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Verfasst am: 26.01.09, 21:32 Titel: Verhalten nach Todeseintritt von Angehörigen
hallo auch, was sagt eigentlich die Gesetzeslage darüber aus, wenn man erst 3 Tage nach Eintritt des Todes von Angehörigen einen Dokter ruft, damit sich alle verabschieden können.Gibt es da ein Strafmaß ? Gibt es da auch so was wie Prädeszinenzfälle oder wie das heißt? Und wo finde ich das in den Gesetzbüchern? und in welchem?
Wenn der Tod natürlich eingetreten ist, wird dies starfrechtlich nicht geregelt. Ich bin mir aber zur Zeit nicht sicher, ob es diesbezüglich Verwaltungsvorschriften gibt.
Könnte ggf. ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz sein, der dann u.U. ordnungswidrigkeitenrechtlich geahndet werden könnte. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den meisten Fällen muss für so eine Verabschiedung am offenen Sarg die Genehmigung vom Gesundheitsamt eingeholt werden.
Die örtlichen Bestatter kennen sich in der Regel mit den jeweiligen Vorschriften aus.
zunächst mal müßte man prüfen, ob ein Verstoß gegen Anzeigepflichten nach dem PStG vorliegen. Nach § 28 PStG muß ein Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Die jeweiligen Landesverordnugen über das Leichenwesen oder Bestattungsgesetze regeln dazu noch , wer wann die Leichenschau vorzunehmen hat (meist steht dort: unverzüglich). In aller Regel sind dort ebenfalls noch Sanktionen vorgesehen.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht nach § 28 PStG sind eine OWi und können nach § 70 PStG iVm § 17 OWiG mit maximal 1000 € geahndet werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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