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Ein 2004 geschlossener Vertrag über eine aufgeschobene Rentenversicherung mit einer jährlichen Beitragsleistung von 10.000,- Euro, wurde aufgrund von gesundheitlich bedingten und damit verbundenen finanziellen Änderungen im persönlichen Bereich der versicherten Person Anfang 2005 geändert.
Die Beitragsleistung wurde auf 2.000,- jährlich herabgesetzt.
Im Nachtrag zum Versicherungsschein ist nun die statt der ursprünglichen einmaligen garantierten Kapitalleistung von 134.800,- Euro im Jahre 2016, die geänderte Kapitalleistung in Höhe von nun nur noch 29.900,- Euro vermerkt.
Kann das richtig sein? Das wäre ja weniger, als eingezahlt werden würde (Einzahlungen bis 2016: 32.000,- Euro)!!
Oder berechnen Sie den Näherungswert einfach in einer Verhältnissgleichung. Da kommen Sie, ohne mathematisch Genauigkeit etwa auf die Werte. Ich verstehe so ein bischen die Frage nicht. Soll der Versicherer nur um die Hälfte kürzen? _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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