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Verfasst am: 25.01.09, 21:40 Titel: Re: Vergehen an Jugendlichen
McDreamy hat folgendes geschrieben::
Kurze, schnelle Frage:
- Darf Person A (18 jahre) mit person B (14-15 Jahre) einvernehmlich Sex haben?
- Darf Person C der unabhängig ist, aber davon weiß es anzeigen?
Kurze, schnelle Antwort:
- Ja, sofern keine Zwangslage vorliegt oder es um Entgelt geht(§182 StGB).
- Ja. Aber da dürfte aufgrund erster Aussage nicht viel bei rumkommen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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