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recht.de :: Thema anzeigen - Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE!!!
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Ich (22), Freundin (14) dürfen uns nicht sehen !!!HILFE!!!
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus, ich weiss, dass du diesbezüglich durch deinen Beruf wohl mehr Erfahrung hast, aber ich würde den wenigsten 22 Jährigen, die Interesse an einer 14 Jährigen haben, unterstellen, dass sie gezielt nach solch einem Mädel gesucht haben. Geschweige denn die nötige Weitsicht haben ein Mädel mit familiären Problemen in ein Abhängigkeitsverhältnis zu ziehen.

Ich persönlich kenne ein Mädel, dass 15 Jahre alt ist. Die steht mehr im Leben, als fast alle Mädels, die ich kenne, die wesentlich älter sind. Der oft benutzte Satz "sie wirkt älter" ist oftmals natürlich nur eine Schutzbehauptung. In dem speziellen Fall trifft er aber zu.

Nichts desto trotz sind die Interessen bei solch einer Alterskonstellation oftmals zu weit auseinander. Ich kann zumindest nachvollziehen, wenn ein "Mann" in dem Alter(sehr viele erinnern in dem Alter eher an einen Bubi, als an einen Mann) erstmal Interesse an so einem Mädel haben kann. In den wenigsten Fällen passt es dann letztlich wirklich.

Einem 22 Jährigen per se unterstellen zu wollen, dass er das Mädel in ein Abhängigkeitsverhältnis zerren will, kann nicht richtig sein. Ich war z.b. mit 19 damals mit meiner 14 oder 15 Jährigen Freundin zusammen gekommen. Hier mag der Altersunterschied nicht so groß gewesen sein, aber es ist in gewisser Weise trotzdem vergleichbar. Sie hatte weiss Gott keine schlechten Eltern, aber es gab z.b. eine Situation, als beiden Elternteilen die "Hand ausgerutscht war" ... direkt nacheinander. Sie hatte mich damals angerufen und ich bin dann zu ihr gefahren. Habe letztlich - trotz großer Gegenwehr der Eltern - die 3 an einen Tisch bekommen und das Ganze ausdiskutiert.

Die Eltern waren in dieser Situation definitiv überfordert. So kann es den Eltern des 14 Jährigen Mädchens auch gehen. Insofern unterstelle ich erstmal keine unlauteren Motive. Der Threadstarter will ja eigentlich nur ganz normalen Kontakt und was an der Situation seiner Freundin ändern. Dass sie zu ihm zieht wäre sicherlich nicht clever. Ich glaube aber kaum, dass er ein Abhängigkeitsverhältnis anstrebt.

Auch wenn das jetzt mit rechtlichen Ansichten nicht viel zu tun hat, wollte ich es trotzdem erwähnt wissen, da gerade in diesem Forum manchmal "Lebenshilfe" erforderlich ist.

edit: Die Eltern meiner damaligen Freundin waren an sich aber gute Eltern, aber teilweise trotzdem überfordert. Die Beziehung ging fast 2 Jahre. Winken

lg flipmow
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo flipmow,

unbestritten, es kann in einem Strauß roter Rosen auch mal eine rosarote Rose verborgen sein. Ebenfalls ist es richtig, daß ein schwarzes Schaf in einer Herde weißer Schafe leicht erkennbar ist. Schwieriger ist es jedoch, den Wolf im Schafspelz zu entdecken.

Das Elternrecht bezüglich des Umgangsbestimmungsrecht ist eindeutig.

Aber mir ist nicht ganz klar, ob die 14jährige von den Eltern weg will oder zu dem Freund hinziehen will.

Ein "und" ist in diesem Fall eher nicht möglich, weil es in der Tat zwei getrennte Paar Schuhe sind, über die wir hier diskutieren. Winken

Verstehst Du, was ich die schreiben will?

Liebe Grüße

Klaus
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der einzige richtige Weg ist die Situation des Mädchens bei den Eltern zu Hause zu ändern. Umso mehr man darauf hinarbeitet, dass das Mädel zum Freund zieht, umso mehr wird man das Gegenteil erreichen.

lg
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Aber mir ist nicht ganz klar, ob die 14jährige von den Eltern weg will oder zu dem Freund hinziehen will.

Das ist auch nicht klar, vielleicht soll es auch unklar bleiben, es gibt aber zumindest sanfte Andeutungen, worum es gehen könnte:

Zitat:
Jetzt ist meine Frage, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass wir uns doch sehen könnten

…aber meine Freundin möchte diesen Schritt nicht gehen, da sie nicht in ein Heim oder betreutes Wohnen möchte!

Mit dem wegziehen steht noch nicht einmal im Vordergrund, es wäre uns schon geholfen, wenn sie zumindest in den Ferien zu mir kommen könnte!

Sie möchte mehr als nur aus dieser Familie weg!


Danach geht es weniger darum, von der Familie wegzukommen oder nach dem Widerspruch im letzten zitierten Satz aus dem zweiten Beitrag doch?

Und die Begründungen sind ebenfalls unklar. Es wird sehr diffus ein sehr schlimmes Bild der Familiensituation gezeichnet, es werden schon fast nach Selbstmord klingende Andeutungen gemacht, alles Konkrete bleibt jedoch weg:

Zitat:
Sie wirft mir alle möglichen schlimme Dinge vor und noch nicht einmal meine Freundin kann vernünftig mit ihr reden

Meine Freundin ist total am Boden zerstört und psychisch als auch seelisch am Ende

Sie hatte sogar schon dumme Dinge gemacht, auf die ich nicht weiter eingehen will

Sie ist dieses Opfer wo Tag für Tag den ganzen Psychoterror mitbekommt!


Damit ich nicht falsch verstanden werde:

Es liegt mir fern, den TE hier zu einem öffentlichen Seelenstriptease zu veranlassen, aber neben der rechtlich ohnehin beantworteten Frage gibt die Darstellung m.E. auch für eine moralische oder in Richtung Lebenshilfe zielende Bewertung nicht viel her.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sie begegnen sich zum Beispiel auf Volksfesten, in Diskotheken wo man es mit der Kontrolle nicht so genau nimmt, Kneipen, Eiscafe ect..
Und wie heisst der Spot der Bundesjugendschutzbehörde?
Schau hin was deine Kinder machen.
Er scheint ja bereit zu sein mit ihr aufs Jugendamt zu gehen, also lass ihn doch.
Ich kann das nur unterstützen Hauptsache ist doch das noch ein andere Erwachsne ein Auge auf dieses Mädchen hat, wenn sie ihren Eltern egal ist. Übrigens laufen solche Typen mittlerweile auch an Bahnhöfen und Plätzen wo sich Kids treffen rum, nicht nur im Internet.
Wenn ich meinen Kindern die Augen zu halte können sie nicht sehen was draussen passiert. Auch das ist Teil der Erziehung, wenigstens von meiner. Meine Schwiegermutter sagt immer" des Internet is Teufelswerk" hat aber noch nie am Pc gesessen. Man muss lernen damit umzugehen. Das eigentliche Problem ganz allgemein ist doch: das viele Eltern überhaupt keine Zeit, Null bock und keinen Nerv für Ihre Kinder haben. Diese Kids hängen rum haben keinen Halt keine Konstante, wenn die dann was anstellen ist das Geschrei groß, aber Papa bezahlt
und Friede ist in der Elternwelt.
Ich gehe davon aus das die Leute auf dem Jugendamt die Lage eher einschätzen können als wir. Aber da müssen sie erst mal hin, nicht mehr und nicht weniger.
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Nachtpilater
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Flipmow sie sprechen mir aus der Seele. Das hat richtig gutgetan.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

@Nachtpilater,

14 Jährige in Discotheken? Nicht Ihr Ernst?!

Wenn man seinen Kindern die Augen zuhält, können sie nicht erkennen, was draussen passiert?

Das eigentliche Problem ist, dass Eltern keinen Bock etc. haben?

Ihre aussagen widersprechen sich ein wenig. Denn im vorliegenden Fall scheint die Mutter sehr wohl und auch zu Recht ein Interesse an ihrer Tochter zu haben. Hätte die Mutter nämlich keinen Bock, dann könnte es ihr ja auch egal sein, wo sich das Kind rumtreibt.

Natürlich soll man seinen Kindern nicht den Blick verschließen. Kinder sollen auch mitkriegen, was draussen passiert. Als Eltern darf man aber deshalb nicht den Blick auf das Wesentliche verlieren. Das Leben findet draussen statt und nicht in den Armen eines 22 Jährigen.

Auch im Rahmen einer antiauthoritären Erziehung wäre das zu viel Toleranz.

Sie schlagen hier vor, dass Jugendamt aufzusuchen. Ich stelle mir gerade die Frage, wie ich wohl als Jugendamtsmitarbeiter reagieren würde, wenn die beiden dann zusammen auftauchen würden und dort um Hilfe bitten, dass das Mädel bei ihrem freund einziehen kann.

Der Freund hat noch nicht einmal ansatzweise einen Rechtsanspruch darauf, an diesem gespräch teilzunehmen.

Die Mutter verbietet den Umgang mit dem Mann und das Jugendamt soll das zulassen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 @ Nachtpilater hat folgendes geschrieben::
...
Sie schlagen hier vor, dass Jugendamt aufzusuchen. Ich stelle mir gerade die Frage, wie ich wohl als Jugendamtsmitarbeiter reagieren würde, wenn die beiden dann zusammen auftauchen würden und dort um Hilfe bitten, dass das Mädel bei ihrem freund einziehen kann.

Der Freund hat noch nicht einmal ansatzweise einen Rechtsanspruch darauf, an diesem gespräch teilzunehmen.
...

Hallo Volker,

an dem Gespräch (im Sinne von § 8 SGB V III) könnte der Freund als "Beistand" teilnehmen (siehe § 13 Abs. 4 SGB X).

Die örtlichen Beratungsstellen und Jugendämter entscheiden im Einzellfall ober ein Gespräch mit oder ohne diesen Beistand geführt werden kann. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

und wer erteilt die Vollmacht?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Hallo Klaus,

und wer erteilt die Vollmacht?

Hallo Volker,

diese ist bei Gesprächen von Kindern und Jugendlichen mit dem Jugendamt im Sinne von § 8 Abs. 2 SGB VIII nicht erforderlich (Vertiefend: Peter-Christian Kunkel [Kommentar]).

Liebe Grüße

Klaus
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kind oder der jugendliche kann sich zwar an das Jugendamt wenden ( 8 SGB III) den Beistand kann es m.E. nicht bevollmächtigen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
... nicht bevollmächtigen.

Hallo Volker,

verstehe den Begriff "Beistand" bitte eher in dem Sinne "Vertrauensperson" oder "Schützenhilfe" (als Sozialpädagogischer Begriff) und weniger im Sinne des "Rechtsdienstleistungsgesetz" oder "Verwaltungsverfahrensrecht".

Das SGB VIII ist ein Spezialgesetz, welches u.a. einen Leistungsbegriff im Sinne von § 8 SGB I in Verbindung mit § 11 SGB I als "persönliche Hilfe" verwendet. Diese Besonderheit findet in § 65 VIII Berücksichtigung.

Liebe Grüße

Klaus
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d86l
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 02:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dann muss ich wohl nocheinmal etwas zu der ganzen Sache schreiben Lachen

Die Rechtslage ist sowohl mir klar als auch anscheinend allen anderen hier im Forum!
Ich wollte einfach nur wissen, ob es im Gesetz Ausnahmen gibt, was anscheinend nicht der Fall ist! Damit gebe ich mich auch zufrieden, wenn es so ist, dann ist es leider Gottes so!!!
Ich finde es auch gut, dass ich so viel Tipps bekomme, aber an diese habe ich schon gedacht und wollte schon viel probieren, aber schlägt leider bei der Mutter fehl, da sie es nicht will!!
Jetzt stelle ich aber noch ein paar kleine Dinge klar!!! Winken
Ich habe meine Freundin persönlich kennen und lieben gelernt, also nicht unpersönlich über Internet oder so! Es hatte auch nichts dazu beigetragen, dass sie in einer schwereren Lebenssituation aufwächst!! Ich erstrebe auch nicht ein Verhältnis der Abhängigkeit von mir, da ich dies sicherlich nicht will!! Dies mit zu mir ziehen war nur ein Gedanke in der Not, die zu diesem Zeitpunkt bestanden hatte!! Wir beide streben einfach nur an uns zu sehen, egal ob ich dazu dauerhaft von ihrer Mutter beobachtet werden würde!! Dies wäre es mir wert, hauptsache ich könnte sie sehen!! Wir streben nämlich keinensfalls Dinge wie Sex an, da es noch zu früh wäre, auch für sie, da sie sich damit sehr viel Zeit lassen möchte und eine persönliche Beziehung da sein müsste!! Wir sehen uns auch nicht gegen den Willen der Mutter, da wir dies nicht möchten!! Wir werden uns auch erst sehen, wenn wir es erlaubt bekommen, da ich mich an dieses Gesetz halte und nicht dagegen verstoße!! Ihre Eltern wohnen auch beide noch zusammen, nur halt schlechtes Verhältnis und Mutter besitzt das Sagen in der Familie!! Ihre Mutter macht sich schon berechtigte Gedanken, aber vieles in einem übertriebenen Maße und dies ist auch dieses so schöne Problem, warum sie auch nicht mit mir persönlich Reden möchte!! Mit dem 13 und 22 stimmt auch, habe sie kennen gelernt als sie 13 war aber paar Tage später 14!! Jugendamt und so auch keine so gute Idee glaube ich, da damit alles noch mehr verschlimmert werden würde, denke ich aber schon seit der Gedanke daran und sie auch!! Einzige Weg führt über Mutter und da sind wir momentan Kräftig dabei, nur es funktioniert noch nicht richtig!! Ein Kontaktverbot besteht auch nicht wirklich, dürfen alles machen, solange wir uns halt nicht sehen!! Nur meiner Meinung gehört sehen leider Gottes zu einer Beziehung dazu und verursacht dementsprechend auch diese ganzen schon erwähnten Gefühle von ihr, da sie wie gesagt eine kleine psychische Krankheit besitzt, die leider manchmal zu dummen Aktionen führt!! Keine Ahnung was ich noch dazu sagen soll!! Es ist alles geklärt und wir müssen jetzt halt schauen, wie wir es geregelt bekommen!! Dachte einfach nur gibt Gesetzesausnahmen, was aber widerlegt worden ist!! Bedanke mich nocheinmal für die versuchte Hilfe und Tipps!!

MfG Daniel Smilie
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CWisnewski
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
@Nachtpilater,14 Jährige in Discotheken? Nicht Ihr Ernst?!


Das wird doch nicht ernsthaft bezweifelt, oder? Das wäre nämlich äußerst realitätsfern; noch besser wird es allerdings wenn man hört, daß Eltern dies nicht nur dulden, sondern ihre 15jährigen Töchter auch erst (!) gegen 1 Uhr nachts aus dem Club abholen...
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.02.09, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Das wird doch nicht ernsthaft bezweifelt, oder?
Doch.

CWisnewski hat folgendes geschrieben::
Das wäre nämlich äußerst realitätsfern
Nö. Der Betreiber hat da schon ein sehr großes Eigeninteresse.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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