Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.01.09, 17:36 Titel: Strafbefehl trotz Verfahrensfehlern und keine Beweise
Hallo Leute
Ich schildere mal kurz und knapp meinen Fall.
Am 24.12.2008 erhielt ich einen Strafbefehl.
1400€ und 1 Monat laufen.
Ich wußte bis zu diesem Zeitpunkt nicht was mir vorgewurfen wurde. Keinerelei rechtliches Gehör bis zu diesem Zeitpunkt. Nur Telefonate vom ermittelten Beamten. Ich soll es doch zugeben, dass ich gedrängelt hätte. Ich wußte aber garnicht, was der Beamte von mir will. Er meinte immer nur, bei einem Geständnis würde der Sta es zu 90% einstellen.
Nötigung im Straßenverkehr war der Vorwurf.
Sofort zum Anwalt und Widerspruch eingelegt.
Jetzt kam die Akte.
In der Zeugenvernehmung konnte die Anzeigenerstatterin keine Angaben zum Fahrzeugtyp, Kennzeichen und Farbe des Fahrzeuges machen.
Auf einem Aktenvermerk stand nur drauf, dass in der Vernehmung das Kennzeichen vergessen wurde. Es handelt sich beim Fahrzeug um ??-??44
Die Person, welche gefahren ist, konnte wie folgt beschrieben werden.
männlich, mitte 30 und sehr kurze dunkle Haare und eine Sehbrille, der Beifahrer hatte längere Haare. Weder männlich noch weiblich.
Das zuständige Polizeirevier ging zum Einwohnermeldeamt und hat von mir, da ich der Halter war, das Foto aus dem Jahr 2001 geholt und zur ermittlelnden Dienststelle geschickt.
Eine Wahllichtbildvorlage wurde mit insgesamt 8 Personen gefertigt. 2001 hatte ich einen Maschinenschnitt und dunkel blonde Haare. Brillenträger bin ich bis zum heutigen Tag zum Glück nicht.
Eine Person auf der Lichtbildvorlage hatte auch einen Maschinenschnitt, jedoch Geheimratsecken. Die anderen 6 Personen entweder lange Haare oder Blonde Haare.
Diese Lichtbildmappe wurde ohne meines Wissen der Zeugin vorgelegt. Sie will mich eindeutig auf Bild Nr.2 erkannt haben.
Bei der Wahllichtbildvorlage fehlt die Anlage zu den Personen, wer auf Bild1-8 zu sehen ist. Es dürfen ja nur Beschuldigte oder Störer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in eine Wahllichtbildvorlage.
Daraufhin wieder ein Telefonanruf des ermittelden Beamten. Ich soll es doch zu geben. Ich sagte wieder, ich habe keine Ahnung was hier gespielt wird.
Er machte mit mir am Telefon eine BV mit dem Vermerk, dass ich mich nicht äußern will. In der BV keinerlei Tatvorwurf.
Tatzeitpunkt war der 30.07.2008 11:20. Anzeige wurde am selben Tag 21:00 Uhr gemacht. Die Wahllichtbildvorlage am 01.11.2008 17:30 Uhr.
Jetzt frage ich mich, die Zeugin hat weder ein Kennzeichen noch eine Personenbeschreibung abgeben können und will mich nach 3 Monaten erkannt haben.
Auszug noch aus der ZV:
Das Fahrzeug drängelte ca. 1,5-2,5 km und gab permanet Lichthupe. Als ich dann endlich auf die rechte Seite wechseln konnte, beschleunigte das Fahrzeug und fuhr weg!! In einigen hundert Metern mußte das Fahrzeug wieder abbremsen, da las ich das Kennzeichen ab.
Ich war niemals auf der Autobahn im angegeben Tatzeitraum.
Meines Wissens hätten die ermittelnden Beamten kein Lichtbild aus der EMA für eine Wahllichtbildvorlage nehmen dürfen, wenn ich noch kein Beschuldigter im Strafverfahren bin. Nr. 18 RistBV.
Der zuständigen Polizei währe dann nämlich aufgefallen, dass ich keine sehr kurzen dunklen Haare und auch keine Brille trage.
Dann hätten diese schreiben müssen, "Die Täterbeschreibung pass nicht auf den Halter"
Ohne jegliches Rechtliches Gehör bin ich nun Beschuldigter im Strafverfahren und muss zum Gericht 500km fahren.
Am 26.02. ist nun Hauptverhandlung.
Was soll ich Eurer Meinung nach tun?
Mein Anwalt rät mir, Keine Angaben zu machen. Er will die Zeugin auseinander nehmen. Doch er meinte auch, in Bayern währe Gesetz, was Zeugen sagen. Ich hätte schlechte Karten. Einmal auf Lichtbildvorlage erkannt, dann Pech gehabt, auch wenn ich nie dort gewesen bin.
Es kann sich nur um einen Buchstaben oder Zahlendreher im angegbenen Kennzeichen handeln.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 25.01.09, 18:27 Titel:
Sie haben doch einen Anwalt, welcher Ihnen geraten hat, keine Angaben zu machen.
Zudem glaube ich nicht, dass in Bayern Zeugenaussagen heilig sind. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Ich frage mich, ob hier HobbyAnwälte schreiben, oder wirklich kompetente Leute sind?
Es kennt sich keiner mit Lichtbildvorlagen aus, somit kann hier zu gemacht werden.
Vielleicht sollten Sie Ihr Anspruchsdenken etwas bremsen.
Ja, die Leute sind aus freien Stücken hier und machen das zum Spaß. Ich selbst würde es für mich auch Hobby nennen.
Wenn Sie schnell, kompetent(ich zweifle hier bei vielen Nutzern übrigens nicht ansatzweise an der Kompetenz) und haftbar beraten werden wollen, dann wenden Sie sich nicht an ein Forum, das sowieo nicht beratend tätig sein darf und möchte, sondern sich um allgemeine Fragen zur Rechtslage kümmern will, sondern machen Sie es mit einem Anwalt aus und bezahlen Sie ihn entsprechend dafür. Und wenn Ihnen der aktuelle nicht hilfreich erscheint, dann suchen Sie sich einen neuen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Sie haben heute, am Sonntagabend um 17:36 Uhr Ihren Sachverhalt eingestellt, der, obwohl Sie schon so lange hier angemeldet sind, nicht den Forenregeln entspricht:
Zitat:
Am 26.02. ist nun Hauptverhandlung.
Was soll ich Eurer Meinung nach tun?
Weil Sie bis 19:54 Uhr, also in noch nicht einmal 2 ½ Stunden, nicht die geforderte Antwort haben, werden Sie pampig? Manchmal schwillt mir echt der Kamm.
Edit: Überschneidung mit Gammaflyer _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
es wäre ratsam, wenn sie sich ein wenig zurückhalten würden. Schließlich wollen Sie etwas. Sie sind bereits anwaltlich vertreten. Sie sind doch wohl nicht allen Ernstes der Meinung, dass das Forum die Vorgehensweise ihres bereits beauftragten Anwaltes bezweifeln wird.
es ist ein gutes Recht in einem Forum Fragen zu stellen. Jedoch ist es kein Recht hier rumzumeckern, nur weil man nicht die erwünschte Anwort erhält.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.01.09, 20:25 Titel:
p-mensch hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich, ob hier HobbyAnwälte schreiben, oder wirklich kompetente Leute sind?
Sowohl als auch und nicht nur.
p-mensch hat folgendes geschrieben::
Es kennt sich keiner mit Lichtbildvorlagen aus
Woher wissen Sie das? Haben Sie mal einen Blick in den Kalender geworfen und sich dann überlegt, daß es vielleicht Menschen gibt, die jetzt anderes zu tun haben als im FDR zu antworten?
Aber wo wir gerade beim Auskennen sind: hätten Sie hierfür
p-mensch hat folgendes geschrieben::
Es dürfen ja nur Beschuldigte oder Störer der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in eine Wahllichtbildvorlage. (...) Meines Wissens hätten die ermittelnden Beamten kein Lichtbild aus der EMA für eine Wahllichtbildvorlage nehmen dürfen, wenn ich noch kein Beschuldigter im Strafverfahren bin. Nr. 18 RistBV.
eine Quelle? Und könnten Sie dann auch gleich erklären, was daran
p-mensch hat folgendes geschrieben::
Diese Lichtbildmappe wurde ohne meines Wissen der Zeugin vorgelegt.
unzulässig sein sollte?
p-mensch hat folgendes geschrieben::
Was soll ich Eurer Meinung nach tun?
Auf Ihren Anwalt hören.
p-mensch hat folgendes geschrieben::
somit kann hier zu gemacht werden.
Nö. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.