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Verfasst am: 24.01.09, 14:56 Titel: Gewährleistung beim Händler (kein Internetkauf)
Hi,
angenommen K kauft bei V, einem großen Elektrohändler, einen Fernseher, stellt zu Hause fest, dass dieser einen Mangel aufweist und teilt dies telefonisch V mit. Dieser veranlasst einen Servicetechniker des Herstellers, sich das Problem bei K anzuschauen. Der Techniker war zwei Mal bei K, konnte das Problem aber nicht beheben.
K ruft deswegen wieder bei V an und V möchte K zurückrufen, tut dies aber nicht. K kann nun bei V trotz vielen Versuchen niemanden mehr erreichen.
Was macht K nun am besten? Muss K das schwere und große Gerät zum 75km entfernten V bringen, oder kann K vorerst schriftlich bei V eine Nachbesserung und eine Aussage zum weiteren Vorgehen verlangen?
Zählt der Techniker bereits als fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch?
Sofern die beiden Nachbesserungsversucht scheitern, kann K den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurück treten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Kosten der Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer.
Der Besuch des Technikers dürfte als Nachbesserungsversuch zählen.
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