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Verfasst am: 27.01.09, 03:41 Titel: Heizung vom VM abgestellt
wen der Herr VM zb die Heizung abstellt weil er den Mieter zum Kündigen bewegen will
und das im Winter den haben wir mom, kann man/n da eine Mietminderung bewirken und wen ja wieviel sollte man da machen, gibt es da vielleicht eienen gesetzestext.
thx im voraus
Wenn ein Mangel besteht und man ihn unverzüglich meldet darf man die Miete mindern. Einheitliche Prozentsätze gibt es nicht. Es sind immer Trendwerte. Wenn im Winter die Heizung ausfällt dürfte der Satz höher liegen, als wenn im Sommer die Heizung ausfällt.
Grundsätzlich darf der VM die Heizung nicht abstellen. Die Direktversorger haben da mehr Macht. _________________ Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
Wenn der VM die Heizung abstellt kann man eine EV erwirken damit der VM diese wieder anstellt. Dies sollte aber umgehend geschehen, ein Anwalt für Mietrecht wird sicherlich ohne weiteres weiterhelfen können.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 27.01.09, 13:10 Titel:
mietminderung sollte man def. unter anwaltlicher beratung durchführen - mindert man unberechtigt od. zuviel kann dies zu einer kündigung führen, es gibt zwar div. urteile aber diese sind immer einzelfallabhängig - so kann es sein das die minderung u. auch die höhe im einen fall berechtigt ist im anderen wiederum nicht!
ps.: EV = einstweilige verfügung!? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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