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GmbH auflösung statt Insolvenz, Pensionszusage?

 
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robi
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 14:52    Titel: GmbH auflösung statt Insolvenz, Pensionszusage? Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe, das ich hier richtig bin

Eine GmbH soll aufgelöst werden, es sind keine Schulden mehr zu bedienen
Geschieht das nicht so ist 3-4 Monate später mit der Insolvenz zu rechnen.
Was passiert mit der Pensionszusage der Geschäftsführenden Gesellschafter

a) wenn diese unverfallbar sind
b) wenn diese noch nicht unverfallbar sind

Die GF/GS haben noch nicht das auszahlungsfähige Alter.
Der Buchwert ist höher als der Ist-wert
Danke
Robi
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Dirty Uschi
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Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

wenn mit keinen Schulden mehr zu rechnen ist, warum droht dann in 3-4 Monaten die Insolvenz ?
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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robi
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, das tut zwar nix zur Sache aber
Personalkosten vorhanden, mindestens der/die GGF, Einnahmen annähernd 0, da Kunde nicht mehr interessiert ist
Robi
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eidechse
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

Inwieweit ist der Geschäftsführer an der GmbH beteiligt?
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robi
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

mindestens 50 %, evtl. (klärt sich noch / bekommt ggf Teile dazu ) bis max. 75 %
Der andere (ist dann aber kein GF mehr) mit 25 % (oder eben auch 50)

Robi
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robi
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 07:57    Titel: Und Nun ? Antworten mit Zitat

Moin, Moin
Kann zu der eigentlichen Fragestellung niemand etwas sagen?
Robi
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eidechse
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn der GF mit einem Anteil von 50 % beteiligt ist, dann finden zumindest die Vorschriften des BetrAVG keine Anwendung. Sprich GF und Gesellschaft können frei über die Pensionszusage verhandeln. Allerdings besteht auch keine Absicherung durch den PSVaG.

Man kann die GmbH auch ohne Insolvenz liquidieren. Reicht das Vermögen dann nicht aus, um sämtliche Verbindlichkeiten zu decken, dann muss man mit den entsprechenden Gläubigern Erlassverträge schließen. Zu beachten ist jedoch stets, ob ggf. wegen Überschuldung Insolvenzantragspflicht besteht. Da muss man schon aufpassen.
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robi
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Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 06:59    Titel: Heist das ... Antworten mit Zitat

Hallo und Danke,
heist das,
Zitat:
GF und Gesellschaft können frei über die Pensionszusage verhandeln.


das Sie sich einigen müssen?
Es ist ja ein Betrag x von der GmbH rückgestellt worden. Das Geld ist vorhanden.
Wird die GmbH aufgelöst ist es völlig egal ob unverfallbar oder nicht, und ebenfalls egal das das Geld ja für eine Altersvorsorge gedacht war? Mann einigt sich wie man es verteilt und das war's ? Was ist mit den gesparten Steuern der GmbH ? Ist das Geld nicht 'eingefroren' bis zum vereinbarten Rentenalter des GF?
nochmal Danke
Robi
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man die GmbH vollständig liquidieren will, dann müssen halt alle Verbindlichkeiten auch die zukünftigen beseitigt werden. Bei einem Gesellschafter - GF, bei dem das BetrAVG nicht anwendbar ist, kann man auch Vereinbarungen im Hinblick auf die Abgeltung der Pesnionszusage treffen. Bei Arbeitnehmern stehen solchen Vereinbarungen in der Regel die Vorschriften des BetrAVG entgegen, die eine Abfindung von Rentenanwartschaften nicht erlauben.

Welche Auswirkungen eine solche Vereinbarung steuerlich hat, weiß ich nicht. Ich bin kein Steuerexperte. Ein solcher sollte aber auf jeden Fall aufgesucht werden.

Was meinst du im Übrigem mit "Rückstellung des Geldes"?
Die Rückstellung im bilanziellen Sinn? Oder ist das Geld wirklich irgendwo in einer Rückdeckungsversicherung o.ä. angelegt worden?

Bei einer bilanziellen Rückstellung kann das Geld nämlich sehr wohl "weg" sein. Rückstellungen sind ja Bilanzposten die man z.B. für künftige Verbindlichkeiten bilden muss. Im Prinzip dienen diese Posten dazu, darzulegen, dass auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen keine Überschuldung vorliegt. Aber da es durchaus vorkommt, dass auch auf der Aktivseite der Bilanz Postionen zu hoch bewertet werden, kann es sein, dass zwar bilanziell keine Überschuldung vorliegt aber sehr wohl tatsächlich.

Ich würde dringend dazu raten professionellen Rat einzuholen.
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