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Planverfasser - Bauvorlagen

 
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RK
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 17:55    Titel: Planverfasser - Bauvorlagen Antworten mit Zitat

Folgendes Szenario:

Ein nicht bauvorlageberechtigter fertigt Eingabepläne. Ein bauvorlageberechtigter unterschreibt diese Pläne (und den Bauantrag) als Planverfasser. Zwischen dem eigentlichen Planfertiger und dem der die Pläne unterschreibt wird eine Vereinbarung getroffen, dass der unterschreibende Planvorlageberechtigte keine Haftung für die Richtigkeit der Planvorlagen übernimmt.

Ist so eine Vereinbarung überhaupt rechtlich möglich Frage

Mir erscheint das ziemlich schwammig Mit den Augen rollen

RK
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Solch eine Vereinbarung ist nicht möglich, da der Planverfasser (in diesem Fall ja der der die Unterschrift drunter setzt) immer rechtlich für die Unterlagen grad stehen muß.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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RK
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.10.2004
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info!

So habe ich das nicht nur vermutet, sondern so sehe ich das auch.
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