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Einschränkung des Besuchrechts durch Betreuer

 
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M2D
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 18:50    Titel: Einschränkung des Besuchrechts durch Betreuer Antworten mit Zitat

Der Betreuer hat das Umgangsbestimmungsrecht für einen Betreuten.

Welches sind nach Gesetzeslages Gründe, dass er das Besuchsrecht für manche Personen einschränken könnte - sprich das diese Personen nur einmal die Woche an einem von ihm festgelegten Tag kommen dürfen?
Darf er so etwas überhaupt einfach festlegen oder bedarf das noch eine zusätzliche Zustimmung oder Überprüfung durch´s Amtsgericht? Frage

Was wären rechtlich keine Gründe?

Wie wäre die Sachlage, wenn als Begründung vom Betreuer die Antwort kommt "Er wolle die Personen einfach nur nicht mehr am Bett des Betreuten sehen"?
Es kann von verschiedenen Seiten bezeugt werden, dass diese Personen dem Betreuten nicht schaden sondern zu seinem Vorteil sind.

Wenn er ausschließlich aus persönlichen für den Fall nicht relavanten Dingen handelt, ist hier dann von einer Ausnutzung seiner durch die Betreuung gegebenen Macht auszugehen und wie kann man dem abhelfen, da er hier nicht im Sinne des Betreuten handelt?
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.

Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.

Googeln Sie einfach nach "Forum Betreuung" und benutzen Sie in diesen Foren die Suchfunktion. Alle Ihre Fragen sind schon mehrfach beantwortet worden.

Gruss

Andreas
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
..... man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.
Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.

Nach meiner Einschätzung wird im Forum Deutsches Recht weder das eine noch das andere verlangt. Der recht.de-Knigge, die Juriquette, gibt lediglich folgenden Rat:

"Bleiben Sie so höflich, wie Sie selbst behandelt werden wollen."
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die gestellten Fragen wird hier eingegangen.
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Lichtaus
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::


Man beendet einen Beitrag mit "Gruß",
......
Gruss

Andreas


Warum beenden Sie mit dem Wort Gruss, wenn man einen Beitrag doch mit dem Wort "Gruß" beendet. Das verstehe ich nicht.

Nun weiß ich gar nicht wie ich mich verabschieden soll. Frage Lachen

_________________
Grüße Idee Lichtaus


Zuletzt bearbeitet von Lichtaus am 26.01.09, 21:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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M2D
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Gesetz müssen doch stichhaltige Gründe vorliegen, woran ein Betreuer solche Entscheidungen festmachen darf.

Diese liegen hier nicht vor!!!!

Es sei denn Jemand will mir ernsthaft erzählen, dass das hier
Zitat:
wenn als Begründung vom Betreuer die Antwort kommt "Er wolle die Personen einfach nur nicht mehr am Bett des Betreuten sehen"?

ein stichhaltiger Grund wäre Frage

Ich denke, durch das neue Betreuungsgesetz soll es nicht mehr vorkommen, dass Betreuer einfach nach Lust und Laune heraus Entscheidungen tätigen können, nur weil sie ihm gerade in den Kram passen.

Vielleicht kann mir ja bitte auch Jemand erklären, was wirklich als Grund anerkannt werden könnte?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Der Betreuer braucht anderen Personen gegenüber seine Entscheidungen weder zu erläutern noch zu rechtferigen.

Darüber, ob die Entscheidungen eines Betreuers gerechtfertigt sind oder nicht, entscheidet das Vormundschaftsgericht, das die Aufsicht über die Tätigkeit des Betreuers führt.
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.

Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.

Gruss

Andreas

Das dürfen Sie gerne tun, Sie sollten es aber nicht von anderen verlangen.
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

man beginnt einen Beitrag in den meisten Foren mit einer Begrüßung wie "Hallo" oder einer persönlichen Anrede, falls möglich.

Man beendet einen Beitrag mit "Gruß", "mfg" oder einer ähnlichen Grußformel.

Gruss

Andreas

Das dürfen Sie gerne tun, Sie sollten es aber nicht von anderen verlangen.
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