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Teilwidersprich auf Mahnbescheid (kurios)

 
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TheTiger2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 20:08    Titel: Teilwidersprich auf Mahnbescheid (kurios) Antworten mit Zitat

Schuldner hat gegen Mahnbescheid einen Teilwiderspruch eingelegt. Dieser beläuft sich auf die Zinsen insgesamt, die Verfahrenskosten insgesamt und die Nebenforderungen in Höhe von 15,00 Euro (Mahnkosten).

Die Sache ist jetzt beim Amtsgericht und ich soll eine Klage anfertigen.

Meine Frage ist, wie ich das machen soll? Was soll ich da schreiben?

Auf die Hauptforderung muss nicht eingegangen werden, weil dort schließlich kein Widerspruch eingelegt worden ist oder? Die Verfahrenskosten werden vom Gericht festgelegt. Die Zinsen sind auch normal, weil ich auf mein Geld warte und die Mahnkosten sind doch auch normal.

Hoffe dass mir hier weitergeholfen werden kann.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde das durchaus nicht kurios. Der Schuldner ist offenkundig der Auffassung, daß die Hauptforderung berechtigt ist, meint aber zugleich, er sei nicht in Verzug. Also ist in der Anspruchsbegründung, die natürlich einen konkreten Antrag enthalten muß, zu begründen, a) wodurch wann Verzug eingetreten ist, so daß der Zinszeitpunkt berechtigt ist, b) wofür und warum in dieser Höhe Mahnkosten berechnet werden (pauschalierte Mahnkosten, wieviele Mahnungen nach der verzugsbegründenden Mahnung etc.).
Zitat:
Auf die Hauptforderung muss nicht eingegangen werden, weil dort schließlich kein Widerspruch eingelegt worden ist oder? Die Verfahrenskosten werden vom Gericht festgelegt.

Richtig.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Tag,
Zitat:
Auf die Hauptforderung muss nicht eingegangen werden, weil dort schließlich kein Widerspruch eingelegt worden ist oder?

Und nicht vergessen, für den unwidersprochenen Teil den Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde denn die Hauptforderung beglichen?
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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TheTiger2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.01.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Die Hauptforderung wurde nicht beglichen.

Danke für eure Hilfe.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann auf jeden Fall Vollstreckungsbescheid beantragen (s. #3)!
_________________
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