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Rücktritt vom Meitvertrag?!

 
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PeterSun
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 01:19    Titel: Rücktritt vom Meitvertrag?! Antworten mit Zitat

Guten Abend miteinander.

Die Sachlage besteht darin, dass ich in eine neue Wohnung gezogen bin am Januar 2009.
Die Wohnung habe ich im Internet gefunden und wurde 'warm' 200€ angegeben (dazu muss man sagen, das es eine 1-Zimmer Wohnung ausserhalb der Stadt ist).
Zu diesen Kosten kommen noch die Gas und Stromkosten, welche in allen vergleichbaren Wohnungen zwischen 30-50€ pro Monat betragen. Nun wurde aber ein Brief von den Stadtwekren zugeschickt, in welchen ein Betrag von 170€(im Voraus) pro 1,5Monate zu zahlen ist!? Das kann ich mir als Student jedoch nicht leisten und habe nicht mit so hohen Kosten gerechnet. Weder im Mietvertrag noch im Internet oder beim Gespräch mit der Vermieterin wurde dieser Betrag angesprochen.
Gibt es nun eventuell eine Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen?! bzw Kosten zu senken und den Betrag anzfechten, da er vom Vermieter nicht angesprichen wurde!?!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, welche mich un dmeine Familie sehr entlasten würde.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 05:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vormieter dem Vermieter nicht erzählt hat, was er für Strom und Gas bezahlt hat, dann kann der Vermieter auch nichts über die Kosten wissen. Hier handelt es sich wohl um einen Versorgungsvertrag, der zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen direkt abgeschlossen wird. Der Vermieter ist da aussen vor.

Haben Sie dennn schon bei dem Versorger angerufen und gefragt, wie er auf diese recht hohe Abschlagszahlung kommt?

 
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Shit happens
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel setzen die Versorger bei der ersten Wohnung die Kosten extrem hoch an und man muss viel bezahlen, nach der nächsten Ablesung korrigiert sich das in der Regel nach unten.

Der Mietvertrag wird deswegen nicht ausserordentlich zu kündigen sein. Da es sich um ein Problem zwischen Versorger und Mieter handelt.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

PeterSun hat folgendes geschrieben::
Zu diesen Kosten kommen noch die Gas und Stromkosten, welche in allen vergleichbaren Wohnungen zwischen 30-50€ pro Monat betragen. Nun wurde aber ein Brief von den Stadtwekren zugeschickt, in welchen ein Betrag von 170€(im Voraus) pro 1,5Monate zu zahlen ist!?

schreiben das die VM od. weiß man das def.? wenn die VM das so angeben siehe ->

Strider hat folgendes geschrieben::
In der Regel setzen die Versorger bei der ersten Wohnung die Kosten extrem hoch an und man muss viel bezahlen, nach der nächsten Ablesung korrigiert sich das in der Regel nach unten.


was auch ganz sinnvoll ist, ansonsten könnte es passieren das der M am ende der abrechnungperiode eine extreme nachzahlung erhält.
nur mal als denkanstoß.: stromverbrauch meiner großmutter ~35€ u. meiner liegt bei ~65€ - die nachzahlung könnte also im jahr mal eben ganz schnell bei 360€ liegen.
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

Strider hat folgendes geschrieben::
In der Regel setzen die Versorger bei der ersten Wohnung die Kosten extrem hoch an und man muss viel bezahlen, nach der nächsten Ablesung korrigiert sich das in der Regel nach unten.


was auch ganz sinnvoll ist, ansonsten könnte es passieren das der M am ende der abrechnungperiode eine extreme nachzahlung erhält.


M.W. sind Extreme, weder nach oben noch nach unten zulässig.

Die Abschlagsszahlungen haben sich nach dem erwarteten Verbrauch zu richten.

Siehe z.B. die Regelung für die Stadtwerke Hildesheim: "Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemißt sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, daß sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dieses angemessen berücksichtigt." -->
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为


Zuletzt bearbeitet von Redfox am 27.01.09, 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wobei der Mieter/Verbraucher da ja auch nicht wirklich verhandeln kann. Entweder der Versorger geht runter am Anfang oder eben nicht. Dann hat man Pech gehabt. Das einzige was dann noch bleibt ist einen anderen Versorger finden. Allerdings ob der dann niedriger einstuft ist ne andere Frage.
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal beim Stromversorger anrufen. Wenn man denen klarmacht, daß man weder Waschmaschine noch Spülmaschine hat, nicht elektrisch heizt und keinen elektrischen Durchlauferhitzer hat, 90% des Jahres in der Mensa isst und daher kaum kocht, dann stufen die das vermutlich runter. Ging bei mir problemlos.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:33    Titel: Re: Rücktritt vom Meitvertrag?! Antworten mit Zitat

PeterSun hat folgendes geschrieben::

Die Wohnung habe ich im Internet gefunden und wurde 'warm' 200€ angegeben



Hallo,

steht das auch im MV?

Warum dann für´s Gas nochmal zahlen??



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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