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Ein nicht bauvorlageberechtigter fertigt Eingabepläne. Ein bauvorlageberechtigter unterschreibt diese Pläne (und den Bauantrag) als Planverfasser. Zwischen dem eigentlichen Planfertiger und dem der die Pläne unterschreibt wird eine Vereinbarung getroffen, dass der unterschreibende Planvorlageberechtigte keine Haftung für die Richtigkeit der Planvorlagen übernimmt.
Ist so eine Vereinbarung überhaupt rechtlich möglich
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 28.01.09, 14:32 Titel:
Solch eine Vereinbarung ist nicht möglich, da der Planverfasser (in diesem Fall ja der der die Unterschrift drunter setzt) immer rechtlich für die Unterlagen grad stehen muß. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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