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Verfasst am: 25.01.09, 19:10 Titel: Wie läuft so eine Beschwerde ab und wie geht´s dann weiter?
Hallöchen,
was muss man beachten, wenn man eine Beschwerde wegen einer Betreuerentscheidung einreicht?
Heißt das dann überhaupt Beschwerde? Muss man das immer zwingend schriftlich machen?
Gibt es dafür Formvorschriften, die man beachten muss/sollte?
Wo findet man Hilfe, bei einer Formulierung, da man von einer "Böswilligkeit" vom Betreuer gegenüber den sich beschwerenden Personen ausgehen muss?
Wohin würdet ihr euch wenden, wenn ihr so ein Problem hätte und Angst hättet, dass dadurch der Betreuer noch mehr seine Macht einsetzen könnte, obwohl es eigentlich keinen Grund dafür gibt.
Sind Betreuungsvereine, die Rechtsauskunft bei einer Verbraucherzentrale, die Rechtsstelle des Sozialamtes gute Ansprechpartner, die einem helfen könnten?
Oder sollte man sich hierzu doch lieber an einem Anwalt für dieses Fachgebiet wenden, der einem beim Aufstetzen der Beschwerdeschrift hilft?
So und dann noch einen Schritt weiter, was passiert, wenn die Beschwerde dann beim Amtsgericht/der Betreuungsstelle oder wo sie auch immer hingehört vorliegt.
Wer hat dann mehr Befugnisse, dass sich etwas ändert?
Werden benannte "Zeugen" oder "Leumunde" gehört bzw. angeschrieben? Wird es vor Ort eine persönliche Anhörung beider Parteien geben?
Wird der Beteuer angeschrieben und muss dann dazu Stellung nehmen oder wie läuft so etwas ab?
Wie lange kann so eine Bearbeitung dann dauern?
Ich weiß Fragen über Fragen und ich hoffe, ich hab´s auch richtig gemacht - weil je mehr ich mich mit dem Thema beschäftigt hab umso mehr Fragen kommen auf.
Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Betreuers ist nicht vorgesehen. Die Amtsausübung eines Betreuers wird von dem Vormundschaftsgericht, das den Betreuer bestell hat, überwacht.
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