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Scheitern des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes

 
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 21:40    Titel: Scheitern des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes Antworten mit Zitat

Schuldner S hat mit Hilfe des Insolvenzgerichtes einen Schuldenbereinigungsplan per richterlichen Beschluß erreicht.
Ausgangssituation war, dass 20,- mtl. angespart werden um 1x jährlich (jeweils im August) den Betrag von 240,- an die Glaübiger zu verteilen.
Zum Zeitpunkt des gerichtlichen Planes bestand schon Bezug von Hartz IV beim Schuldner.

Der Plan wird 2 Jahre eingehalten.
In 2008 konnte nichts verteilt werden, da S es nicht so genau mit der Ansparung genommen hat.

Aus verständlichen Gründen setzen die ersten Gläubiger ihre Rechte aus dem Scheitern des Plans mit Kontopfändung durch. Ist nicht das Problem, da ja nur Sozialleistungen eingehen.

Gibt es eine Möglichkeit durch Nachzahlung der Beträge für 2008 den ursprünglichen Plan aufleben zu lassen, oder sind alle weiteren Bemühungen umsonst und der S muß
einen neuen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Könnte das Nichteinhalten des Planes negative Auswirkungen auf ein mögliches Insolvenzverfahren haben?

Ich persönlich meine, dass der Plan gescheitert ist und mit allen notwendigen Schritten ein neuer Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden muß.

Die betreuende(?) SB meint, durch Nachzahlung der offenen Quoten von 08/2008 könne der Plan fortgesetzt werden, da das Scheitern durch das Gericht festgestellt werden müsse.

Welche Meinung ist richtig?
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Möglichkeiten der Nachzahlung werden durch die Vergleichsbedingungen festgelegt. Diese findet man in der Anlage 7B. Da sollten schon einige Sicherungen eingebaut werden, damit solch ein Plan nicht gleich bei der ersten nicht gezahlten Rate scheitert. Diese Anlage wird ja auch mittituliert.
Wenn also die Vergleichsbedingungen diese Möglichkeit nicht vorsehen wird es keine Möglichkeit geben, den Vergleich aufleben zu lassen.

Ein aus diesem Grund gescheiterter Schuldenbereinigungsplan wird aber keine Auswirkungen auf die Eröffnung eines Verfahrens haben.
Dann allerdings sollte der Schuldner es etwas genauer mit den Regeln eines Verfahrens nehmen.
_________________
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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