österreich, wenn ich das richtig verstehe.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso? Sie werden doch vor einem deutschen Gericht verklagt. (Die Wohnung, um die es geht, liegt doch in Deutschland, oder?)
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Louisgillot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

ja. mischt sich da österreich nicht ein ? könnte ich auch einfach aus deutschland fern bleiben ?
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Können Sie schon.

Dann passiert wahrscheinlich, was Kobayashi Maru oben schon geschildert hat... Mit den Augen rollen
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Louisgillot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

oh man ist das sch.......
wollte in österreich ganz von vorne anfangen. was würdet ihr an meiner stelle tun ? ich will nicht mehr zurück.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayshi Maru bereits um 09:06 Uhr hat folgendes geschrieben::
Einen Anwalt in Deutschland beauftragen, der den Termin wahrnimmt. Fehlt es am notwendigen Kleingeld für den Anwalt, kann Prozeßkostenhilfe beantragt werden.

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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Louisgillot hat folgendes geschrieben::
was würdet ihr an meiner stelle tun ?


Zu meinen Fehlern stehen.

Durch weglaufen und den Kopf in den Sand stecken löst man in den allerseltesten Fällen Probleme.
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Louisgillot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

wo und wie kann ich das beantragen ? ich möchte nur meine ruhe haben. habe am 13. februar einen termin bei einer schuldnerberatung. vieleicht können die mir ja irgendwie helfen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Louisgillot hat folgendes geschrieben::
wo und wie kann ich das beantragen ?

Wie Kobayashi Maru oben schrieb, ... ach nein, diesmal nicht Winken

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist bei dem Gericht, bei dem Sie verklagt sind, zu stellen.

Wieso glauben Sie eigentlich, einfach "von vorne anfangen" zu können? Man kann doch nicht einfach ohne Kündigung und ohne Wohnungsübergabe aus einer Wohnung ausziehen!?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Man kann doch nicht einfach ohne Kündigung und ohne Wohnungsübergabe aus einer Wohnung ausziehen!?
Na ja, scheint immer häufiger zu werden. Heute hatte ich wieder so einen Fall, nächste Woche und übernächste auch. Vielleicht sollte man das Gesetz mal der Realität anpassen? Winken
Zitat:
§ 568a BGB

(1) Verläßt der Mieter seine Wohnung, ohne dies sowie die Dauer seiner Abwesenheit dem Vermieter zuvor in Schriftform angekündigt zu haben, länger als 24 Stunden, endet das Mietverhältnis, ohne daß es einer Kündigung bedarf.

(2) Hat der Mieter seine Wohnung mit vorheriger Ankündigung nach Abs. 1 verlassen und dauert seine Wohnungsabwesenheit länger als die von ihm angegebene Zeit, endet das Mietverhältnis, wenn die Dauer der angekündigten Abwesenheit um mehr als einen Tag überschritten ist, ohne daß es einer Kündigung bedarf.

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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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