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Hilfe! Erzwingungshaft wegen unbezahter Ordungswidrigkeit
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schmorgurke66
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:12    Titel: Hilfe! Erzwingungshaft wegen unbezahter Ordungswidrigkeit Antworten mit Zitat

Ich bekam heute Post von der Stadtverwaltung.
Androhung von Erzwingungshaft wegen nicht bezahlter Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2006.
Bin grad total verzweifelt.

Das diese Forderungen offen sind ist mir bekannt aber da ich schon seit 2 Jahren in kleinen Raten andere Schulden abzahle ist es mir nicht möglich noch einen Ratenvertrag zu machen.

Ich lebe als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (4 und 6) von Hartz 4 und schaffe es gerade so den angefangenen ratenvertrag zu erfüllen.

Laut Telefonat heute kann ich auch das in Raten abzahlen nach dem jetzigen Vertrag. Der ist auch bei der Stadt also für sie nachvollziehbar.

Für den Fall, daß die Stadtverwaltung den Haftantrag nicht zurückzieht oder ich mal den Raten nicht nachkommen kann... was ist dann?
Ich bin alleinerziehende Mutter. Was soll aus meinen Kindern werden? Ich würde nie ins Gefängnis gehen, mich weigern aber mir ist schonn klar, daß ich dann wohl keien Ordnungswidrigkeit begehe sondern eine Straftat.

Kann man eine alleinerziehende Mutter wirklich inhaftieren wegen nicht bezahlter Strafzettel?

Ich hoffe jemand weiß Rat, denn ich bin grad so richtig durch den Wind.

lG die Schmorgurke
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 15:06    Titel: Re: Hilfe! Erzwingungshaft wegen unbezahter Ordungswidrigkei Antworten mit Zitat

schmorgurke66 hat folgendes geschrieben::
...
Kann man eine alleinerziehende Mutter wirklich inhaftieren wegen nicht bezahlter Strafzettel?
...

Ja, dies ist möglich, da die Kinder in dieser Zeit über das Jugendamt betreut werden könnten.
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schmorgurke66
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:20    Titel: armes Deutschland Antworten mit Zitat

Danke für die Auskunft obwohl ich nicht grade behaupten kann, daß mich das nun beruhigt hat.
2 kleine Kinder kommen ins Heim weil Mama im Knast wegen Parken ohne Parkuhr z.B...n der Steuerhinterzieher bekommt Höchsstrafen... der Kinderschänder von nebenan Bewährung... du bist Deutschland! *kotz*

Es heißt doch Erwingungshaft... will man damit erzwingen, daß ich mehr Geld haben soll um das zu zahlen? Ich habe es nicht udn deshalb kann ich es nicht zahlen auch wenn die mich 10 Jahre verknacken.

In ein Heim kommen meine Kids sicher nicht, ich hoffe das ich im Ernstfall auf den Papa oder meine Familie zählen könnte.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht können die Verwandten ja auch die nötige Kohle leihen.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Verstehen Sie mich nicht falsch ... als alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und Hartz IV hat man es sicherlich nicht einfach. Allerdings sollte man dann umso mehr darauf achten, dass man keine unnötigen Kosten produziert. Im übrigen halte ich ein KFZ bei Hartz IV fast für Luxus. Wenn das Geld so knapp ist, dass man nicht mal mehr die Knöllchen bezahlen kann, sollte man darüber nachdenken auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Im übrigen kann ich den Satz "Typisch Deutschland" (oder ähnliches) nicht mehr hören. Meistens kommt der nämlich von Leuten, die auf Kosten anderer Leben. (ob Sie für Ihre Situation selbst verantwortlich sind, kann ich nicht beurteilen)

Denken Sie mal drüber nach.

lg
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Verstehen Sie mich nicht falsch ... als alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern und Hartz IV hat man es sicherlich nicht einfach. Allerdings sollte man dann umso mehr darauf achten, dass man keine unnötigen Kosten produziert. Im übrigen halte ich ein KFZ bei Hartz IV fast für Luxus. Wenn das Geld so knapp ist, dass man nicht mal mehr die Knöllchen bezahlen kann, sollte man darüber nachdenken auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Im übrigen kann ich den Satz "Typisch Deutschland" (oder ähnliches) nicht mehr hören. Meistens kommt der nämlich von Leuten, die auf Kosten anderer Leben. (ob Sie für Ihre Situation selbst verantwortlich sind, kann ich nicht beurteilen)

Denken Sie mal drüber nach.

Dafür würde ich gerne tiefgrün vergeben, geht aber aktuell nicht.... Ich hätte sonst auch was dazu geschrieben es wohl aber bei weitem nicht so nett verpackt Winken
_________________
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 19:20    Titel: Re: armes Deutschland Antworten mit Zitat

schmorgurke66 hat folgendes geschrieben::
Danke für die Auskunft obwohl ich nicht grade behaupten kann, daß mich das nun beruhigt hat.
2 kleine Kinder kommen ins Heim weil Mama im Knast wegen Parken ohne Parkuhr z.B...n der Steuerhinterzieher bekommt Höchsstrafen... der Kinderschänder von nebenan Bewährung... du bist Deutschland! *kotz*

Es heißt doch Erwingungshaft... will man damit erzwingen, daß ich mehr Geld haben soll um das zu zahlen? Ich habe es nicht udn deshalb kann ich es nicht zahlen auch wenn die mich 10 Jahre verknacken.

In ein Heim kommen meine Kids sicher nicht, ich hoffe das ich im Ernstfall auf den Papa oder meine Familie zählen könnte.

Es gibt Situationen, wo das Jugendamt bei Ausfall der Eltern oder eines Elternteils sich kurzfristig um die Kinder kümmern muß. Dazu gehören neben einem Unfall der Eltern, eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Krankenhausaufenthalt oder ähnliches. Ich möchte mal den Aufstand in der Republik erleben, wenn eine alleinerziehende Mutter für mehrere Wochen in ein Krankenhaus muß und die Kinder alleine in der Wohnung munter vor sich hin hungern und unversorgt bleiben, weil sich das Jugendamt dann nicht um die Kinder kümmert.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich will ja kein Salz in Wunden streuen - Erzwingungshaft bedeutet aber nicht, das nach "Verbüßung" der Erzwingungshaft die Sache erledigt ist.
Schon mal versucht mit dem Inkassidienst der Stadt zu reden?

So btw. - rein interessehalber - was waren das denn für Owis?

mano
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

normalerweise sollte hier von einer Haftvollstreckung abgesehen werden, da die Kosten der Jugendhilfe für die Kinder (Heimunterbringung) den angestrebten Zweck und vermutlich auch die Geldbuße bei weitem übersteigen. Ggf. ist der Jugendhilfeträger bereit die Kosten durch Darlehen vorzustrecken (das wird in der Praxis gemacht, da das Darlehen billiger als die Heimkosten ist).
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Klaus
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

normalerweise sollte hier von einer Haftvollstreckung abgesehen werden, da die Kosten der Jugendhilfe für die Kinder (Heimunterbringung) den angestrebten Zweck und vermutlich auch die Geldbuße bei weitem übersteigen

Das sehe ich anders. Auf den Einzelfall gerechnet mag das stimmen aber ohne die abschreckende Wirkung "tanzen dann alle wie die wollen"...
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 22:38    Titel: Re: armes Deutschland Antworten mit Zitat

schmorgurke66 hat folgendes geschrieben::
Danke für die Auskunft obwohl ich nicht grade behaupten kann, daß mich das nun beruhigt hat.
2 kleine Kinder kommen ins Heim weil Mama im Knast wegen Parken ohne Parkuhr z.B...n der Steuerhinterzieher bekommt Höchsstrafen... der Kinderschänder von nebenan Bewährung... du bist Deutschland! *kotz*


Das kann als Argument ja wohl kaum dienen, zumal ich nicht glaube, dass Kinderschänder regelmäßig nur Bewährung erhalten. Du hast Mist gebaut, wie wir alle mal. Ich auch schon. Winken Steh dazu!

Zitat:
Es heißt doch Erwingungshaft... will man damit erzwingen, daß ich mehr Geld haben soll um das zu zahlen?


Nein, das bedeutet, dass du bisher nicht gezahlt hast, und du hast bisher nicht dargelegt, warum. Normalerweise wäre Zahlungsunfähigkeit kein Haftgrund, und vor einer Erzwingungshaft steht eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser meldet sein Kommen vorher an.

Das alles hat offenbar bislang zu keinerlei Reaktion geführt. Jetzt wäre es aber wirklich an der Zeit, dich mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen. Ich bin sicher, man wird eine Lösung finden.

Zitat:
Ich habe es nicht udn deshalb kann ich es nicht zahlen auch wenn die mich 10 Jahre verknacken.


Es wird dich nicht wirklich beruhigen, aber mehr als drei Monate werden es nicht (§ 96 OWiG).

Im übrigen finde ich das ganz okay, wenn Hartz-IV-Empfänger ein Auto besitzen. Für einen evtl. noch bevorstehenden Berufsweg könnten sie das mal brauchen.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Hallo,

normalerweise sollte hier von einer Haftvollstreckung abgesehen werden, da die Kosten der Jugendhilfe für die Kinder (Heimunterbringung) den angestrebten Zweck und vermutlich auch die Geldbuße bei weitem übersteigen. Ggf. ist der Jugendhilfeträger bereit die Kosten durch Darlehen vorzustrecken (das wird in der Praxis gemacht, da das Darlehen billiger als die Heimkosten ist).

Hallo Klaus,

es wurde eine Erzwingungshaft und keine Hattstrafe angedroht, siehe

schmorgurke66 hat folgendes geschrieben::
...
Androhung von Erzwingungshaft wegen nicht bezahlter Ordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2006.
...

In meiner Stadt nehmen die Ordnungsbehörden und Gerichte schon Rücksicht auf die Situation von alleinerziehenden Müttern, aber dies bedeutet nicht, daß alleinerziehende Mütter sich nicht mehr an das Recht und Gesetz halten müssen. Wenn es zu der Androhung der Erzwingungshaft kommt, dann sind wohl vorher alle Versuche der Einigung gescheitert.

Mir wäre es im übrigen auch neu, daß das Jugendamt Darlehen gewährt. Wahscheinlicher wäre es, daß das Jugendamt Bereitschaftspflegestellen vorhält und sich bei Ausfall der Sorgeberechtigten um die Kinder kümmert.

Wenn die Kosten der Unterbringung ins Spiel gebracht werden, dann müßten wir die Haftanstalten, die Polizei und Ordnungsbehörden, sowie die Justiz abschaffen. Die Kostenersparnis wären dann enorm, aber wir müßten dann damit leben, daß jeder tun und lassen kann, was er will. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
1. bevor es zum E-Haft-Verfahren kommt, findet so viel Schriftverkehr im Vorfeld statt, bei dem immer wieder auf die Möglichkeit der E-Haft, aber auch der Ratenzahlung, hingewiesen wird. Warum hat die TE nicht vorher reagiert?
2. öffentliche Schulden gehen den privaten vor - daher zählt ein "Ich zahle schon woanders meine Schulden ab - habe für die Knöllchen also kein Geld" überhaupt nicht.
3. die entstehenden Kosten für die E-Haft müssen (rein Theoretisch) als Auslagen vom Betroffenen gazahlt werden - wenn die TE also im Anschluss wieder ARbeit findet, steht die Landesbehörde da und kassiert erst mal
4. wer sich ein Auto leisten kann (und die damit verbundenen Kosten), kann sich auch leisten Knöllchen zu zahlen - oder er muss regelgerecht auto fahren.

Also:
das Meckern "..... der böse böse Staat..." nützt nichts.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ärgerlich bei der Sache mutet es nur an, dass der Staat seine offenen Forderungen mit Erzwingungshaft an Durchsetzungskraft Nachdruck verleihen kann; der Privatmann auf dieses Mittel aber nicht zurückgreifen darf.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.01.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
Ärgerlich bei der Sache mutet es nur an, dass der Staat seine offenen Forderungen mit Erzwingungshaft an Durchsetzungskraft Nachdruck verleihen kann; der Privatmann auf dieses Mittel aber nicht zurückgreifen darf.


Mach doch Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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