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Rubina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 120
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Verfasst am: 26.01.09, 11:47 Titel: Frage zur Teildienstfähigkeit |
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Hallo,
angenommen, ein Beamter war in den Ruhestand aufgr.Dienstunfähigkeit versetzt und er wird nach einer amtsärztlichen Reaktivierungsuntersuchung per Bescheid für teildienstfähig erklärt.
Wie würde es dann finanziell für diesen Beamten aussehen?
Erhält er sein Ruhegehalt weiter plus die einzelnen Unterrichtsstunden?
LG, Rubina |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 26.01.09, 11:56 Titel: |
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Ruhegehalt und Dienstbezüge anteilig zur Dienstfähigkeit. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Rubina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 120
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Verfasst am: 26.01.09, 12:17 Titel: |
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Hallo Redfox,
also halbe Dienstfähigkeit gleich halbes Gehalt?
Und dreiviertel Dienstfähigkeit gleich dreiviertel Gehalt?
Und viertel Dienstfähigkeit gleich viertel Gehalt?
Könnte der fiktive teildienstfähige Beamte später noch eine Erhöhung seiner Dienstfähigkeit/ seines Gehalts durch entspr. Arztbericht erreichen/beantragen?
LG, Rubina |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 26.01.09, 12:19 Titel: |
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Rubina hat folgendes geschrieben:: | also halbe Dienstfähigkeit gleich halbes Gehalt? |
Ja, und halbe Ruhestandsbezüge, _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Rubina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 120
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Verfasst am: 26.01.09, 14:19 Titel: |
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Hallo Redfolx,
hab ich das richtig verstanden?
Also wenn der fiktive Beamte 1000 € Ruhegehalt bekommen hat, dann bekommt er als Teildienstler mit halben Deputat noch € 500 plus die Hälfte seines vollen Brutto-Gehalts wie bei einem Volldeputat?
LG, Nadine |
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Eisenbahner Interessierter
Anmeldungsdatum: 20.05.2008 Beiträge: 14
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Verfasst am: 27.01.09, 18:03 Titel: |
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Du bekommst auf jedenfall, deine Mindestversorgung weitergezahlt.Und deine Arbeitszeit wird reduziert. |
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lawyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 28.01.09, 08:04 Titel: |
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Die Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit ist in § 72a Abs. 1 BBesG oder in entsprechendem Landesrecht geregelt. Danach wird eine anteilige Besoldung gezahlt, die dem Verhältnis der herabgesetzten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht, mindestens jedoch in Höhe des Ruhegehalts, das die Beamtin oder der Beamte zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der begrenzten Dienstfähigkeit im Fall einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erhalten hätte.
Darüber hinaus kann ein Zuschlag gezahlt werden, der in seiner Ausgestaltung in den einzelnen Ländern unterschiedlich.
D.h. es wird mindestens das zu erhaltenden Ruhegehalt zuzüglich eines Zuschlages gezahlt.
§ 72a BBesG
(1) Bei begrenzter Dienstfähigkeit (§ 42a Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht) erhält der Beamte Dienstbezüge entsprechend § 6 Abs. 1. Sie werden mindestens in Höhe des Ruhegehaltes gewährt, das er bei Versetzung in den Ruhestand erhalten würde. |
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Rubina FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2007 Beiträge: 120
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Verfasst am: 29.01.09, 11:20 Titel: |
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Hallo lawyer,
dann könnte es demnach sein, dass der Beamte als Teildienstfähiger für dieselbe Arbeitszeit/leistung weniger Bezüge als ein Gesunder mit einem Teildeputat bekommt?
Lg, Rubina |
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lawyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 29.01.09, 18:53 Titel: |
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Nein.
Er bekommt mindestens das Gleiche wie ein entsprechend Teilzeitbeschäftigter; wenn das Land einen Zuschlag zahlt sogar mehr |
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