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Schuldfrage

 
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andreas124
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:29    Titel: Schuldfrage Antworten mit Zitat

Hallo,
steht euch bitte einmal folgende Situation dar.

der Fall ist ein bisschen kompliziert.
Der Unfallhergang.
Der Unfall ereignete sich am 31.12.2007 auf einen Parkplatz vor einen Einkaufszentrum.
Ich wollte rückwärts einparken, mein Hintermann hatte es eilig und wollte sich an meiner rechten Seite noch vorbei drängeln obwohl ich schon fast in der Parklücke war da sind wir zusammen gestoßen.
Die Polizei kam nahm den Unfall auf legte aber keine Akte an.

Am Telefon habe ich meiner Versicherung erklärt das ich der Verursacher bin, es war mein erster Unfall und ich wollte den Fall schnell erledigt haben, ich war ein bisschen eingeschüchtert.
Dann habe ich meiner Versicherung gegenüber schriftlich geäußert, das unklar ist wie die Schuldfrage aussieht.
Da ich mich darauf verlassen habe das mein Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherung meldet habe ich mich nicht darum gekümmert.
Deswegen hat meine Versicherung gedacht ich bin der Schuldige weil ich keinen Anspruch gegen meinen Unfallgegner erhoben habe.


Ich habe bei der gegnerischen Versicherung nachforschungen angestellt.
Keine Schadensmeldung liegt zu den Unfall vor.

Ich bin den den ganzen selbst Schuld, hätte ich doch gleich Ansprüche gegen meinen Unfallgegner erhoben.
Seht Ihr eine Chance, das ich wenigstens meinen Schaden erstattet bekomme?

Gruß

andreas
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Ansprüche wollen Sie denn geltend machen?

Wenn Sie rückwärts fahren, haben sie besondere Sorgfaltspflichten. Insofern sind Sie ja auch richtigerweise als Verursacher eingetragen worden.

Wonach hat man Sie denn verwarnt? § 1 II StVO 'Rangierunfall'?

Bestenfalls, wenn dieses 'rechts vorbei drängeln' tatsächlich so stattgefunden hat, käme m. E. hier eine Schuldteilung in Betracht.
_________________
Alles wird gut.
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andreas124
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte meinen Schaden geltend machen.
Ich mußte 20 EUR zahlen, weio ich nicht geblickt habe (§10 StVo).
Dies hat aber nicht den Unfall direkt nichts zu tun, da ich schon eingelenkt hatte und schräg auf der Fahrbahn stand.
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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ne, du hast 20 Euro nach § 10 bezahlt, weil du einen Rangierunfall verursacht hast.

Ich denke, dass deine Versicherung für beide Schäden aufkommen muss.
_________________
Alles wird gut.
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andreas124
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

wir werden es sehen.
Ich danke für eure Einschätzung.
ich versuche mal meinen schaden geltend zu machen.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Viel Erfolg. Allerdings wird das bestimmt nicht so einfach. Ist ja auch schon ein Weilchen her...
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:50    Titel: Re: Schuldfrage Antworten mit Zitat

andreas124 hat folgendes geschrieben::
Seht Ihr eine Chance, das ich wenigstens meinen Schaden erstattet bekomme?
den ganzen Schaden sehr wahrscheinlich nicht. Aber einen Teil davon vielleicht schon. Vermutlich ca. 25% - möglicherweise sogar mehr, je nachdem, wie der Schadenhergang genau war und was davon beweisbar ist. . Der Unfallkontrahent haftet ja nicht nur aus Verschulden, sondern auch aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeuges. Dieser Haftungsanteil wird üblicherweise mit 25 % angesetzt.

Nur wenn das Verschulden des andreas124 so gravierend wäre, dass die Haftung aus Betriebsgefahr des Unfallgegners demgegenüber komplett zurücktritt, käme eine 100-%-Haftung des andreas124 in Frage.

Wie der konkrete Sachverhalt nun liegt, wissen wir nicht, also ist auch eine Einschätzung, wie das hier nun genau ausgehen wird, nicht möglich.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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