Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Privatverkauf storniert - alle Ansprüche hinfällig?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Privatverkauf storniert - alle Ansprüche hinfällig?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
BavariaBlu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 19:57    Titel: Privatverkauf storniert - alle Ansprüche hinfällig? Antworten mit Zitat

Guten Tag allerseits,
Ich hätte gern eine Meinung zur Rechtslage in folgender Situation.
Über ein Online-Auktionsportal kommt ein regulärer Privatverkauf (Auktion) zwischen Partei V (Verkäufer) und Partei K (Käufer) zustande. Das Objekt der Auktion ist ein Fahrzeug. Partei K bittet jedoch aus bestimmten Gründen nach Abschluss der Auktion Partei V darum, vom Kauf zurücktreten zu dürfen. Daraufhin schickt Partei V eine Nachricht, in der entweder die Einhaltung des Kaufs oder aber eine Schadensersatzzahlung von ca. 13% des Kaufpreises verlangt wird. Einige Minuten später aber erfolgt durch Partei V die Stornierung des Kaufvorgangs im Online-Portal, der Partei K via E-Mail-Funktion des Online-Portals zustimmen muss. (Hierbei handelt es sich um eine vorgesehene Option des Online-Portals für solche Fälle). Partei K bestätigt den Abbruch des Kaufs und erhält vom Online-Portal die Mitteilung, dass der Kaufvorgang hiermit mit beiderseitigm Einverständnis abgebrochen sei und Partei K nicht mehr verpflichtet sei, den Artikel zu kaufen.

Frage nun: Kann Partei V trotzdem noch Ansprüche (13%-Zahlung) an Partei K geltend machen? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für Ihre Meinung

BavariaBlu
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann man eine bereits abgeschlossene Auktion (online Auktionshaus technisch)rückwirkend stornieren?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BavariaBlu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 02:54    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Es gibt eine im Online-Portal vorgesehene Möglichkeit, dass Verkäufer und Käufer nach Auktionsende einvernehmlich vom Kauf/Verkauf Abstand nehmen. Einer schlägt es vor, der andere muss sich einverstanden erklären. Ein Grund muss angegeben werden.

"Stornieren" ist vermutlich nicht der richtige Begriff.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre zu prüfen (und ggfs. darüber Beweis zu erheben), ob der VK damit (nur) für eine Erstattung der Gebühren durch das Auktionshaus sorgen wollte oder ob er wirklich damit auf den bereits vorher eindeutig eingeforderten Schadensersatz verzichten wollte.

Letzteres erscheint mir zumindest nicht unmittelbar lebensnah (erst will er SE, dann verzichtet er, dann will er doch wieder SE?), während erstere Interpretation wahrscheinlicher ist.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schadensersatz kann V aber nun mangels Pflichtverletzung nicht mehr fordern und nach der Schilderung bestand vor dem Aufhebungsvertrag auch noch kein solcher Anspruch.

Sofern man dies von hier auslegen kann, dürfte der Verkäufer wohl leer ausgehen.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BavariaBlu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:24    Titel: Re: Antworten mit Zitat

Nun, in obigem Beispiel erfolgt zuerst die Aufforderung nach Kauf oder Schadensersatz, DANACH der Abbruch des Verkaufsvorgangs. Daraus koennte man schliessen, dass Partei V diese Funktion des Online-Portals benutzt hat in dem Bestreben, sich fuer das moegliche Nichtzustandekommens des Verkaufs die Gebuehren erstatten lassen zu koennen. Wenn er K also NICHT aus der Vertragspflicht entlassen wollte, hat er vermutlich die falsche Funktion des Online-Portals verwendet.

Die Frage waere dann, ob V durch diesen Schritt seine eventuell durchsetzbaren Ansprueche verwirkt hat.

Schoenen Gruss

Bavaria
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Willenserklärung (WE) 1: Angebot Aufhebungsvertrag durch K

WE 2: Abändernde Annahme (neues Angebot) durch V (Zahlung der 13%)

keine Annahme durch K, vielmehr nun neue

WE3: Angebot Aufhebungsvertrag durch V mittels Auktionshaus.

Hier ist nun fraglich, ob der Inhalt von WE 2 dazu interpretiert werden muss, m.E. im Zweifel eher nicht.

WE4: Annahme der WE3 durch K, damit wirksamer Aufhebungsvertrag, aus dem sich keine zusätzlichen Ansprüche des V ergeben.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.