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Frage zur Teildienstfähigkeit

 
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Rubina
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Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:47    Titel: Frage zur Teildienstfähigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, ein Beamter war in den Ruhestand aufgr.Dienstunfähigkeit versetzt und er wird nach einer amtsärztlichen Reaktivierungsuntersuchung per Bescheid für teildienstfähig erklärt.

Wie würde es dann finanziell für diesen Beamten aussehen?

Erhält er sein Ruhegehalt weiter plus die einzelnen Unterrichtsstunden?

LG, Rubina
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ruhegehalt und Dienstbezüge anteilig zur Dienstfähigkeit.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Rubina
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Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfox,

also halbe Dienstfähigkeit gleich halbes Gehalt?

Und dreiviertel Dienstfähigkeit gleich dreiviertel Gehalt?

Und viertel Dienstfähigkeit gleich viertel Gehalt? Mit den Augen rollen

Könnte der fiktive teildienstfähige Beamte später noch eine Erhöhung seiner Dienstfähigkeit/ seines Gehalts durch entspr. Arztbericht erreichen/beantragen?

LG, Rubina
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Rubina hat folgendes geschrieben::
also halbe Dienstfähigkeit gleich halbes Gehalt?


Ja, und halbe Ruhestandsbezüge,
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Rubina
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Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Redfolx,

hab ich das richtig verstanden?

Also wenn der fiktive Beamte 1000 € Ruhegehalt bekommen hat, dann bekommt er als Teildienstler mit halben Deputat noch € 500 plus die Hälfte seines vollen Brutto-Gehalts wie bei einem Volldeputat?

LG, Nadine
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Eisenbahner
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.05.2008
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Du bekommst auf jedenfall, deine Mindestversorgung weitergezahlt.Und deine Arbeitszeit wird reduziert.
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit ist in § 72a Abs. 1 BBesG oder in entsprechendem Landesrecht geregelt. Danach wird eine anteilige Besoldung gezahlt, die dem Verhältnis der herabgesetzten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht, mindestens jedoch in Höhe des Ruhegehalts, das die Beamtin oder der Beamte zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der begrenzten Dienstfähigkeit im Fall einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erhalten hätte.
Darüber hinaus kann ein Zuschlag gezahlt werden, der in seiner Ausgestaltung in den einzelnen Ländern unterschiedlich.
D.h. es wird mindestens das zu erhaltenden Ruhegehalt zuzüglich eines Zuschlages gezahlt.


§ 72a BBesG
(1) Bei begrenzter Dienstfähigkeit (§ 42a Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht) erhält der Beamte Dienstbezüge entsprechend § 6 Abs. 1. Sie werden mindestens in Höhe des Ruhegehaltes gewährt, das er bei Versetzung in den Ruhestand erhalten würde.
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Rubina
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lawyer,

dann könnte es demnach sein, dass der Beamte als Teildienstfähiger für dieselbe Arbeitszeit/leistung weniger Bezüge als ein Gesunder mit einem Teildeputat bekommt?

Lg, Rubina
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
Er bekommt mindestens das Gleiche wie ein entsprechend Teilzeitbeschäftigter; wenn das Land einen Zuschlag zahlt sogar mehr
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