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Stimmrecht auf Lebenszeit

 
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Jessie H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 19:23    Titel: Stimmrecht auf Lebenszeit Antworten mit Zitat

Hallo,

habe eine Frage zu einem Ehrenvorsitzenden:

Nehmen wir an es gibt einen gemeinnützigen Verein. Der erste Vorsitzende (in der Vereinsgeschichte) des Vereins blockiert die Arbeiten, und versucht nur persönlichen Nutzen zu ziehen, und soll deshalb von der Jahreshauptversammlung abgewählt werden. Diese macht ihn aber zum Ehrenvorsitzenden und gewährt ihm ein Stimmrecht auf Lebenszeit. Er wird bei jeder neuen Vorstandswahl automatisch wieder mit Stimmrecht in den Vorstand aufgenommen. Er wird wie ein "normales" Vorstandsmitglied behandelt, muß aber nicht gewählt werden.

Ist so ein Vorgehen rechtens?
Vielen Dank, für Eure Antworten.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht denn in der Vereinssatzung dazu? Gibt es nach der Satzung "Ehrenvorsitzende"? Was ist dort über diese ausgesagt?

Gruß,
moro
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Spezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn solche (sonst nicht bestehenden) Rechte des Ehrenvorsitzenden in der Satzung verankert sind, sind sie auch wirksam. Dann hift nur eine Satzungsänderung.
_________________
Spezi

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Jessie H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.03.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also in der Satzung wird der Ehrenvorsitzende überhaupt nicht erwähnt. Es steht lediglich, dass es die Möglichkeit gibt verdiente Mitglieder zu Ehrenmitgliedern zu ernennen, die dann keinen Beitrag mehr zahlen müssen.

Was bedeutet dass jetzt, wenn der überhaupt nicht in der Satzung vorkommt?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn das in der Satzung nicht vorkommt, gibt es das auch nicht-
Ob ihr ihn zu Ehrenmitglied macht, bleibt euch überlassen.
Es ist möglich, daas er als Ehrenmitglied sogar nicht mehr stimmberechtigt wäre. Dazu bitte auch mal in die Satzung schaun Ausrufezeichen
Gruß roni
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn in der Satzung nicht steht, dass ein Ehrenmitglied auf Lebenszeit Stimmrecht hat, dann hat ein Ehrenmitlgied auch kein Stimmrecht auf Lebenszeit.
Weder durch Beschluss des Vorstandes, noch durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Ausnahme, Änderung der Satzung) kann dieses
gewährt werden.
_________________
Spezi

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