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Seit Anfang des Jahres ist ja die neue Verpackungsverordnung aktiv, wonach sich die Versandhändler irgendeinem Entsorger anschließen müssen, um es mal grob zu formulieren.
Wie sieht es in diesen Fällen aus, verkauf der Ware erfolgt immer über deutsches Online-Auktionshaus von Händler A:
1) Händler mit Sitz im EU-Ausland. Versand erfolgt aus EU-Ausland direkt an Endkunden.
2) Händler mit Sitz im EU-Ausland. Die Ware wird an einen Versanddienstleister (Lagerung und Versand erfolgt von dort) in Deutschland geschickt, dieser widerrum versendet dann im Auftag des Händlers an den Endkunden.
3) Händler mit Sitz im EU-Ausland. Die Ware wird von einem deutschen Großhändler/Herstellern direkt an die Kunden geliefert?
4) Händler mit Sitz in Deutschland: Die Ware wird von einem deutschen Großhändler/Hersteller direkt an Endkunden geliefert.
Für Punkt 3 und 4 gilt jeweils noch einmal die Möglichkeit, dass der Großhändler/Hersteller selbst Abgaben an eine Entsorgungsfirma macht oder auch nicht.
In welchen Fällen muss der Händler A auch einer Entsorgungsfirma "beitreten"?
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