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Telefon, Klingel & co - VM ignorant

 
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Cindy-82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 11:45    Titel: Telefon, Klingel & co - VM ignorant Antworten mit Zitat

Hallo und guten Morgen,

ich habe mich gerade frisch angemeldet und hoffe hier ein paar Informationen und Tipps zu folgendem (selbstverständlich fiktivem) Fall zu finden.

Person A bewohnt seit Oktober vergangenen Jahres eine Mietwohnung eines Privatvermieters. Bei Einzug in die Wohnung wurden einige Nachbesserungen bzw. Vervollständigungen der Mietsache zugeschichert, von denen aber nie etwas erledigt wurde.

Die Wohnung verfügt über keine Klingel an der Eingangstür, auf Nachfrage versichert der VM immer wieder den Einbau, hätte aber angeblich momentan keine Zeit. Im Korridor und im Eingangsbereich der Wohung hängen also weiterhin wie nackten Kabel aus der Wand.

Mit der Beleuchtung von Terasse und Eingang verhält es sich genauso. Kabel vorhanden, Einbau mehrfach bestätigt, aber nie erfolgt.

Bei der Wohnungsbesichtigung war deutlich eine Telefondose im Korridor angebracht. Person A schloß nun daraus dass ein Telefonanschluss vorhanden wäre. Bei Beantragung des Anschlusses teilte die örtliche Telefongesellschaft A dann mit dass ein Anschluss in dem Haus nicht möglich sei.
Auf Nachfrage teilte der VM dann mit dass zwar eine Dose installiert sei, es jedoch keinen Anschluss gäbe. Die Telefonleitung ginge zwar bis in den Keller, von dort aus seien die einzelnen Wohnungen jedoch nicht ans Netz angeschlossen.
Die anderen Mieter [gehören alle zur Familie (Söhne, Schwiegertochter)] würden mit dem Handy telefonieren und von daher wäre ein Anschluss nicht notwendig, darüber hinaus wäre der VM nicht bereit den Preis von +/- 100 Euro für die Verkabelung zu zahlen.

Nachdem A noch mehrmals nachgefragt hat (immerhin sah es beim Einzug so aus als existiere der Anschluss) willigte der VM ein den Anschluss legen zu lassen. Er nannte auch zweimal einen Termin, an dem dies erledigt werden sollte. Der Telefonanschluss existiert bis heute nicht. Hat A ein Anrecht auf einen Festnetzanschluss bzw. kann A auf Kosten des VMs den Anschluss legen lassen (wenn eine vorherige Frist zur Nacherfüllung gestellt wird)?

Die Mietwohnung verfügt über keinen Keller. Der VM stellte daraufhin eine Garage bereit (für welche seperat Miete gezahlt werden muss). In der Garage gibt es weder einen Stromanschluss, noch Licht., so dass der Raum eigentlich kaum genutzt werden kann. Beides sollte bereits vor Monaten erledigt worden sein.

Zum Zeitpunkt des Einzuges befand sich ein Baugerüst an der vorderen Fassade des Hauses, da diese renoviert werden sollte. Das Gerüst steht noch immer dort - die Renovierung wurde jedoch bis heute nicht begonnen. Die Fenster der vorderen Räume sehen von daher immer schmutzig aus, da ständig Schmutz von dem Gerüst gegen die Fenster gespült wird.

Der Mieter über A (Sohn des VM) ignoriert alle Ruhezeiten, so dass A unter der Woche oft (ein bis zweimal pro Woche) bis nach Mitternacht die laute Musik des Mieters vernehmen muss. Auf Klopfen wird nicht reagiert, bei nachträglichen Beschwerden abgewunken: es wäre nicht so laut gewesen, würde aber nicht wieder vorkommen. (Die Lautstärke ist in etwa so dass A bei Interesse jedes Lied mitsingen könnte.) Berechtigt die permantente Ruhestörung zur Mietminderung?

Wie sieht es in so einem Fall aus? Welche Rechtsanspüche hätte A?

Vielen Dank schonmal in Voraus.
Cindy
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

kann M die versprechungen beweisen - wurden diese schriftlich fixiert od. gibt es zeugen?
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Cindy-82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich wurde nichts schriftlich fixiert. Zeugen sind nur der Mieter A und ein Bekannter seinerseits, welcher sich des öfteren bei A in der Wohnung aufgehalten hat.

Normalerweise sollte es doch auch nicht notwendig sein gewisse Dinge schriftlich festzuhalten. Wenn anstelle einer Schelle an der Tür nur ein Kabel aus der Wand guckt sollte es doch selbstverständlich sein dass diese noch montiert wird. Es handelt sich ja hierbei nicht um Sonderaustattungen, sondern um normale Standards.

Ist es eigentlich richtig dass eine Eingangstür immer doppelt zu verschließen sein muss?

Und noch eine Frage, die vorhin leider vergessen wurde: darf der VM einen Ersatzschlüssel für die Wohnung einbehalten? Im nachinein erfuhr A dass einer der Wohnungsschlüssel nicht das Original sei, sondern ein Nachgemachter. Das Original befindet sich noch immer in Besitz des Vermieters. Dieser will den Schlüssel für "Notfälle" behalten. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Rein theoretisch könnte er ja dann jederzeit nach belieben die Wohnung betreten.
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Questor
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BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir nur ein: Andere VM haben auch hübsche Wohnungen...... Verlegen
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Cindy-82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Da fällt mir nur ein: Andere VM haben auch hübsche Wohnungen...... Verlegen


Selbstverständlich, aber das beantwortet keineswegs die Fragen. Nicht jeder mag ständig umziehen. Smilie
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die eingangs erwähnten Mängel sind sicherlich ein Grund, die Miete zu mindern. Die Minderung wird aber nur marginal ausfallen. Wenn eine Mietminderung angestrebt wird, so ist dringend angeraten, einen versierten Anwalt einzuschalten. Denn nicht der Grad des Missmuts des Mieters ist ausschlaggebend für die Höhe der Minderung, sondern die Beeinträchtigung der Mietsache, die sich aus dem Mangel oder den Mängeln ergibt. So mancher Mieter ist (ohne Rechtsbeistand) bei einer Mietminderung schon übers Ziel hinausgeschossen und der Schuss ging für ihn letztendlich nach hinten los.

Hinsichtlich der Schlüssel ist zu sagen: ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung bei Gefahr in Verzug oder in sonstigen Notfällen zugänglich zu machen, wenn er selbst nicht zugegen ist. Daraus leiten manche Vermieter ab, einen Schlüssel zur Wohnung zu besitzen. Das ist nicht korrekt.

Ein Mieter kann das Türschloss wechseln, er ist im Anschluss daran nicht verpflichtet, dem Vermieter einen Schlüssel zu überlassen. Angezeigt ist, das "alte" Türschloss aufzubewahren und es bei einem Auszug wieder einzubauen.

Der Mieter muss lediglich sicherstellen, dass seine Wohnung bei Gefahr in Verzug oder sonstigen Notfällen zu betreten ist. Dazu reicht es, einen Schlüssel einer Person des Vertrauens zu geben und den Vermieter darüber zu informieren. Klar dürfte sein, dass die Person des Vertrauens nicht in München wohnen sollte, während sich die Wohnung in Kiel befindet.

 
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Cindy-82 hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Da fällt mir nur ein: Andere VM haben auch hübsche Wohnungen...... Verlegen


Selbstverständlich, aber das beantwortet keineswegs die Fragen. Nicht jeder mag ständig umziehen. Smilie

Da bisher anscheinend der "Vermieter" nie an Dritte vermietet hatte, sondern eher Verwandte in den Wohnungen hatte, scheint ihm seine Rechte und Pflichten nicht so ganz klar zu sein.
Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, man sollte abwägen zwischen dem eventuell niedrigeren Mietzins (gegenüber anderen vergleichbaren Wohnungen) und der nervlichen Belastung die man die nächsten Monate hat, weil der VM etwas negativ auf die Mietminderung reagiert bzw. genervt auf die ständigen Forderungen des Mieters reagiert.
Ein Umzug kostet zwar....aber was sind Kosten im Vergleich zu seiner Gesundheit (Nerven).
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:10    Titel: Re: Telefon, Klingel & co - VM ignorant Antworten mit Zitat

nur mal als denkanstoß bezüglich des "selbstverständlich sein", man könnte behaupten das der M mit dem VM folgendes gespräch hatte.:
die wohnung hat keinen klingelknopf, die beleuchtung terasse u. eingang fehlt, die telefondose ist nicht an das netz eines telefonanbieter angeschlossen, die garage hat keinen strom u. die außenfassade wird 2919 fertiggestellt - woraufhin der mieter dies zur kenntnis nimmt eben weil es ihn nicht weiter stört!

sollte es zu einer verhandlung kommen (M hat gemindert u. VM ist damit nicht einverstanden) wäre es also eine frage der beweisbarkeit u. wenn A einen zeugen hat (bekannten seinerseits?) sieht es schon deutlich besser aus!

ps.: wenn die meisten mieter zur familie gehören könnte es immer sein das der VM wegen eigenbedarf kündigt u. der M ausziehen soll/muss.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich ging bisher immer davon aus, dass diese verbesserte Kündigungsmöglichkeit nur im Zusammenhang mit der Anzahl der Wohnung genutzt werden kann. Wo steht geschrieben, dass es auch in Verbindung mit dem verwandtschaftlichen Verhältnissen zutun hat?
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BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:32    Titel: Re: Telefon, Klingel & co - VM ignorant Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
(...)
sollte es zu einer verhandlung kommen (M hat gemindert u. VM ist damit nicht einverstanden) wäre es also eine frage der beweisbarkeit u. wenn A einen zeugen hat (bekannten seinerseits?) sieht es schon deutlich besser aus!

Möglicherweise wäre ein erster Ansatz, die Mängel dem Vermieter nachweislich schriftlich mitzuteilen. Weiter könnte man um Erledigung bis zu Tag XY bitten (Fristsetzung).
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Cindy-82
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Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Bis auf einen Nachbarn (welcher stolze drei Monate auf die Bezugsfertigkeit seiner Wohnung warten musste) wohnen sonst nur Familienmitglieder in dem Haus. Der VM selbst besitzt auch eine Wohnung dort und scheint von der Mentalität her kein Problem mit der Dauerbaustelle vor der Tür zu haben. Palettenweise Pflastersteine usw. lagern direkt in seinem Vorgarten.

Die Wohnung an sich weist noch weitere Mängel auf, welche Mieter A jedoch nicht so stören. Renovierungs- oder Nachbesserungsarbeiten in Eigenregie sind nicht erwünscht, was im Laufe des Mietverhältnisses später sicherlich noch zum Problem werden könnte.

Nochmal zurück zum Telefon. Die Telefondose hängt ja ganz normal eingebaut in der Wohnung, es muss in so einem Fall doch davon ausgegangen werden dass diese auch benutzt werden kann. Direkt nachgefragt ob die Dose angeschlossen ist hat A natürlich nicht. Der VM hat A sogar den Mietvertrag kopiert damit dieser ihn zum Telefonanbieter schicken konnte zwecks Ummeldung, auch dort verschwieg er noch dass kein Anschluss vorhanden ist.

Die Mängel schriftlich mitzuteilen ist natürlich sinnvoll, nur welche Mängel muss der Vermieter beheben? Welche Ausstattungsmerkmale muss eine Wohnung heutzutage aufweisen und in welchen Fällen würde ein Gang zum Anwalt nur unnötig Geld und Nerven kosten?

Gibt es irgendwo eine konkrete Auflistung was der VM rechtlich gesehen bereitstellen muss und in welcher Höhe eine Mietminderung angebracht wäre? Soll in erster Linie nur zur groben Information genutzt werden ob das Anwaltshonorar nicht eventuell den Minderungsbetrag sogar übersteigen würde.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Dinge, die sie aufzählen gehören nicht per Gesetz zu den Dingen, die ein Vermieter in einer Wohnung eingbaut haben muß. Insofern müssen sie sich schon mit dem Vermieter bei Vertragsabschluß einig werden und solche Unklarheiten klären und die Klärung idealerweise schriftlich fixieren.

Wenn Kabel lose aus der Wand hängen kann man auch auf die Idee kommen, daß man selber für die Lampe zuständig ist. Meine Deckenlampen z.B. beschaffe ich immer selber, bei Einzug hängt da ein Kabel aus der Decke, wenns hoch kommt mit einer Glühlampenfassung.

Wenn klar ist, daß ein Anspruch besteht, kann man dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist setzen, dann selber tätig werden und die Kosten mit der Miete verrechnen. Aber dazu sollte man sich schon sicher sein, was die Ansprüche angeht.
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