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recht.de :: Thema anzeigen - Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE!!!
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Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE!!!
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d86l
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 03:09    Titel: Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE!!! Antworten mit Zitat

Ich (22) und meine Freundin (14) sind seid 8 Monaten ein Paar! Wir dürfen uns aber von ihren Eltern aus, gerade von ihrer Mutter nicht sehen! Ihre Mutter möchte mich nicht kennen lernen und auch nicht mit mir reden Weinen Sie wirft mir alle möglichen schlimme Dinge vor und noch nicht einmal meine Freundin kann vernünftig mit ihr reden Weinen Meine Freundin ist total am Boden zerstört und psychisch als auch seelisch am Ende Weinen Sie hatte sogar schon dumme Dinge gemacht, auf die ich nicht weiter eingehen will Weinen Ist auch nicht erst, seid dem ich mit ihr zusammen bin, war schon die letzten Jahre immer so Weinen Jetzt ist meine Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass wir uns doch sehen könnten, ohne dass Polizei, Anzeige oder Kontaktverbot in Kraft tritt? Wir haben schon über Jugendamt nachgedacht, aber meine Freundin möchte diesen Schritt nicht gehen, da sie nicht in ein Heim oder betreutes Wohnen möchte! Ist auch verständlich, da dies uns keinen Schritt weiter bringen würde, vielleicht sogar noch Situation verschlechtert! Wir haben auch schon darüber nachgedacht, dass sie zu mir und meinen Eltern zieht, nur dies ist glaub nicht so einfach möglich, oder gibt es doch rein rechtlich eine Möglichkeit dies hinzubekommen? Meine Familie hätte keine Probleme für sie zu Sorgen, ihr jede Schule zu ermöglichen etc.! Sie wäre also sehr gut umsorgt! Nichts kann schlimmer sein, wie meine Freundin in dieser Familie zu lassen! Mit dem wegziehen steht noch nicht einmal im Vordergrund, es wäre uns schon geholfen, wenn sie zumindest in den Ferien zu mir kommen könnte! Damit wäre sie zumindest für eine kurze Zeit wieder glücklich und könnte alle Sorgen vergessen! Nur die Frage ist wie, wenn Eltern strikt dagegen sind! Kann man dies vielleicht über Jugendamt regeln irgendwie, oder auch mit dem zu mir ziehen im Notfall?
Würde mich über professionelle Antworten freuen, von Leuten, die sich damit auskennen! Möchte keine Spassantworten oder blöde Kommentare ist mir wirklich sehr wichtig!

Wie ist die Rechtslage
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 04:28    Titel: Re: Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE! Antworten mit Zitat

d86l hat folgendes geschrieben::
...
Würde mich über professionelle Antworten freuen, von Leuten, die sich damit auskennen! Möchte keine Spassantworten oder blöde Kommentare ist mir wirklich sehr wichtig!

Wie ist die Rechtslage

Professionelle Antworten kosten eigentlich ziemlich viel Knete. Winken

Aber lies mal hier ab Seite 30 (Meine Freunde suche ich mir selber aus!?) oder wende Dich an eine örtliche Beratungsstelle. Im Laufe des Tages melde ich mich hier wieder.
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:18    Titel: Re: Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE! Antworten mit Zitat

d86l hat folgendes geschrieben::
Ich (22) und meine Freundin (14) ....
Wie ist die Rechtslage


mmh... wäre SIE 22 und ihr Freund wäre 8 Jahre älter oder 20 Jahre älter... wie alt war sie als du 18, 16 warst ? Manche Altersunterschiede finde ich einfach "unpassend".


Die Frage der Rechtslage: sie ist nun gerade vom Kind und der damit verbundenen Schuldunfähigkeit ( hier) zur Jugendlichen geworden (hier JGG). Du hingegen bist mit 22 Jahren Erwachsener (es gibt auch noch heranwachsende). Das Strafrecht unterscheidet also eure Reifegrade.

Im Bereich der Sexualdelikte (§§ 174ff StGB) genießt sie auch besonderen Schutz - jedoch hat sie mit 14 gerade den Bereich des Kindes "verlassen" - was nicht heißt, sie sollte jetzt Sex haben und sie sei reif. Lediglich des Schutz des 176 StGB greift nicht mehr.
Auch im Bereich der Sexualbedürnisse seit ihr rechtlich anders gestellt.


Vertragsrecht:
Sie ist ein Kind und unterliegt den Entscheidungen ihrer Eltern.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben ihre Eltern; die auch vorgeben, dass sie um acht zu Bett muss. Jemand der 22 ist, der darf natürlich länger aufbleiben (rein rechtlich - moralisch halte ich mich ja zurück).


Zitat:
vielleicht über Jugendamt


Das Jugendamt dient im Notfall zum Schutz des Kindes. Wenn die Mutter eure Beziehung verbietet, handelt sie doch auch zum Schutze des Kindes. Da wird das Jugendamt kaum eingreifen können. Zumal die Familie durch das Grundgesetz geschützt ist und Eingriffe durch den Staat kaum durch Liebeskummer einer 14 Jährigen gerechtfertigt werden. Außerdem fehlt es ihr an der Reife diese Situation zu begreifen - der Eingriff der Eltern scheint rechtlich und moralisch richtig zu sein. Und wenn sie 22 ist, wird sie das auch so sehen.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .


Zuletzt bearbeitet von Wächter am 25.01.09, 14:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:35    Titel: Re: Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE! Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Und wenn sie 22 ist, wird sie das auch so sehen.

Was zu beweisen wäre... Lachen
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 10:40    Titel: Re: Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE! Antworten mit Zitat

Eierhahn hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
Und wenn sie 22 ist, wird sie das auch so sehen.

Was zu beweisen wäre... Lachen


korrekt - das war lediglich eine These. Da mag es natürlich noch die Antithese geben und der Anspruch, die Thesen zu beweisen.

Können wir hier auf das Beweisen verzichten ?
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass wir uns doch sehen könnten, ohne dass Polizei, Anzeige oder Kontaktverbot in Kraft tritt?

Wenn ich die Sachverhaltsbeschreibung so lese, komme ich eigentlich zu dem Schluss, das Letzte ist doch bereits in Kraft. Die Eltern verbieten den Kontakt doch?

Zitat:
Wir haben auch schon darüber nachgedacht, dass sie zu mir und meinen Eltern zieht, nur dies ist glaub nicht so einfach möglich, oder gibt es doch rein rechtlich eine Möglichkeit dies hinzubekommen?

Das dürfte schwer werden. Und - es sei mir diese Bemerkung abseits der Rechtslage verziehen - das ist grundsätzlich auch gut so.
Man stelle sich einmal vor, jeder, der eine Beziehung zu einem Jugendlichen oder Kind hat, hätte nun auch noch eine rechtliche Möglichkeit, sehr einfach dafür zu sorgen, dass dieses Kind oder dieser Jugendliche zukünftig bei ihm nun besser aufgehoben ist und deshalb nun bei ihm wohnt. Da würde der Staat seiner Aufgabe, den Schutz der Familie zu gewährleisten, doch wohl nicht so ganz gerecht werden.

Zitat:
es wäre uns schon geholfen, wenn sie zumindest in den Ferien zu mir kommen könnte!

Dafür gilt im Grunde, das Gleiche wie oben.

Zitat:
Würde mich über professionelle Antworten freuen, von Leuten, die sich damit auskennen! Möchte keine Spassantworten oder blöde Kommentare ist mir wirklich sehr wichtig!

So etwas ist immer ein guter Einstieg, wenn man irgendwo neu ist. Damit hat man eine schon fast 100-prozentige Garantie, dass genau das eintritt.

Ungeachtet dessen:
Wenn die Freundin zu Hause tatsächlich schlecht behandelt wird, sollte sie sich selbstverständlich an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Man sollte sich allerdings auch überlegen, ob man dies aus falsch verstandenem Liebeskummer macht, damit man nicht irgendetwas lostritt, was einem hinterher leid tut und was vielleicht auch nach hinten losgeht.

Denn was auch immer der Wahrheit entspricht und wie auch immer die zuständige Stelle dann entscheidet und was sie unternimmt: Die Chancen, dass das im oben angestrebten Sinne ausgeht, sind denkbar schlecht.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.09, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ungeachtet dessen:
Wenn die Freundin zu Hause tatsächlich schlecht behandelt wird, sollte sie sich selbstverständlich an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Man sollte sich allerdings auch überlegen, ob man dies aus falsch verstandenem Liebeskummer macht, damit man nicht irgendetwas lostritt, was einem hinterher leid tut und was vielleicht auch nach hinten losgeht.

Klasse Beitrag von Kormoran.

@d86I,

das Mädel ist 14 Jahre jung. Jugendliche Unreife, ggf. Liebeskummer und wahrscheinlich eine große Portion Trotz sind in diesem Alter denkbar. "Kinder" verstehen nun aber zum größten Teil nicht immer, was gut für sie ist. Und deshalb steht auch der Schutz durch die Familie im Vordergrund und darüber hinaus die Schutzgesetze diesbezüglich aus dem StGB.

Wenn die Eltern den Umgang verbieten, dann ist das auch deren gutes Recht.

Ein Einzug bei Ihnen und Ihren Eltern ist ebenfalls nicht denkbar, weil auch dem die Eltern des Kindes zustimmen müssten.

Das Kontaktverbot besteht. Ob es eine Möglichkeit gibt, sich zu sehen, ohne dass Polizei etc. in Kraft tritt, wird Ihnen hier niemand beantworten können und wollen, und zwar zum Schutze des Kindes und insbesondere zum Schutze Ihrer eigenen Person vor rechtlichen Sanktionen seitens der Eltern des Kindes.

Sie sollten das Kontaktverbot beherzigen.
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es bleibt ja herauszufinden (nicht durch uns, sondern durch die in der Realität Beteiligten), ob hier ein UnrechtsEMPFINDEN seitens der 14 Jährigen und ihres Freundes vorliegt, oder ob die Eltern TATSÄCHLICH eine Lebensumgebung für die Jugendliche schaffen, die nicht zumutbar ist.

Der bloße Umstand, dass die Eltern den (vermutlich auch sexuellen) Umgang eines 14 jährigen Mädchens mit einem 22 jährigen Mann nicht dulden, reicht hier für eine objektive Beurteilung in keiner Weise aus.
Ganz im Gegenteil. Sie handeln ja in dieser Hinsicht aus einem nachvollziehbaren Schutzbedürfnis heraus, das im Übrigen mit dem Gesetz konform geht.

Es ist also schwer bis unmöglich, nur aus dem Kontaktverbot heraus eine Einweisung in ein Heim/betreutes Wohnen zu erzielen.
Unmöglich wird es sein, dass das Mädchen bei dir @TE wohnen wird. Und das ist auch richtig so. Ich denke nicht, dass der volljährige Freund einer Minderjährigen die Erziehungsaufgabe übernehmen sollte.




Wanted
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
...

Ein Einzug bei Ihnen und Ihren Eltern ist ebenfalls nicht denkbar, weil auch dem die Eltern des Kindes zustimmen müssten.

...

Die Familiengerichte und Jugendämter werden bei der Alterskonstellation in der Regel auch nicht zustimmen. Wenn die "Liebesbeziehung" nämlich beendet ist, dann verlieren junge Männer sehr schnell das Interesse an dem jungen Mädchen und begeben sich auf erneute Suche nach noch etwas jüngerem.

Für das 14-jährige Mädchen sieht die Zukunft in Abhängigkeit eines erwachsenen Freundes nicht gerade rosig aus. Klarsicht bekommt man nicht, wenn die rosarote Brille getragen wird. Winken

PS: @ d86l - Dies war eine professionelle Antwort von einem, der beim Jugendamt arbeitet. Winken
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d86l
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den ganzen Antworten bis jetzt möchte ich nocheinmal etwas sagen!
Jeder kann seine eigene Meinung haben was so eine Beziehung angeht! Meistens geht es leider in die Richtung, dass es nicht funktionieren kann und es nur eine Phase ist! Ich bin der Meinung, dass dies mehr wie nur funktionieren kann! Man sollte sich immer auf die Situation beziehen mit den Gesetzen und nicht jede Situation gleich behandeln! Wir sind jetzt wie gesagt schon 8 Monate zusammen trotz des Stresses! Wenn uns an dieser Beziehung nicht wirklich etwas liegen würde, würden wir es nicht mehr mitmachen, weil es mehr als nur belastend ist! Es geht schließlich in diesem Fall nicht nur um mich, sondern um meine Freundin! Sie ist dieses Opfer wo Tag für Tag den ganzen Psychoterror mitbekommt! Sie möchte mehr als nur aus dieser Familie weg! Nicht erst seit sie mich kennt! Sie bekommt schon seit sie klein ist in dieser Familie keine Unterstützung, Aufmerksamkeit oder Liebe! Es geht ihr wirklich sehr schlecht, nur sie hatte noch nie den Mut sich beraten zu lassen bei einem Jugendamt oder anderen Behörden! Kontaktverbot besteht auch nicht, wir dürfen uns nur nicht sehen der Rest ist erlaubt "noch"! Aus diesem Grund bekomme ich schließlich alles mit!
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 00:53    Titel: Antworten mit Zitat

d86l hat folgendes geschrieben::
... Sie möchte mehr als nur aus dieser Familie weg! Nicht erst seit sie mich kennt! Sie bekommt schon seit sie klein ist in dieser Familie keine Unterstützung, Aufmerksamkeit oder Liebe! ...

Eine kleine Nachfrage, weil wir uns über zweiten eine Medaille unterhalten:

Möchte Sie
    a) aus der Familie raus
oder
    b) bei Dir einziehen?
Beachte bitte das Wort "oder" - da es in dieser Konstellation kein "und" geben wird.

Wenn sie aus der Familie raus will, dann bleibt nur der Weg zum Jugendamt oder einer örtlichen Beratungsstelle.

Wenn sie bei Dir einziehen will, dann wird sich dies wohl unmöglich realisieren lassen solange sie noch nicht volljährig ist.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

d86l hat folgendes geschrieben::
Kontaktverbot besteht auch nicht, wir dürfen uns nur nicht sehen der Rest ist erlaubt "noch"!


Entschuldigung, aber diese Aussage treibt mir doch das Schmunzeln ins Gesicht.
Tragen Sie etwa bei Ihren Treffen Augenbinden? Oder findet diese Beziehung ausschließlich am Telefon statt?

Ermuntern Sie doch mal Ihre Freundin zu einem Besuch im Jugendamt. Die Menschen dort sind durchaus kompetenter, als die Medien es ihnen zugestehen wollen und können in einigen Gesprächen helfen, das Kern des Problems überhaupt erst zu erkennen.
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

d86l hat folgendes geschrieben::
Ich bin der Meinung, dass dies mehr wie nur funktionieren kann! Man sollte sich immer auf die Situation beziehen mit den Gesetzen und nicht jede Situation gleich behandeln! Wir sind jetzt wie gesagt schon 8 Monate zusammen trotz des Stresses!



8 Monate sind ja nun nicht besonders viel. Winken

Die Rechtslage kennst du ja bereits, ich weise allerdings auf den $ 176 StgB hin, sicherheitshalber, schließlich weiß keiner hier, ob sie vor 8 Monaten nicht noch 13 war und ihr beide eventuell sexuellen Kontakt hattet (der dann gewaltig nach hinten losgehen könnte, wenn das bekannt würde).



Zitat:

Sie bekommt schon seit sie klein ist in dieser Familie keine Unterstützung, Aufmerksamkeit oder Liebe! Es geht ihr wirklich sehr schlecht, nur sie hatte noch nie den Mut sich beraten zu lassen bei einem Jugendamt oder anderen Behörden! Kontaktverbot besteht auch nicht, wir dürfen uns nur nicht sehen der Rest ist erlaubt "noch"! Aus diesem Grund bekomme ich schließlich alles mit!



Aus deiner Schilderung heraus scheint sie eher der schüchterne Typ Mädchen zu sein, was bei Außenstehenden noch eher den Eindruck verstärkt, dass das Mädchen von einem Abhängigkeitsverhältnis (Elternhaus) ins nächste (erwachsener Freund) schliddert.



Wanted
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Da ich selbst weiss, wovon ich spreche, kann ich sagen, dass es bei so einem Altersunterschied nicht klappen kann. Ich war auch mal in ein sehr junges Mädel "verschossen", aber manchmal muss man nicht nur für sich, sondern auch für andere Verantwortung übernehmen. Dein Einsatz in allen Ehren, aber ich denke er dürfte relativ schnell verpuffen, sobald die Beziehung am Ende ist.

lg
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Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

...also ein klein wenig mehr differenzieren darf und muss man hier.

Mein Lebensgefährte ist auch 9 Jahre älter als ich. Aber das ist in unserem Fall (26/35) keine Katastrophe, weil die grobe Lebensplanung übereinstimmt und man eine Mentalität teilt.

In eurem Alter aber - grade bei ihr, mit ihren 14 Jahren - sieht das anders aus.

Dass sie mit 14 in einer ganz anderen Welt leben sollte als du mit 22 Jahren ist eine Sache. Aber sie steckt auch mitten in der Pubertät und wird sich über die kommenden Jahre noch massiv verändern, in ihrer Persönlichkeit festigen etc. während du weitestgehend gefestigt sein solltest.

Das Problem ist einfach - aus menschlich unvoreingenommener Sicht - die Entwicklung, die zwangsläufig kommen muss. Sie entwickelt sich - du nicht. Die Persönlichkeit, mit der du zusammen bist, existiert nicht, sondern ist im Entstehen begriffen.

Und du musst dir darüber im Klaren sein, dass es schon ein Stück weit erstaunlich ist, wenn ein 22 jähriger sich für eine 14jährige begeistert...
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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