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Verfasst am: 24.01.09, 19:49 Titel: Alarmanlage eingebaut - Gilt als Sachbeschädigung?
Guten Abend an die Rechtskundigen,
ich habe eine grundsätzliche Frage: Ich wohne seit 5 Jahren in einer Wohnung im eher gehobenen preislichen Rahmen (Kaltmiete 5200 Euro) in HH. Ich bin Single und beruflich sehr viel unterwegs. Ich habe seinerzeit eine Alarmanlage einbauen lassen und diese direkt an einen Wachdienst aufschalten lassen. Dies war geschehen kurz nach meinem Einzug, der Einbau erfolgte auf meine Kosten und diese wiederum betrugen roundabout 4000 Euro.
Mein Vermieter wusste seinerzeit nix davon, ich habe auch keine Veranlassung gesehen ihn darüber zu informieren. Er war danach noch einige male in der Wohnung und hat die Anlage bemerkt und ich habe nebenher erwähnt, dass ich diese habe einbauen lassen. Er hat nicht das geringste dagegen gesagt. Nunmehr ziehe ich aus, weil ich in eine andere Stadt ziehe. Der Vermieter reklamiert nun den Einbau der Alarmanlage. Ich wollte diese nicht mal bezahlt haben. Letztlich ist es doch eine Wertsteigerung für ihn. Er sagt es sei Sachbeschädigung und will Schadenersatz. Meines Wissens nach ist der Knabe einfach in finanziellen Nöten und meine Vermutung ist, dass er ein bisschen zusätzliche Einnahmen generieren möchte.
Meine These: Ich wohne in einem Stadtteil mit entsprechenden Einbruchspotential und bei einer Wohnung in dieser Preislage ist es mein gutes Recht eine Alarmanlage einzubauen.
Wie ist die grundsätzliche Rechtslage? Ist diese konform mit meiner Argumentation?
Ich bin gut Reschtschutzversichert, habe aber überhaupt keine Lust auf großartige Auseinandersetzungen muss ich sagen..
der Mieter hat die Wohnung SO zurückzugeben, wie er sie angemietet hat --> also ohne Alarmanlage
Der VM könnte natürlich großzügigerweise darauf verzichten, dieses Recht durchzusetzen, er muß aber nicht
Ob es das RECHT eines Mieters ist, eine Alarmanlage einzubauen hängt davon ab, ob es eine bauliche Veränderung an der Wonung darstellt.
Bei a. P. verlegten Leitungen, aufgeklebten Glasbruchsensoren und a. P. montierten Bewegungsmeldern sehe ich das eher nicht so, aber wenn Fenster- und Türrahmen angebohrt, Wände aufgeschlitzt wurden usw. dann bibt´s beim Auszug natürlich Ärger, wenn der VM vorher nicht zugestimmt hat und der M das nicht wieder zurückbaut
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Sehe ich genau so.
Wenn der VM es verlangt, müssen Sie die Anlage wieder entfernen.
Dabei spielt es, nebenbei bemerkt, auch keine Rolle ob die Wohnung nun über 5000 Euro oder 250 Euro kostet. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Wie ein Mieter seinen Besitz und sein Eigentum schützt ist erstmal seine Sache. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er bei Mietende die Ein-/Umbauten, Vorrichtungen, e.t.c. wieder entfernen muss wenn der Vermieter es verlangt.
Lediglich eine Vereinbarung, wonach der Vermieter die eingebrachten Sachen des Mieters bei Mietende übernimmt, befreit den Mieter davon, den Rückbauanspruch des Vermieters zu befriedigen.
Ich kann nicht wirklich erkennen, wie der Vermieter hier Einnahmen generieren kann. Der geforderte Rückbau ist vom Mieter auf dessen Kosten durchzuführen. Erst wenn der Mieter dieser Forderung nicht nachkommt und der Rückbau durch den Vermieter durchgeführt wird könnte man auf die Idee kommen, der Vermieter würde mehr Kosten abrechnen als real angefallen sind. Aber das ist eigentlich erstmal Spekulation.
vielen Dank für die Antworten. Ich werde jetzt einfach mal nichts unternehmen und den Vermieter im Zweifel klagen lassen.
Was die Einnahmengenerierung betrifft; er hat ein Handwerksunternehmen und ist fast insolvent. Er wollte die Reparaturarbeiten über sein Handwerksunternehmen abwickeln lassen. Denn Kabel wurden tatsächlich Unterputz verlegt und Fensterrahmen angebohrt. Soweit ich weiss ist er nicht rechtschutzversichert
Für mich ist der Fall erledigt aber allen hier besten Dank für die Tipps.
Verfasst am: 28.01.09, 18:31 Titel: Re: Vielen Dank!
Micky75 hat folgendes geschrieben::
vielen Dank für die Antworten. Ich werde jetzt einfach mal nichts unternehmen und den Vermieter im Zweifel klagen lassen.
Auch wenn meine Glaskugel etwas beschlagen ist denke ich, dass der VM da wohl gewinnen wird - und dann wird's für den Mieter noch teurer _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 28.01.09, 19:41 Titel: Re: Vielen Dank!
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Micky75 hat folgendes geschrieben::
vielen Dank für die Antworten. Ich werde jetzt einfach mal nichts unternehmen und den Vermieter im Zweifel klagen lassen.
Auch wenn meine Glaskugel etwas beschlagen ist denke ich, dass der VM da wohl gewinnen wird - und dann wird's für den Mieter noch teurer
Hallo,
scheint ihn aber nicht weiter zu stören
Auch die Feststellung mit der fehlenden Rechtschutzversicherung ist "eher grenzwertig"
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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