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Fahrzeug beschlagnahmt

 
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PH!L
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 17:13    Titel: Fahrzeug beschlagnahmt Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Thema "Beschlagnahmen von Fahrzeugen".

Zum Fall:

Ein UNTER 18 Jähriger X hat von einem Schrottplatz Y ein Motorroller gekauft. Der Roller hatte keine Papiere beisich und X hat auch keine Rechnung dafür erhalten.

X ist 3 Monate danach freiwillig zur Polizei gegangen um die Rahmennummer zu prüfen, ob es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.
Die Polizei meinte, dass das Fahrzeug aus einem Diebstahl stammt und nahm die Personalien von X auf.
Daraufhin fuhren die Beamten und X zur Garage von X und nahmen den Roller mit (in den Polizeiwagen).

X blieb dann ohne Roller und ohne irgendeiner Bescheinung da.
Auf dem Präsidium wurde auch kein Protokoll angefertig, wo sich X unterzeichnen bzw. zum Fall äußern sollte.

Muss die Polizei eine Bescheinigung für X austellen, dass der Roller beschlagnahmt wurde?

Ein Strafverfahren wird gegen X eingeleitet.

Wie ist die Rechtslage hierzu?


Für Ihre Hilfe bin ich im Voraus sehr dankbar
Philip
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 10:14    Titel: Re: Fahrzeug beschlagnahmt Antworten mit Zitat

PH!L hat folgendes geschrieben::

Muss die Polizei eine Bescheinigung für X austellen, dass der Roller beschlagnahmt wurde?


Meines Wissens: JA.

Zitat:

Wie ist die Rechtslage hierzu?


http://bundesrecht.juris.de/stgb/__259.html
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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