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Spiegel angefahren, wer muss zahlen?

 
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xcrazyx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 20:52    Titel: Spiegel angefahren, wer muss zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo, hätte mal eine Frage, für mich sehr wichtig, weil ich nicht weiter weiss...

Mein Freund und ich leben in einer Mietwohnung und da wir nur einen Stellplatz haben aber 2 Autos muss eines immer draussen auf der Strasse stehen.
Leider wurde vor kurzem der Spiegel des Wagens, der auf der Strasse parkte, von einem Traktor angefahren der durch diese Strasse fuhr.
Wenn das Fahrzeug meines Freundes auf der Strasse steht sind noch ca 3,10m frei bis zum Randstein. (Vorgeschrieben sind ja soviel ich weiss 3m?)
Nun gibt es aber noch das Problem das die Hecke des Besitzers des Hauses in dem wir die Wohnung mieten, ca 20-30cm in die Strasse ragt, gegenüber der Seite auf der das Auto meines Freundes geparkt war.
Der Traktor kam anscheinend nur knapp vorbei, und hatte wohl einen Hänger mit Stroh geladen, denn in der Hecke blieb Stroh hängen und wie gesagt der Spiegel des Autos wurde angefahren...
Meine Frage nun:
Darf der Hausbesitzer die Hecke so weit in die Strasse wachsen lassen? Und, Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen?
Der Besitzer des Hauses?
Unser Vermieter (dem auch 3/7 des Hauses gehören)?
Der Traktorfahrer?
Oder bleibt mein Freund auf dem Schaden sitzen?

Desweiteren hat unser "Stellplatz" keinen festen Untergrund. Wir/Ich muss also auf dem Rasen bzw jetzt im Winter im Matsch parken.

Muss ich das als Stellplatz akzeptieren??

Danke für jede Antwort.
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gtr1000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 14
Wohnort: Schleswig - Holstein

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Normaler Weise ist der jenige haftbar zu machen, welcher den Schaden verursacht hat.
In diesem Fall stand der Pkw und der Trecker fuhr, also hat er nicht genügend Abstand eingehalten.

Wenn nun aber der Spiegel mit dem Anhänger beschädigt wurde, kann davon ausgegangen werden, daß er den Vorfall nicht einmal bemerkt hat.
Folge dessen: keine Unfallflucht!

Ist aber kein Problem, wenn Du den Treckerfahrer / Landwirt kennst, oder die Kennzeichennummer hast, dann kannst Du Dich über die Polizei oder persönlich an ihn wenden.

Hatte im Herbst ähnliches Problem, Trecker mit überbreite, enge, kurvige Kreisstraße.
Mußte einen Satz in die Botanik machen und beschädigte dabei meinen Spiegel und nahm ´nen Leitpfosten mit.
Polizei benachrichtigt, die kamen zu mir und nahmen den Vorfall auf.
Halteranfrage, Bauer aufgesucht, ihn damit konfrontiert.
Nächsten Abend hatte sich der Polizist bei mir gemeldet und gab mir Name, Adresse und Telefonnummer vom Bauern, ich soll mich bei ihm melden!
Seine Versicherung het anstandslos den Schaden übernommen.
_________________
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 25.01.09, 23:59    Titel: Antworten mit Zitat

gtr1000 hat folgendes geschrieben::
Normaler Weise ist der jenige haftbar zu machen, welcher den Schaden verursacht hat.
In diesem Fall stand der Pkw und der Trecker fuhr, also hat er nicht genügend Abstand eingehalten.

Wenn nun aber der Spiegel mit dem Anhänger beschädigt wurde, kann davon ausgegangen werden, daß er den Vorfall nicht einmal bemerkt hat.
Folge dessen: keine Unfallflucht!


Ach, sich nicht unerlaubt vom Unfallort zu entfernen bewirkt, dass man den angerichteten Schaden nicht ersetzen muss? Werde ich mir fuer die Zukunft merken....
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

@Dummerchen
Das hat gtr1000 ja gar nicht gesagt. Nur dass (wenn tatsächlich nicht bemerkt) ggf. kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorlag. Auch wenn danach gar nicht gefragt war. Winken

Gruß
Rena
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 26.01.09, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mir ist sehr wohl klar, was gtr sagen wollten. Nur so, wie er es ausgedrueckt hat, ist es arg missverstaendlich. Winken
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gtr1000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 14
Wohnort: Schleswig - Holstein

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Mir ist sehr wohl klar, was gtr sagen wollten. Nur so, wie er es ausgedrueckt hat, ist es arg missverstaendlich. Winken


War das etwas verquer ausgedrückt?
Wollte nur darauf hinweisen, daß wenn der Anhänger den Spiegel berührt hat und der Fahrer dieses nicht mitbekommen hat, kann ihm keine Unfallflucht unterstellt werden.
Für den Schaden aufkommen muß er jedenfalls.

Wußtest Du denn, wer einen Leitpfosten killt und dieses nicht sofort (!) meldet, begeht Unfallflucht?Verlegen
Bei einem parken den Auto hast Du 24 Stunden Zeit, wenn´s keiner geseshen hat.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

gtr1000 hat folgendes geschrieben::

Wußtest Du denn, wer einen Leitpfosten killt und dieses nicht sofort (!) meldet, begeht Unfallflucht?Verlegen


Jein. Ich glaube das magische Wort heisst "unverzueglich".

Zitat:
Bei einem parken den Auto hast Du 24 Stunden Zeit, wenn´s keiner geseshen hat.


Nein, auch hier entfernt man sich unerlaubt, wenn man den Unfallort verlaesst, ohne anegmessene Zeit gewartet zu haben. Und wenn nach einer Wartezeit nicht unverzueglich bei der Polizei Meldung gemacht wird, gibt es Aerger...
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