Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ich habe neulich eine Soundkarte gekauft. Da ich aber noch eine zu Hause gefunden habe, hab ich die Neue wieder weggebracht. Aber ich bekam dafür nur einen Warengutschein, also bin ich gezwungen dort wieder eimzukaufen.
Ist darf der Laden das einfach machen? Die Karte war noch original eingepackt, also kann sie wieder weiter verkauft werden.
Kurz und knapp, ich geh’ jetzt essen. Ja er darf. Im Ladengeschäft gibt es im Gegensatz zum Fernabsatzgeschäft kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht. Insofern ist schon der Gutschein mehr, als der Laden machen muss. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Das werden Sie wohl nicht bekommen.
Wie Kormoran bereits schrieb gibt es kein generelles Umtauschrecht beim Kauf im stationären Handel. Lediglich bei Fernabsatzgeschäften gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht. Der Verkäufer hätte Ihnen nicht einmal einen Gutschein geben müssen. Das war schon reine Kulanz.
Es gilt immer noch der alte Satz: Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten.
Und das ist auch gut so. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.