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Verfasst am: 27.01.09, 16:54 Titel: Wie weit darf ein Vermieter gehen?
Hallo,
eine wichtige Frage:
Mieter A bewohnt ein Haus des Vermieters B.
Im Vetrag sicherte B zu, dass am Aussengarten / Haupteingang in Zaun incl. Türe und Schlüssel installiert wird.
Nach dem dieses geschehen ist, hat B seinen Mietern allerdings einen (1) Schlüssel "unterschlagen", mit der Begründung, dass er ja evtl. mal das Grundstück betreten müsse.
Nun haben die Mieter (A) das Problem, dass B das Grundstück mehrfach unangemeldet betritt.
Der Garten ist auf jeden Fall mit im Mietvertrag aufgenommen... also an A vermietet.
Hat B wirklich das Recht, ohne Ankündigung das Grundstück zu betreten? Darf er fremden Personen seinen Schlüssel geben, damit auch diese das Grundstück unangemeldet betreten können?
Da B nun keine Lust mehr auf Diskussionen wegen dem Schlüssel hat, hat er kurzerhand die Gartentüre abmontiert. Nun kann jeder ohne Mühe das Grundstück betreten.
wenn B die Gartentüre vertraglich zugesichert hat, dann hat er sie auch zu montieren.
Wenn der A nicht will, daß der B keinen Schlüssel hat, dann darf der B auch keinen behalten.
Einfache Lösung wäre gewesen, daß der A das B´sche Schloß gegen ein A´sches Schloß ersetzt, und das B´sche Schloß beim Auszug wieder montiert.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Da B nun keine Lust mehr auf Diskussionen wegen dem Schlüssel hat, hat er kurzerhand die Gartentüre abmontiert. Nun kann jeder ohne Mühe das Grundstück betreten
@FO
Der Mieter kann das Tor nicht einbauen, da es der Vermieter ausgebaut hat.
Man kann den Vermieter mal auf den Inhalt des Mietvertrgs hinweisen, und wenn er immernoch uneinsichtig ist, kann nur noch ein RA helfen.
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