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Mieterhöhung verweigert

 
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posterpaster
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 01:52    Titel: Mieterhöhung verweigert Antworten mit Zitat

Es wurde einem Mieter in 5 Jahren nicht einmal die Miete oder Umlagen erhöht.
Auch eine Jahresabrechnung wurde nicht erstellt da man "gut rum kam" .

Nun, da die Kosten allgemein immens gestiegen sind, wurde eine Mieterhöhung von rund 15% nach 5 Jahren angedacht.

Die Mieter wurden zunächst mündlich darum gebeten, was aber schlichtweg mit den Worten " ich hab kein Geld" ignoriert wird.

Frage ist nun, sind 15% nach 5 Jahren zu viel und entspricht das nicht ganz den Vorschriften ? Wen ja, wieviel kann die Miete pro Jahr oder wie in diesem Fall nach 5 Jahren erstmalig erhöht werden ?

Besteht ein Recht, das Mietverhältniss mit einer Frist von x Wochen auf Grund der Verweigerung zu kündigen ?

Von einer Erhöhung der Umlagen wurde abgesehen da der Verbrauch nun erstmalig für 2008 in einer Jahreskostenabrechnung ermittelt wird.
Zudem muss bemerkt werden, dass die momentane Miete immer ordentlich bezahlt wird und kein Steitverhältniss untereinander (Vermieter/Mieter) im Moment besteht.

Man möchte die Mieter ja auch nicht ausnehmen, aber eine Erhöhung ist schon gerechtfertigt.


Dank auch hier für alle Ratschläge.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es hier um eine Mieterhöhung oder eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen? Denn in beiden Fällen unterscheidet sich das vorgehen. Einen Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung kann der VM erklären und dann muss der Mieter diese bezahlen. Bei einer Mieterhöhung muss der Mieter dem zustimmen. Zu dem darf sich die Miete nicht um mehr als 20% in 3 Jahren erhöhen und 15 Monate gleich geblieben sein. Natürlich muss die Mieterhöhung auch begründet werden. Gestiegene Kosten wird nicht ausreichen für eine Begründung. Es muss sich viel mehr auf den Mietspiegel bezogen werden oder aber wenn es keinen gibt, 3 Vergleichswohnungen anzugeben die eine höhere Miete haben. Verweigert der Mieter die Zustimmung muss der VM auf Zustimmung klagen. Eine Kündigung ist deswegen ausgeschlossen.
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