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Ich wüßte dafür keine passende Quelle, verschiebibere aber sicherheitshalber mal ins Strafrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 20.07.2006 Beiträge: 742 Wohnort: im Norden
Verfasst am: 28.01.09, 20:47 Titel:
Hmmm, weiß nicht, aber ist wohl doch eher Arbeitsrecht.
Es kommt wohl drauf an was die anderen AN, die den Kündigungsgrund umhererzählen, für eine Position haben.
Erzählt ein BR-Mitglied, der im Rahmen der Anhörung den Kündigungsgrund erfahren hat, aus welchen Grund der AN gekündigt wurde (Z.B. Diebstahl eines Zahnstochers), so verstösst er wohl gegen die Verschwiegenheitspflicht.
So sehe ich es auch für Mitarbeiter der Personalabteilung u.ä.
Ein ganz normaler Mitarbeiter, der im Pausenraum gehört hat, weswegen der schlimme AN gekündigt worden ist, und dieses weiter rumerzählt, dem kann wohl nicht an den Karren gepisst werden. _________________ Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
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