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mymomo
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Tehlak hat folgendes geschrieben::
Der Käufer dürfte sich durch die Rückbuchung bereits in Verzug
Also zum Amtsgericht gehen, aufgrund der Einkommenverhältnisse PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen.


als ich damals ein verfahren hatte als ich ALG2 bezogen habe und PKH erhalten habe, musste ich später, als ich wieder eine arbeit hatte, dennoch geld zurückzahlen - obwohl ich nichtmals verloren hatte... ist auf nen vergleich rausgekommen...

sollte man vielleicht mit einrechnen...
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