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Missverständnis beim Buchen des Angebots-Geld zurück?

 
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JStrummer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 17:25    Titel: Missverständnis beim Buchen des Angebots-Geld zurück? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgendes Szenario:

Es wird beim Vermittler X ein unverbindliches Angebot eingeholt für ein Appartment für eine Woche vom 14.02. bis zum 21.02. (was explizit auf der Homepage des Vermittlers eingegeben werden musste).
Als das Angebot einiger Anbieter per Email kam wurde auch ein Appartment für den 07.02 bis 14.02. angeboten (allerdings das einzige mit falschem Datum).
Dieses Angebot wurde nun angenommen, das Datum allerdings wurde übersehen, eine Anzahlung wurde geleistet und letztendlich wurde doch gemerkt, dass es das falsche Datum ist.

Nun kann der Reisewillige in dieser Woche definitiv nicht dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Der Anbieter besteht nun auf sein Recht (Tourismusverband und Österreichischer Beherbergungsvertrag) und verlangt 70 % des Gesamtpreises (immerhin knapp 700 Euro) und die Anzahlung (150 Euro) behält er auch ein.
Der Kontakt mit dem Anbieter erfolgte ausschließlich über den Vermittler und nachfolgend per Email.

Ist hier ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen und darf der Anbieter diese 70 % verlangen? Wie ist die Rechtslage?

Dankeschön!
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AntoniaW
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welchem Argument sollte kein rechtsgültiger Vertrag zu Stande gekommen sein?

Ich frage mich, ob tatsächlich ein alternativer Termin seitens des Vermieters vorgeschlagen wurde (Angebot zur Bestätigung seitens des Buchenden) oder ob die Reisedaten nicht doch versehentlich falsch online eingegeben wurden (Passiert täglich in Online-Reisebüros.)

So der so, wurde ein Angebot (Info über Termin und Preis) des Vermieters vom Reisenden angenommen (Kein Widerspruch, dafür Anzahlung). Aus meiner Sicht rechtssicher.
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JStrummer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich frage mich, ob tatsächlich ein alternativer Termin seitens des Vermieters vorgeschlagen wurde


Der Anbieter hat definitiv ein falsches bzw. ein Alternativangebot geschickt, nur gab es nirgends einen konkreten Hinweis, dass es ein solches ist. Außerdem schrieb er im Angebot

"vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir aus dem Anfragepool unserer Ferienregion erhalten haben.",

eine Anfrage mit diesem Datum wurde aber nicht in den Anfragepool gestellt!
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann also bewiesen werden, dass der 14.02. und nicht der 07.02. angefragt wurde?
Kann auch bewiesen werden, dass auf der Bestätigung, die Grundlage der Anzahlung war, auch der 14.02. notiert war?
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JStrummer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann bewiesen werden, dass der 14.02. angefragt wurde. In dem Betreff der Anzahlungsüberweisung steht auch das richtige Datum, worauf sich der Vermieter auch nicht gemeldet hat.
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

JStrummer hat folgendes geschrieben::
Es kann bewiesen werden, dass der 14.02. angefragt wurde.


Das ist schon mal nicht verkehrt. Dann bleibt allerdings noch immer die per fehlenden Widerspruch bzw. Anzahlung angenommene Alternative in der Folgewoche. Es dürfte recht schwierig sein, in diesem Fall einen Irrtum glaubhaft zu machen. auf den Buchungsunterlagen ist doch der 14.02. notiert, oder nicht?


JStrummer hat folgendes geschrieben::
In dem Betreff der Anzahlungsüberweisung steht auch das richtige Datum, worauf sich der Vermieter auch nicht gemeldet hat.


Durch den Zahlungsvermerk bei einer Überweisung kommt kein Vertrag oder eine Vertragsänderung zu Stande!
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JStrummer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Emailverkehr besteht immer nur aus weitergeleiteten Antworten, die "Buchungszusage" besteht quasi nur aus dem Satz "Ich würde das Angebot gerne wahrnehmen".
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und in dieser einen einzigen Email steht anfangs der 07.02.09 und später der 14.02.09? Bei kleinen Kurzantworten hätte doch die Info erst recht auffallen müssen ... Sie wird ja wohl nicht mitten in einem langen versteckt worden sein, oder?

"Ich würde das Angebot gerne wahrnehmen". ist ein eindeutig formulierter Buchungswunsch/auftrag.

(Es wäre übrigens generell hilfreich, gleich alle Details präsentiert zu bekommen.)
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