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Täuschungsversuch nicht begangen!

 
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schatzy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 10:57    Titel: Täuschungsversuch nicht begangen! Antworten mit Zitat

Gute Morgen,

mir ist etwas echt faszinierendes passiert.
In meiner Kunst LK Klausur habe ich 5 Pkt wiederbekommen...

Es ging um Architektur und ich hätte angeblich die Zeichnungen abgepaust oder mit in die Klausurgebracht.

Ich habe jedoch einen Trick verwendet und die Zeichnungen so perfekt in der Klausur nach gezeichnet. Also nix da mit Täuschungsversuch! Ich habe einfach die Längen und Winkel auswendig gelernt. Anscheinend zu gut...

Nun hatte ich mich also bei meiner Oberstufenleiterin beschwert, die daraufhin probt ein Blatt zückte, damit ich die Zeichnung nochmal anfertigen sollte. Ging natürlich nicht da ich die Längen und Winkel nicht mehr im Kopf hatte.

Das ging dann auch alles über den Schulleiter. Nun sollte ich heute die Klausur nochmal bearbeiten. Ich hatte jedoch nur eine Zeichnung gelernt, weil ich dachte ich könnte dieses mit dieser beweisen. Jedoch sei diese Zeichnung nicht so perfekt wie in der Klausur.

Es bliebe bei der Benotung die mit 5pkt schon fair wäre.

Ich fühle mich jedoch voll verarscht hab lange geübt und möchte dafür auch belohnt werden.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich da was machen. Die können weder beweisen das ich ein Hilfsmittel benutzt habe sonst noch iwas weil ich es in der Klausur ja gezeichnet hab.


Kann mir da jemand helfen. Über die Schule geht gar nichts mehr:(

Gruß und Danke schon mal.
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.01.09, 01:12    Titel: Antworten mit Zitat

schatzy schrieb:
Zitat:
Kann mir da jemand helfen. Über die Schule geht gar nichts mehr


Eine Ferndiagnose zu einer Klausur, deren Aufgabenstellung und erfolgte Lösung ich nicht kenne, in einem Fach, das ich nicht habe und dessen Richtlinien ich ebenfalls nicht kenne, innerhalb eines Schulrechtes, das mir unbekannt ist? - Man kann es ja mal versuchen. Als Grundlage bin ich von NRW-Recht ausgegangen:

Zitat:
(APO-GOSt NRW)
§ 13
Grundsätze der Leistungsbewertung
(2) Die Bewertung der Leistungen richtet sich nach deren Umfang und der
richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie
der Art der Darstellung

schatzy schrieb:
[Ertse Klausur]: Ich habe jedoch einen Trick verwendet und die Zeichnungen so perfekt in der Klausur nach gezeichnet.[...]Ich habe einfach die Längen und Winkel auswendig gelernt.
[Zeichnung erneut anfertigen]: Ging natürlich nicht da ich die Längen und Winkel nicht mehr im Kopf hatte.
[Klausur noch einmal geschrieben]: Ich hatte jedoch nur eine Zeichnung gelernt,
Jedoch sei diese Zeichnung nicht so perfekt wie in der Klausur.

schatzys Forderung:
Zitat:
hab lange geübt und möchte dafür auch belohnt werden.


Bitteschön, die freie Auswahl (Nunja, die Auswahl ist etwas eingeschränkt, aber andere Notenstufen sollen doch nicht allen Ernstes in Betracht gezogen werden, oder?):

Zitat:
SchulG NRW:
§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung
[...]
4. ausreichend (4)
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar
Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht

5.Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen
nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer
Zeit behoben werden können

Der Schulleiter sagt:
Zitat:
Es bliebe bei der Benotung die mit 5pkt schon fair wäre.


Wahrscheinlich tut man gut daran, dass den anderen Kursteilnehmern des Leistungskurses Kunst nicht zu erzählen, insbesondere nicht denen, die tatsächlich eine Fünf geschrieben haben.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Yoanna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hey mir is da auch so was passiert, weshalb ich zurzeit mit meinem deutschlehrer totalen stress habe....
ich bin in der 11. klasse und wir sollten als schulaufgabe eine inhaltsangabe schreiben. Ich wollte noch vorher üben und nahm mir eine Musterlösung die er ausgeteilt hat als Beispiel also habe damit gelernt. In der Schulaufgabe kam der gleiche Text wie in der Musterlösung dran!! Da ich mir relativ schnell Sachen merken kann sind sehr viele Parallelen von meiner Schulaufgabe zur Musterlösung da. Nun wird mir der Untschleif unterstellt und ich soll die Arbeit mit einer 6 bewertet bekommen obwohl er selbst zugegeben hat dass es (wenn es ja kein angeblicher Unterschleif wäre) eine 2 wäre. Ich bin total verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll. Darf der das überhaupt? Wie ist die rechtslage??
Lg Yoanna
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Geh mit der vorher verteilten Musterlösung und der Klausur zum Fachleiter und erzähl' ihm das. Ich kenne viele Schüler, die vor Schulaufgaben fremde Aufsätze auswendig lernen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Yoanna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist er hat es ja schon mit sämtlichen Deutschlehrern besprochen, die alle seiner Meinung sind. Meine Mutter versucht jetzt nochmal mit ihm zu reden und wenn des nicht klappt dann gehts zum Rektor. Ich sehe jedenfalls keinen anderen Weg, da ich mir das nich gefallen lassen möchte. Ausserdem soll ich jetz bei seinen Schulaufgaben immer seperat sitzen und er möchte mich mehrmals abfragen.
Sonderbehandlung für nix gemacht haben!! der is echt lächerlich....
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Yoanna hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist er hat es ja schon mit sämtlichen Deutschlehrern besprochen, die alle seiner Meinung sind. Meine Mutter versucht jetzt nochmal mit ihm zu reden und wenn des nicht klappt dann gehts zum Rektor. Ich sehe jedenfalls keinen anderen Weg, da ich mir das nich gefallen lassen möchte.
Erst zum Lehrer, dann zur Schulleitung ist genau richtig.
Zitat:
Ausserdem soll ich jetz bei seinen Schulaufgaben immer seperat sitzen und er möchte mich mehrmals abfragen.


Bei uns sitzen alle Schüler bei Schulaufgaben separat. Da gibt's nur Einzeltische - mit mindestens 1/2 m Abstand zum nächsten Tisch.
"mehrmals abfragen" ist nichts schlimmes. Wenn man das vorher weiß, ist man gut vorbereitet und kann entsprechend punkten ...
Zitat:
Sonderbehandlung für nix gemacht haben!! der is echt lächerlich....
da kann man auch Vorteile draus ziehen. Und "lächerlich" oder nicht sagt nichts über "rechtlich zulässig". Zulässig ist das nämlich.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

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