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Naja, Vertragsfreiheit ist ja gut und schön, aber er schließt ja eigentlich nur gastronomische Betriebe aus - vielleicht hätte X deswegen ja etwas tun können. Schade, das man da nix machen kann.
Oder könnte X sich das Kühlgerät aufgrund eines anderen Gewerbes (z.B.Im und Export Lebensmittel) bestellen, dann wäre X ja kein Gastronom, oder?
Grüße
Claudia
Ein Pizzabäcker ist kein Wiederverkäufer (für Kühlschränke).
So würde ich den Ausschluss interpretieren.
Dass es sich gezielt auf die Pizzabäckerbranche bezieht, finde ich etwas merkwürdig, liegt aber vielleicht auch an der Art des Kühlschranks (sehr flach und rund?).
Nööö, eher lang und schmal. Es geht um eine Aufsatzkühlvitrine, in der man die Pizzabeläge kühlen kann. Die Vitrine ist genormt (GN Behälter).
Könnte also X auf den Namen seines Lebensmittelhandels so eine Vitrine kaufen und sie dann an sein anderes Gewerbe (Pizzeria) weiterverkaufen? Der Preis verführt einfach....
Man müsste die Anzeige im gesamten Kontext sehen. Von dem was ich bislang gelesen habe, würde ich hineininterpretieren, dass Weiterverkäufer für den Gastrobedarf angesprochen werden sollten.
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