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Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Thema "Beschlagnahmen von Fahrzeugen".
Zum Fall:
Ein UNTER 18 Jähriger X hat von einem Schrottplatz Y ein Motorroller gekauft. Der Roller hatte keine Papiere beisich und X hat auch keine Rechnung dafür erhalten.
X ist 3 Monate danach freiwillig zur Polizei gegangen um die Rahmennummer zu prüfen, ob es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.
Die Polizei meinte, dass das Fahrzeug aus einem Diebstahl stammt und nahm die Personalien von X auf.
Daraufhin fuhren die Beamten und X zur Garage von X und nahmen den Roller mit (in den Polizeiwagen).
X blieb dann ohne Roller und ohne irgendeiner Bescheinung da.
Auf dem Präsidium wurde auch kein Protokoll angefertig, wo sich X unterzeichnen bzw. zum Fall äußern sollte.
Muss die Polizei eine Bescheinigung für X austellen, dass der Roller beschlagnahmt wurde?
Ein Strafverfahren wird gegen X eingeleitet.
Wie ist die Rechtslage hierzu?
Für Ihre Hilfe bin ich im Voraus sehr dankbar
Philip
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