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Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug werfen?

 
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franzmitfahrer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:27    Titel: Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug werfen? Antworten mit Zitat

Hallo,
e ist schon lange her, aber ich stelle mir immer noch die Frage ob der Schaffner das damals durfte.
Vor knapp 10 Jahren bin ich mit vier Kumpels (wir alle um die 20) mit der Regionalbahn in die Berge gefahren. Einer meiner Kumpels wollte umbedingt eine rauchen und weil der komplette Zug Nichtraucher war, hat er sich in den kleinen Bereich zwischen zwei Wagons gestellt und sich dort eine Zigarette angezündet. Ausgerechnet in dem Moment kommt der Schaffner und will ihn am nächsten Bahnhof aus dem Zug werfen.
Wir haben das mitgekriegt und erstmal versucht mit dem Schaffner normal zu reden. Wir, insbesondere unser Kumepl, haben den Fehler eingesehen und versprochen es wird nicht nochmal vorkommen. Trotzdem wollte der Schaffner ihn aus dem Zug haben und wenn er (mein Kumpel) sich weigere, dann hole er die Polizei.
Weil wir damals nicht wussten, ob er das nun darf oder nicht und wir keinen Stress haben wollten, haben wir alle am nächsten Bahnhof den Zug verlassen und sind zwei Stunden später mit dem nächsten Zug weitergefahren.
Heute würde ich mir das nicht nochmal bieten lassen und würde es darauf ankommen lassen. Der Schaffner hätte ruhig die Polizei rufen können, dann wäre der Zug halt ne Weile gestanden.
So, jetzt die Frage:
Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug verweisen, wenn derjenige z.B. das Rauchverbot missachtet? (Ich muss dazu sagen, ich bin selbst militanter Nichtraucher und war auch entsprechend sauer auf meinen Kumpel aber viel saurer war ich auf den Schaffner) Gibt es nicht eine Beförderungspflicht oder sowas?
Und noch eine Frage:
Darf man Schaffner eigentlich beleidigen?

Grüße
Franz
_________________
Franz


Zuletzt bearbeitet von franzmitfahrer am 27.01.09, 18:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:11    Titel: Re: Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug werfen? Antworten mit Zitat

Bitte editieren Sie
franzmitfahrer hat folgendes geschrieben::
A****loch-Schaffner


franzmitfahrer hat folgendes geschrieben::
sch*** Schaffner


Danke.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug verweisen, wenn derjenige z.B. das Rauchverbot missachtet?
Ja.

Zitat:
Gibt es nicht eine Beförderungspflicht oder sowas?
Nö, mit Sicherheit nicht dann, wenn der Fahrgast die Beförderungsbedingungen missachtet.

Zitat:
Darf man Schaffner eigentlich beleidigen?
Gilt auch für Schaffner: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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franzmitfahrer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:00    Titel: Was wäre wenn... Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug verweisen, wenn derjenige z.B. das Rauchverbot missachtet?
Ja.

Zitat:
Gibt es nicht eine Beförderungspflicht oder sowas?
Nö, mit Sicherheit nicht dann, wenn der Fahrgast die Beförderungsbedingungen missachtet.

Zitat:
Darf man Schaffner eigentlich beleidigen?
Gilt auch für Schaffner: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__185.html




Aha, hätte ich ja nicht gedacht. Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Was wäre denn gewesen, wenn wir uns geweigert hätten, den Zug zu verlassen und auf die Polizei hätten warten wollen? Wir wussten ja in dem Moment nicht, ob der Schaffner da rechtes tut. Wäre dann noch etwas auf uns zugekommen?
_________________
Franz
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute, denn wissen kann man im Nachhinein nur schwer, wie der Schaffner reagiert hätte, der Zug wäre nicht stehengeblieben. Die Polizei hätte den/die Störer am nächsten oder übernächsten Bahnhof kassiert.

Wenn der/die Störer es durch ihr Verhalten nötig gemacht hätten, dass der Zug tatsächlich hätte warten müssen, wäre vermutlich eine entsprechende Schadenersatzforderung auf ihn/sie zugekommen.

Insoweit war es aus heutiger Sicht wohl sinnvoll, der Anordnung, den Zug zu verlassen, Folge zu leisten.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran


Zuletzt bearbeitet von Kormoran am 27.01.09, 19:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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franzmitfahrer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar.

Vielen Dank.

P.S. Werdet bloß keine Raucher! ;-)
_________________
Franz
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Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Franz, hallo Kormoran,

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug verweisen, wenn derjenige z.B. das Rauchverbot missachtet?
Ja.


Das ist meines Erachtens so einfach nicht zu sagen. Es gilt § 8 Abs. 2 EVO (die Vorschrift galt auch schon vor zehn Jahren): Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Also ein Raucher im NR-Bereich gefährdet sicherlich die Ordnung des Betriebs. Aber wenn der Fahrgast der Anweisung des Zugbegleiters sofort folgt, ist die Störung der Ordnung ja eigentlich beseitigt. Der Rausschmiss aus dem Zug ist dann ohne Nutzen. Deshalb würde ich in diesem Fall schon auf die

Zitat:
Beförderungspflicht


gemäß § 10 AEG verweisen: Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn 1.die Beförderungsbedingungen eingehalten werden...

Nun, die Beförderungsbedingungen wurden nicht eingehalten. Nach dem Ausmachen der Zigarette werden sie aber eingehalten. Meiner Ansicht nach ist der Beförderungsausschluss daher nicht rechtmäßig gewesen.

Der Zugbegleiter hätte übrigens gemäß Tarif für das Rauchen im NR-Bereichein ein Entgelt in Höhe von soweit ich weiß 5 DM erheben können. Heute dürfte es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die vom Eisenbahn-Bundesamt geahndet wird.

Gruß
Nordland
_________________
Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
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Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 16:52    Titel: Re: Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug werfen? Antworten mit Zitat

franzmitfahrer hat folgendes geschrieben::
Heute würde ich mir das nicht nochmal bieten lassen und würde es darauf ankommen lassen. Der Schaffner hätte ruhig die Polizei rufen können, dann wäre der Zug halt ne Weile gestanden.

Naja, ist Ihnen auch klar, dass solch ein "Aufhalten" des Zuges mit erheblichen Schadenersatzforderungen verbunden sein kann? Nicht nur der Eisenbahn gegenüber sondern ggf. auch anderen Fahrgästen gegenüber sind die regresspflichtig, wenn ihretwegen der Zug z.B. 30 Minuten Verspätung bekommt. Durch die Weigerung den Zug zu verlassen machen Sie sich zusätzlich wegen Hausfriedensbruches und ggf. wegen Nötigung strafbar. Ich persönlich würde daher von einem solchen Verhalten abraten.

franzmitfahrer hat folgendes geschrieben::
Darf der Schaffner jemanden aus dem Zug verweisen, wenn derjenige z.B. das Rauchverbot missachtet?

Ob er das darf, ist erstmal völlig unerheblich. Der Schaffner hat eine Art Hausrecht und wenn er sagt, sie verlassen den Zug, dann ist das eine Aufforderung. Und wenn sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, begehen Sie wie gesagt Hausfriedensbruch. Das gilt völlig unabhängig davon, warum der Schaffner sie rausschmeißt.

franzmitfahrer hat folgendes geschrieben::
Gibt es nicht eine Beförderungspflicht oder sowas?

Ja die gibt es. Trotzdem haben Sie den Anweisungen des Zugpersonals Folge zu leisten. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Rauswurf ungerechtfertigt war, haben Sie die Möglichkeit sich nachträglich bei der Bahnverwaltung zu beschweren oder aber die Eisenbahn wegen Verletzung der Beförderungspflicht auf Schadenersatz zu verklagen. Aber den Zug müssen Sie erstmal in jedem Fall verlassen. Auch die Polizei wird sie erstmal aus dem Zug rausholen (damit dieser weiterfahren kann) und dann fragen, was eigentlich los war. Es ist nicht Aufgabe der Polizei die Beförderungspflicht durchzusetzen! Für die Polizei ist nur maßgeblich, dass der Schaffner sie aus dem Zug haben will. Zudem erlischt die Beförderungspflicht bei Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen (AEG §10: "Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden.") Ob hier nun ein Verstoß vorliegt oder nicht, entscheidet vorläufig der Zugführer (=Schaffner) (EVO § 19: "Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.") D.h. wenn der Schaffner sagt "raus" dann müssen Sie das tun, selbst wenn es völlig ungerechtfertigt ist. Nur mal so am Rande: Der Schaffner dürfte auch Gewalt anwenden, wenn sie sich weigern den Zug zu verlassen. Darauf wird nur in der Regel verzichtet.

Zitat:
Und noch eine Frage:
Darf man Schaffner eigentlich beleidigen?

Sie machen sich der Beleidigung strafbar. Dass Sie hier eine Autoritätsperson beleidigen, könnte sich strafverschärfend auswirken und zudem eine Strafverfolgung von Amts wegen nach sich ziehen. Normalerweise muss bei einer Beleidigung das Opfer ja persönlich den Täter verklagen, doch hier müssten Sie mit einer Anklage der Staatsanwalt oder einem Strafbefehl rechnen. Deshalb würde ich auch davon abraten.
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