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Anmeldungsdatum: 18.04.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Bad Kissingen
Verfasst am: 27.01.09, 23:09 Titel: Beiderseitiges Sorgerecht Mutter moechte in die Schw
Hallo zusammen,
möchte euch kurz einen Fall schildern,vielleicht könnt ihr helfen.
Eine Mutter die eine fast 2 jährige Tochter hat und alleinerziehent ist möchte in die Schweiz ziehen.
Wie meine Tochter noch mit ihrem Verlobten zusammen war, haben diese das beideseitige Sorgerecht beantragt und auch erhalten.
Jetzt sind sie aber fast 1 Jahr getrennt und jeder geht in dem Sinne sein einigen Weg.
Der Vater kommt seine Tochter alle 2 Wochen über WE holen wenn er dazu Zeit hat.
Wenn er dann seine Tochter geholt hat gibt er sie bei seiner Mutter ab weil er dann zum Darthtraining oder Spiel muss.Das dauert dann den ganzen Tag bis zum Abend hin.
Also kümmert er sich nicht richtig um seine Tochter.
Die Mutter ist auch schon weit über 70 Jahre und nicht mehr so ganz fit.Somal sie meiner Tochter auch schon mit Prügel gedroht hat und sie auch später geschlagen hat.
Dort verbringt dann die Enkeltochter fast das ganze Wochenende.
Meine Tochter möchte nun zum 01.07.09 in die Schweiz ziehen und hatte sich auch mit dem Kindsvater darüber unterhalten.
Er hatte nichts dagegen,was leider alles nur mündlich besprochen wurde.
Aber nun stellt er sich quer und will meiner Tochter das Kind wegnehmen weil sie in die Schweiz samt Kind möchte.
Eine Wohnung ist dort auch schon gefunden und zum 01.07.09 gilt der Mietsvertrag.
Der Kindsvater ist Bauarbeiter und auch von der früh bis zum späten abend immer arbeiten,überstunden fallen auch einige an fast jeden Tag.
Da kann er sich ja garnet um seine Tochter kümmern.
Ich muss auch noch dazu sagen das der Kindsvater sich nicht anständigt benimmt wenn er seine Tochter holt.
Er boxt,schlägt meine Tochter dann mit einer etwas stärkerer Wucht auf den Oberarm,
tritt sie in den Po und solche Dinge.
Wenn meine Tochter dann sagt,lass es sein du fängst von mir dann eine,meint er nur drauf:
Dann bekommst du eine wieder und das volle Kanne.
Meine Enkeltochter sieht das natürlich alles und nun schlägt und beißt sie ihre Mutter auch.
Hat meine Tochter eine Chance das alleinige Sorgerecht wieder zubekommen?
Entschuldigt wenn ich ein wenig kreuz und quer geschreiben haben sollte
Aber ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Bedanke mich schonmal für die Ratschläge.
LG
Puschl _________________ Ehrlichkeit währt am längsten
wenn die ursprüngliche Zustimmung zum Umzug in die Schweiz nicht aufrechterhalten wird, sollte man zunächst unter Vermittlung z.B. des Jugendamtes versuchen ins Gespräch darüber zu kommen.
Wenn auch das nicht zu einem für beide Seiten und v.a. das Kind befriedigenden Ergebnis führt, kann man auch das Familiengericht anrufen und z.B. beantragen, zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter zu übertragen; ggf. mit ausdrücklicher Genhemigung ins Ausland/in die Schweiz zu verziehen.
Darüber hinaus sind natürlich körperliche Gewalt - v.a. vor den Augen des Kindes - u. U. schon auch Sachen, die zum Entzug des Sorgerechtes oder auch Umgangsausschluss (zumindest befristet) führen können. Da in der Regel die Parteien aber meist unter sich sind in solchen Situationen, kann es natürlich zu Beweisproblemen kommen. Dessen sollte man sich im Vorhinein bewußt sein. _________________ Gruß
Peter H.
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