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Verfasst am: 27.01.09, 09:12 Titel: Postkarten - wie lange geschützt ?!
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich glaube hier können meine Fragen kompetent beantwortet werden.
Ich plane ein Buch zu erstellen. Auf der einen Seite möchte ich gerne "alte" Postkarten (Datum der Herstellung von den Postkarten sehr unterschiedlich. Hauptsächlich bis 1950) abdrucken lassen, und auf der anderen Buchseite eine Aufnahme aus genau der gleichen Position wie bei den Postkarten, aber von heute (damit man einen direkten Vergleich hat).
Meine Fragen :
Was muss ich bei Postkarten beachten ? Bis wann sind solche Aufnahmen im allgemeinen geschützt ? Was ist wenn auf den Karten gar kein Urheber aufgedruckt ist (war früher so üblich) ?
Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir hier weitergeholfen werden würde.
Handelt es sich bei den Fotos auf Postkarten um "Lichtbilder", so sind diese bis 50 Jahre nach Anfertigung bzw. Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt.
Handelt es sich bei den Fotos um "Lichtbildwerke", so sind sie bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt.
Auch wenn kein Fotograf/Urheber angegeben ist sind die Fotos geschützt, da das Urheberrecht automatisch greift und Fotos grundsätzlich, unabhängig einer Schöpfungshöhe, geschützt sind. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.01.09, 17:21 Titel:
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich bei den Fotos um "Lichtbildwerke", so sind sie bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt.
Davon ist in der Regel wohl auszugehen.
Vermuten wir mal im worst case, daß der Fotograf bei Erstellung der Bilder 20 war und noch 90 geworden ist, währen die Bilder erst 140 Jahre nach ihrer Erstellung nicht mehr geschützt - auf "Nummer Sicher" wäre man damit also nur mit Postkarten von vor 1870.
In der Praxis bedeutet das, daß man bei praktisch überhaupt keinem Foto davon ausgehen kann, es sei nicht mehr geschützt. Man wird sich in jedem Einzelfall versichern müssen (oder auf Risiko gehen und hoffen, daß der Fotograf kurz nach Erstellung gestorben ist, dann wären Fotos von vor 1939 "sicher"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Bei Postkartenmotiven?
Das sind i. d. R. Lichtbilder und keine -werke.
Ein Lichtbildwerk setzt eine schöpferische Leistung voraus, z. B. besonderer Bildaufbau, besonderes Licht, besondere Motivgestaltung etc. pp.
Und was ist i. d. R. auf Postkarten zusehen?
Das Gleiche, was Frau Hoppenstedt und Herr Müller-Lüdenscheid auch "knipsen" _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Was ist an einer Aneinanderreihung von zehn Allerweltsfotos künstlerisch?
Auf der verlinkten Karte sind nach meinem Dafürhalten zehn Lichtbilder zu sehen, keine Lichtbildwerke. Ein Lichtbildwerk muss eine alltägliche Aufnahme durch eine künstlerische Aussage überragen. Dieses definiert sich durch besondere Bildausschnitte, Licht- und Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, ungewohnte Perspektive sowie das Echo in der Fachwelt und -presse. Das alles kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.
jonas82 hat folgendes geschrieben::
Sicherlich Allerweltskarte aber warum sollte die nach 50 Jahren von jedermann kostenlos genutzt werden können?
Weil sie dann nach dem Urheberrechtsgesetz gemeinfrei ist - ganz einfach _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
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Und dieses Foto von 1950 darf ich also auf Webseiten stellen, auf T-Shirts drucken, eigene Postkarten damit herstellen usw. ohne überhaupt den Urheber nennen zu müssen?
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