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Gewährleistung beim Händler (kein Internetkauf)

 
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noco
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 14:56    Titel: Gewährleistung beim Händler (kein Internetkauf) Antworten mit Zitat

Hi,

angenommen K kauft bei V, einem großen Elektrohändler, einen Fernseher, stellt zu Hause fest, dass dieser einen Mangel aufweist und teilt dies telefonisch V mit. Dieser veranlasst einen Servicetechniker des Herstellers, sich das Problem bei K anzuschauen. Der Techniker war zwei Mal bei K, konnte das Problem aber nicht beheben.
K ruft deswegen wieder bei V an und V möchte K zurückrufen, tut dies aber nicht. K kann nun bei V trotz vielen Versuchen niemanden mehr erreichen.

Was macht K nun am besten? Muss K das schwere und große Gerät zum 75km entfernten V bringen, oder kann K vorerst schriftlich bei V eine Nachbesserung und eine Aussage zum weiteren Vorgehen verlangen?
Zählt der Techniker bereits als fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch?


Danke für Eure Hilfe!


Gruß,
Nico.
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marcdsl
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern die beiden Nachbesserungsversucht scheitern, kann K den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurück treten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die Kosten der Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer.

Der Besuch des Technikers dürfte als Nachbesserungsversuch zählen.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Rücktritt:

- Nur wenn der Mangel nicht unerheblich ist.

Schadensersatz:

- Setzt grds. ein Verschulden des Verkäufers voraus.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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noco
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.10.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Hilfe! Hat mir sehr geholfen Smilie
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