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recht.de :: Thema anzeigen - Wie läuft so eine Beschwerde ab und wie geht´s dann weiter?
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Wie läuft so eine Beschwerde ab und wie geht´s dann weiter?

 
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M2D
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 19:10    Titel: Wie läuft so eine Beschwerde ab und wie geht´s dann weiter? Antworten mit Zitat

Hallöchen,

was muss man beachten, wenn man eine Beschwerde wegen einer Betreuerentscheidung einreicht?
Heißt das dann überhaupt Beschwerde? Muss man das immer zwingend schriftlich machen?
Gibt es dafür Formvorschriften, die man beachten muss/sollte?

Wo findet man Hilfe, bei einer Formulierung, da man von einer "Böswilligkeit" vom Betreuer gegenüber den sich beschwerenden Personen ausgehen muss?

Wohin würdet ihr euch wenden, wenn ihr so ein Problem hätte und Angst hättet, dass dadurch der Betreuer noch mehr seine Macht einsetzen könnte, obwohl es eigentlich keinen Grund dafür gibt.

Sind Betreuungsvereine, die Rechtsauskunft bei einer Verbraucherzentrale, die Rechtsstelle des Sozialamtes gute Ansprechpartner, die einem helfen könnten?

Oder sollte man sich hierzu doch lieber an einem Anwalt für dieses Fachgebiet wenden, der einem beim Aufstetzen der Beschwerdeschrift hilft?


So und dann noch einen Schritt weiter, was passiert, wenn die Beschwerde dann beim Amtsgericht/der Betreuungsstelle oder wo sie auch immer hingehört vorliegt.
Wer hat dann mehr Befugnisse, dass sich etwas ändert?

Werden benannte "Zeugen" oder "Leumunde" gehört bzw. angeschrieben? Wird es vor Ort eine persönliche Anhörung beider Parteien geben?
Wird der Beteuer angeschrieben und muss dann dazu Stellung nehmen oder wie läuft so etwas ab?

Wie lange kann so eine Bearbeitung dann dauern?

Ich weiß Fragen über Fragen und ich hoffe, ich hab´s auch richtig gemacht - weil je mehr ich mich mit dem Thema beschäftigt hab umso mehr Fragen kommen auf. Winken

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Mit der Thematik befasst sich dieser Betrag.

Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung eines Betreuers ist nicht vorgesehen. Die Amtsausübung eines Betreuers wird von dem Vormundschaftsgericht, das den Betreuer bestell hat, überwacht.
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