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recht.de :: Thema anzeigen - Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker?
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Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker?

 
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Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 13:22    Titel: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker? Antworten mit Zitat

Hallo,

eigentlich hatte Metzing mich erschöpfend aufgeklärt. Jetzt ist mir aber doch noch was eingefallen. Es geht um ein normales Verfahren, also nicht 495a.

Termin zur mündlichen Verhandlung sei bereits bestimmt. Einen Tag vor dem Termin trudelt bei Gericht die Klagerücknahme ein. Was dann?

a) Fällt der Termin aus? Der Gegner (oder sein Anwalt) kann ja wohl nicht mehr schriftlich davon benachrichtigt werden. Na gut, es gibt Fax, aber der Anwalt sitzt ja auch nicht ständig neben seinem Faxgerät, ob da noch was kommt. Oder doch?

b) Was ist mit den Kosten des Gegners (oder seines Anwalts) wenn er tatsächlich am nächsten Tag bei Gericht erscheint und gar kein Termin stattfindet?

c) Kommt vergleichbares in der Praxis überhaupt vor?


Ich frage rein interessehalber, hoffentlich interessierts auch noch jemand anderen.

viele Grüße,

Galahad
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Tim_S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Tag Sir Galahad,
ad a): Ja, wenn es noch keine Verhandlung zuvor gegeben hat sollte der Termin vom Gericht eigentlich sofort abgesetzt werden.
ad b) Die Kosten trägt gem. § 269 III ZPO der Kläger allein. Wenn der Beklagten-RA hinfährt, entstehen hierdurch aber keine weiteren Kosten für den Kläger. Terminsgebühr fällt nur an, wenn es einen Termin gibt.
ad c) Ja, das kommt vor.

Grüße
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

a) Ein Termin findet nicht statt, da keine Klage (mehr) anhängig ist. In der Regel informiert das Gericht den Gegner per Fax von der Klagerücknahme, und daß der Termin nicht stattfindet. Haben beide Parteien einen Anwalt, so informieren sie sich untereinander. Sollten sie jedenfalls.

b) Bei Klagerücknahme trägt in der Regel der Kläger die Kosten des Verfahrens. Ist die Rücknahme so kurzfristig, daß keine Möglichkeit mehr besteht, den Beklagten zu informieren und reist dieser zum Termin an, so hat er m. E. einen Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten. Gleiches gilt für dessen Anwalt (weiteren Gebühren entstehen jedoch nicht, sondern auch hier nur evtl. Reisekosten).

c) Ja, ist gar nicht so selten.


edit: Huch. Zu langsam. Auf den Arm nehmen
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Karma statt Punkte!
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Tag KM,
tja, aber immerhin fast deckungsgleich. Und dass man über die Reiseauslagen durchaus streitgen könnte finde ich plausibel.

Grüße
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Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 17:43    Titel: Danke, Leute... Antworten mit Zitat

...und wieder was dazugelernt.


viele Grüße,

Galahad
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 12:17    Titel: Re: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker Antworten mit Zitat

Sir Galahad hat folgendes geschrieben::
Na gut, es gibt Fax, aber der Anwalt sitzt ja auch nicht ständig neben seinem Faxgerät, ob da noch was kommt.

Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:28    Titel: Re: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone!


Gemein, ich muss immer trommeln Traurig
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 15:38    Titel: Re: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone!


Gemein, ich muss immer trommeln Traurig


Wir sind halt Hessen vorn ...
SCNR Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Sir Galahad
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:23    Titel: Da ich ja zum lernen hier bin... Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone!


nutze ich das doch gleich mal zum Anlass für eine Frage: Wenn man eine Auskunft vom Gericht haben will, ob z.B. ein bestimmtes Urteil mit Az überhaupt existiert, wie sollte man sinnvollerweise anfragen? Telefon, Fax oder E-mail?


viele Grüße,

Galahad
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