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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 26.01.09, 13:22 Titel: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker? |
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Hallo,
eigentlich hatte Metzing mich erschöpfend aufgeklärt. Jetzt ist mir aber doch noch was eingefallen. Es geht um ein normales Verfahren, also nicht 495a.
Termin zur mündlichen Verhandlung sei bereits bestimmt. Einen Tag vor dem Termin trudelt bei Gericht die Klagerücknahme ein. Was dann?
a) Fällt der Termin aus? Der Gegner (oder sein Anwalt) kann ja wohl nicht mehr schriftlich davon benachrichtigt werden. Na gut, es gibt Fax, aber der Anwalt sitzt ja auch nicht ständig neben seinem Faxgerät, ob da noch was kommt. Oder doch?
b) Was ist mit den Kosten des Gegners (oder seines Anwalts) wenn er tatsächlich am nächsten Tag bei Gericht erscheint und gar kein Termin stattfindet?
c) Kommt vergleichbares in der Praxis überhaupt vor?
Ich frage rein interessehalber, hoffentlich interessierts auch noch jemand anderen.
viele Grüße,
Galahad |
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Tim_S. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2008 Beiträge: 305
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Verfasst am: 26.01.09, 16:51 Titel: |
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Tag Sir Galahad,
ad a): Ja, wenn es noch keine Verhandlung zuvor gegeben hat sollte der Termin vom Gericht eigentlich sofort abgesetzt werden.
ad b) Die Kosten trägt gem. § 269 III ZPO der Kläger allein. Wenn der Beklagten-RA hinfährt, entstehen hierdurch aber keine weiteren Kosten für den Kläger. Terminsgebühr fällt nur an, wenn es einen Termin gibt.
ad c) Ja, das kommt vor.
Grüße |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 26.01.09, 16:57 Titel: |
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a) Ein Termin findet nicht statt, da keine Klage (mehr) anhängig ist. In der Regel informiert das Gericht den Gegner per Fax von der Klagerücknahme, und daß der Termin nicht stattfindet. Haben beide Parteien einen Anwalt, so informieren sie sich untereinander. Sollten sie jedenfalls.
b) Bei Klagerücknahme trägt in der Regel der Kläger die Kosten des Verfahrens. Ist die Rücknahme so kurzfristig, daß keine Möglichkeit mehr besteht, den Beklagten zu informieren und reist dieser zum Termin an, so hat er m. E. einen Anspruch auf Erstattung seiner Reisekosten. Gleiches gilt für dessen Anwalt (weiteren Gebühren entstehen jedoch nicht, sondern auch hier nur evtl. Reisekosten).
c) Ja, ist gar nicht so selten.
edit: Huch. Zu langsam. _________________ Karma statt Punkte! |
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Tim_S. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2008 Beiträge: 305
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Verfasst am: 26.01.09, 17:22 Titel: |
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Tag KM,
tja, aber immerhin fast deckungsgleich. Und dass man über die Reiseauslagen durchaus streitgen könnte finde ich plausibel.
Grüße |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 26.01.09, 17:43 Titel: Danke, Leute... |
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...und wieder was dazugelernt.
viele Grüße,
Galahad |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 27.01.09, 12:17 Titel: Re: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker |
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Sir Galahad hat folgendes geschrieben:: | Na gut, es gibt Fax, aber der Anwalt sitzt ja auch nicht ständig neben seinem Faxgerät, ob da noch was kommt. |
Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 27.01.09, 15:28 Titel: Re: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone! |
Gemein, ich muss immer trommeln |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 27.01.09, 15:38 Titel: Re: Folgen einer Klagerücknahme auf den (vor)letzten Drücker |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone! |
Gemein, ich muss immer trommeln |
Wir sind halt Hessen vorn ...
SCNR _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Sir Galahad FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.12.2008 Beiträge: 71 Wohnort: Ante Romam Treviris Stetit Annis Mille Trecentis
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Verfasst am: 29.01.09, 23:23 Titel: Da ich ja zum lernen hier bin... |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | Wir haben hier im Gericht sogar sog. Telefone! |
nutze ich das doch gleich mal zum Anlass für eine Frage: Wenn man eine Auskunft vom Gericht haben will, ob z.B. ein bestimmtes Urteil mit Az überhaupt existiert, wie sollte man sinnvollerweise anfragen? Telefon, Fax oder E-mail?
viele Grüße,
Galahad |
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