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Im Beamtenrecht haben wir uns ja schon Gedanken um den Polizisten mit Ohrring und um den Polizisten mit Lagerfeldzopf gemacht. Wir stellen dem Art 2 GG das Beamtenrecht und Art 33 (5) entgegen. Wir haben gelernt, dass die Rechte des Beamten in seiner Handlungs-, Koalitions- und Meinungsfreiheit eingeschränkt sind. Nun stelle ich einen weiteren Aspekt zur Diskussion:
Der Polizeiobermeister (POM) Fritz ist Angehöriger der Bereitschaftspolizei und erscheint des öfteren unrasiert. Sein Hunderschaftsführer (Dienst- und Fachvorgesetzter) EPHK Mayo fordert POM Fritz auf, sich künftig täglich zu rasieren.
POM Fritz will nicht und legt Widerspruch ein.
Beide haben nun einen Termin beim Abteilungsführer PD Klein.
A.
Wie könnte POM Fritz argumentieren, sich nicht rasieren zu müssen.
B.
Wie könnte EPHK Mayo argumentieren, dass seine Weisung rechtmäßig ist und POM Fritz der Anordnung Folge zu leisten hätte.
(Die Namen und der Fall sind rein fiktiv. Zur Vereinfachung findet das Bundesbeamtenrecht Anwendung) _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Es soll Männer geben (sagen Frauen und Gays) die sehen erst richtig männlich, angenehm, sexy und authoritätsgebietend aus, wenn sie einen Dreitagebart tragen. Andere Exemplare wiederum, da kann es einem schon erschrecken und gruseln.
Also, wenn man Angst haben muss, dass da was 'rüber springt, sollte er doch zum Rasierer greifen - oder sich rasieren lassen
Ich erwarte schon, dass ein Beamter, der den Staat representiert, einigermaßen gesittet herum läuft. Obwohl es vielleicht auch ein bissl auf den Staat ankommt.
1. nicht 3Tage Bart sondern schlicht unrasiert
(wobei ich zugeben muss, dass die Grenzen fließend sind)
2.
Zitat:
Ich erwarte schon, dass ein Beamter, der den Staat representiert, einigermaßen gesittet herum läuft.
es ging nicht um persönliches Empfinden und Moralvorstellungen sondern der Fall soll aus Sicht des Beamtenrechtes diskutiert werden. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
BBRasVerG? Find ich nicht aber, wie wärs denn damit _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
und wenn man mal weiß, was der Polizist mit Ohrring und der Polizist mit Lagerfeldzopf so an Büchern füllt, so kann man annehmen, dass es hier eben nicht sooooooo einfach sein mag. _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
und wenn man mal weiß, was der Polizist mit Ohrring und der Polizist mit Lagerfeldzopf so an Büchern füllt, so kann man annehmen, dass es hier eben nicht sooooooo einfach sein mag.
Na dann viel Spass. Wo fängt der Bart an und wo hört die Frisur auf? Ich rasier mich immer um 06:00 Uhr, hab aber Nachtschicht. Bin ich dann nach 24:00 Uhr noch rasiert oder muß der AG eine Rasurpause gewähren? Ist unrasiert von der Anzahl oder der Länge der Stoppel abhängig? Wenn ich Bartträger bin und den Bart zurückstutze bin ich dann unrasiert?
Fragen über Fragen _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Ich erwarte schon, dass ein Beamter, der den Staat representiert, einigermaßen gesittet herum läuft.
es ging nicht um persönliches Empfinden und Moralvorstellungen sondern der Fall soll aus Sicht des Beamtenrechtes diskutiert werden.
Danach geht aber ein Richter. Wenn der den Bart nicht akzeptiert, dann wird er argumentieren, dass das nicht mit dem Bild des Beamten in der Öffentlichkeit vereinbar ist....
ich würde hier die allgemeine Handlungsfreiheit höher bewerten, als ästhetische Gesichtspunkte. Schönheit ist subjektiv. Meines Erachtens ist eine dienstliche Anordnung erst dann zulässig, wenn die Ansicht der Person auch objektiv hässlich oder lächerlich wirkt (zB wenn jemand seinen Bart schwarz-rot-gold färbt). Sachliche Gesichtspunkte sprechen auch nicht gegen einen unrasierten Bart (anders vielleicht bei langen Haaren, die die Sicht beeinträchtigen könnten). _________________ mfg
Klaus
dann aber mal schnell nach ZDv 10/5 googlen. Trotz einiger Urteile der Truppendienstgerichte, insbesondere das Urteil des TDG Süd aus Dezember 2004 , denkt das BMVg überhaupt nicht daran, den Haar-und Barterlass zu ändern oder ggf. aufzuheben.
Für Polizisten dürfte das Urteil 2 C 3.05 des Bundesverwaltungsgerichtes interessant sein.
Aus meiner Sicht (und das Thema hier ist eigentlich ein sehr fundamentales, spannendes, wie ich finde) ist es doch so:
Zum einen besitzt jeder Beamte, Mitarbeiter, Bedienstete usw. ein Persönlichkeitsrecht und darf seiner Individualität Ausdruck verleihen.....
Zum anderen repräsentiert er einen Teil der Regierung, ob nun als legislative, judikative oder executive "Gewalt" und sollte der Autorität willen, nicht im Jogging-Hosen-Schlabberlook und 3-Tages-Bart herumlaufen.
Widerrum schafft genau der SChlabberlook wieder die gewollte und pädagogisch sinnvolle "Bürgernähe"
Da man heutzutage nicht mehr weiß, was sittsam ist, angemessen und richtig, wäre die
"bunte Mischung" doch die Lösung, genau so wie das zu betreuende Klientel sich zeigt.
Wenn dann z.B. zwei Polizisten auf Streife gingen, wo der eine noch nach "alter Garde" glatt rasiert ist, die Haare kurz und gut gescheitelt und sein Kollege eben den Zopf trägt und Bartstoppeln. Je nach Situation, nähert sich der Zopfträger lässig einer randalierenden jugendlichen Horde und schafft dort in kumpelhjafter Art und Weise für Ordnung (Akzeptanz alla Streetworker) und der andere bringt eben dem renitenten oder hilfsbedürftigem "alten Herrn, dem Rentner" zur Räson oder hilft dort.
Alles andere würde eigentlich nur in eine straffe Gesetzesverordnung münden, wo dann der sterile, äußerlich zumindest gleichgeschaltete Staatsdiener vor einem stünde und alles andere zu runweigerlichen und sofortigen Entlassung führen würde, wenn auch nur ein Härchen aus der Nase wüchse....
Was wäre jetzt besser ? Ich meine, es kommt sehr darauf an, mit welchem Klientel man es zu tun hat.
Als Polizist halte ich die gesunde Mischung für angemessen. Als Mitarbeiterin beim Arbeitsamt sollte man sich auf jeden Fall täglich rasieren. lol'
Man verzeihe mir den Scherz......
Im Ernst, es ist ein sehr sehr schweres Thema und ich glaube fast, da gibt es kein Patentrezept, keine Universallösung, kein Gesetz, was allen Anforderungen gerecht werden würde.
Und wenn ein Mitarbeiter all zu schmuddeligg rumläuft und vielleicht noch als wandelnde Duftkerze durch die Flure geht, bleibt ja immer noch der Weg der Abmahnung usw. so regelt sich dann das von alleine.
Hier sind vor allem die Vorgessetzen und sattelfesten Kollegen gefragt und wie gut ihr Fingerspitzengefühl ist, wie gut sie die eigentlichen Zielvorstellungen von Sauberkeit, Ordnung) transportieren und kommunzieren können.
?? Von wem ??? Oder: Für wen diskrimierend und was ?
Der Bartstoppelträger diskriminiert den glatt Rasierten ? Oder wie war der Kommentar gemeint. Es gibt da zuviel Sichtweisen. Bitte präzisieren oder war das ironisch gmeint ? _________________ Gruß
Phö-nixe
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