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Telefonische Morddrohung im Drogenrausch? Gerichtsprozess.

 
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darandom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 18:26    Titel: Telefonische Morddrohung im Drogenrausch? Gerichtsprozess. Antworten mit Zitat

Hallo Forenmitglieder,

meine Freundin hat vor zwei Jahren eine Bekannte auf dem Handy angerufen
und soll ihr mit Mord gedroht haben. Da ich zur angeblichen Tatzeit aber bei meiner Freundin war konnte ich bezeugen, dass es nicht so war.
Die Bedrohte und Veranlasserin des Strafbefehls führte wiederum ihre Schwester als Zeugin auf und nun kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Im Zeitraum der angeblichen Tat wurde meine Freundin von der angeblich bedrohten Bekannten sehr schikaniert und gemobbt, was auch bereits zu vorherigen Gerichtsverhandlungen führte.

Meine Freundin war schwer medikamentenabhängig und alkoholabhängig und befand sich kurze Zeit später auch in der Psychiatrie und ist inzwischen arbeitsunfähig und unter Dauereinnahme von Psychpharmaka.
Da sie inzwischen mehrere sehr eigenartige Urteile erlebt hat,
wollen wir hier einfach das "worst case scenario" abklären.

Was kann ihr schlimmstenfalls passieren?

Zwar habe ich bereits bezeugt, dass sie keine solche Drohung ausgesprochen hat,
aber (bei allem Respekt), da ich Gerichten und ihren Urteilslaunen nicht mehr traue, wollen wir im Vorfeld alles abklopfen.

Sollte das Gericht der Meinung sein, dass meine Freundin die Drohung ausgesprochen hat, was droht ihr dann?
Kann sie für schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig erklärt werden, da sie unter starkem Medikamenten- und Alkoholeinfluss stand und kurz vor dem psychischen Zusammenbruch?
Könnte dabei ein Attest helfen, dass sie eher selbstmordgefährdet ist, denn aggressiv gegen andere?

Sie lebt von HartIV, ist seit 1,5 Jahren arbeitsunfähig, schwerbehindert, zudem insolvent.
Sie könnte doch eine Geldstrafe gar nicht bezahlen und auch nicht ableisten.
Wie wird in solchen Fällen verfahren bei einer eventuellen Straffeststellung?

Viele Fragen. Ich weiss.
Ich wäre Ihnen dennoch sehr dankbar,
wenn Sie mir Ihren Eindruck dazu schildern können.
Dankeschön.
darandom


p.s. Die Verhandlung findet in der recht kleinen Heimatstadt der Bedrohten statt
und für die Schwester steht beruflich einiges auf dem Spiel, wenn sich ihre falsche Zeugenaussage per Urteil auch als falsch erweist.
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darandom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.01.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Kann jemand helfen? Danke.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube manche Nutzer hier befragen noch deren Glaskugel. Winken
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 14:56    Titel: Re: Telefonische Morddrohung im Drogenrausch? Gerichtsprozes Antworten mit Zitat

darandom hat folgendes geschrieben::

Was kann ihr schlimmstenfalls passieren?


1 Jahr Freiheitsstrafe ( § 241 StGB)

darandom hat folgendes geschrieben::

Sollte das Gericht der Meinung sein, dass meine Freundin die Drohung ausgesprochen hat, was droht ihr dann?


So steht es in § 241 StGB Absatz 1: "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

darandom hat folgendes geschrieben::
Kann sie für schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig erklärt werden, da sie unter starkem Medikamenten- und Alkoholeinfluss stand und kurz vor dem psychischen Zusammenbruch?


§ 20 StGB

§ 21 StGB

darandom hat folgendes geschrieben::
Könnte dabei ein Attest helfen, dass sie eher selbstmordgefährdet ist, denn aggressiv gegen andere?


Klick

darandom hat folgendes geschrieben::
Sie lebt von HartIV, ist seit 1,5 Jahren arbeitsunfähig, schwerbehindert, zudem insolvent.
Sie könnte doch eine Geldstrafe gar nicht bezahlen und auch nicht ableisten.
Wie wird in solchen Fällen verfahren bei einer eventuellen Straffeststellung?


Wenn eine Geldstrafe verhängt werden sollte, und eine Ratenzahlung und die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit wirklich unmöglich sind, könnte ein Fall des § 459f StPO vorliegen...
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Toshi78
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.11.2008
Beiträge: 113

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gericht wird sich fragen, woher sie wissen, dass sie vor 2 Jahren an dem Tag zu jender Stunde und in dieser besagten Minute neben ihrer Freundin standen.

Ich denke mal weitere Ausführungen sind hier nicht nötig, da das Gericht zu 100% danach fragen wird und da hilft auch keine weitere Fragestellung von ihnen.

Möglich wäre, wenn das Opfer eine Festnetznummer angegeben hat, aber sie belegen können, das ihre Freundin an diesem Tag zu diesem Festnetz keinen Zugang hatte.

Z.B war sie im Krankenhaus, im Urlaub usw., aber das kann natürlich nur mit Dokumenten belegt werden.

Wenn keines der Dokumente vorliegen, muß man abwarten wem das Gericht mehr glaubt.

In der Regel wird im Urteil dann stehen " Der Geschädigte argumentierte ruhig und es waren keine Anzeigen von Falschangaben zu erkennen "
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darandom
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Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

@Gotto - vielen vielen Dank für Ihre Links.
Sie geben mehr Einblick und helfen bei den Überlegungen, die wir hier verzweifelt anstellen.

Toshi78 hat folgendes geschrieben::
Das Gericht wird sich fragen, woher sie wissen, dass sie vor 2 Jahren an dem Tag zu jender Stunde und in dieser besagten Minute neben ihrer Freundin standen.

Ich denke mal weitere Ausführungen sind hier nicht nötig, da das Gericht zu 100% danach fragen wird und da hilft auch keine weitere Fragestellung von ihnen.


Das ist ganz einfach, ich führe seit 10 Jahren akribisch meinen Wochenkalender und dort steht für jeden Tag drin, was ich gemacht habe, mit wem telefoniert, wen besucht und was für Wetter war. Ich kann diese ganzen Kalender vor Gericht zeigen, auch wenn es ein unangemessen tiefer Einblick in mein Privatsphäre ist, da ich dort auch Sachen sehr intimer Natur notiere (wenn auch verkürzelt).

Diese Kalender sind liebevoll über Jahre geführt.
Helfen die? Neben meiner Aussage.

Ausserdem war der Tag sehr denkwürdig, denn an dem Tag hat ein anderes Gericht seine einstweilige Verfügung widerrufen und war es der Anzeigenstellerin somit freigestellt ihre vorher veröffentlichten Lügen wieder publik zu machen, wovor meine Freundin wirklich Angst hatte.
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Causten
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Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja aber was nützt es wenn sie ein Tagebuch führen, aber der Anruf von ihrer Freundin getätigt worden sollen sein? Verlegen

Nichts gegen sie, aber man sollte vorher denken, bevor man was schreibt, weil die Richter sind ja nicht blöde sollte man wenigsens meinen auf ihrem Gebiet.

Jetzt mal davon abgesehen das nicht ihre Freundin das Tagebuch schreibt sondern sie, würde ich sie als Richter fragen, "ja warum schreiben sie den ein Tagebuch wo auch jeder Anruf aufgeführt ist mit Uhrzeit?"

Ich könnte mir vorstellen das man Anrufe in einen Tagebuch schon aufnimmt, aber dann eher in dem Still "heute früh so gegen Acht habe ich ..... angerufen" aber"heute früh um 7:34Uhr habe ich .... angerufen" scheint mir nicht sonderlich logisch zu wirken.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Causten hat folgendes geschrieben::
Ja aber was nützt es wenn sie ein Tagebuch führen, aber der Anruf von ihrer Freundin getätigt worden sollen sein? Verlegen

Vielleicht, weil er dadurch bezeugen kann, dass die Freundin das Telefonat nicht geführt hat, weil in dem Tagebuch steht, was die beiden tatsächlich zu der Zeit gemacht haben. Geschockt

Causten hat folgendes geschrieben::
man sollte vorher denken, bevor man was schreibt,

Ja ja Winken

Causten hat folgendes geschrieben::
... "ja warum schreiben sie den ein Tagebuch wo auch jeder Anruf aufgeführt ist mit Uhrzeit?"

Nun, die einen sammeln Streichholzschachteln, andere führen ausführlich Tagebuch.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Causten
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Anmeldungsdatum: 29.01.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Unwahrscheinlich das man schreibt ich habe mit meiner Freundin gepopt von 8:36Uhr bis 9:00Uhr das glaubt doch kein Richter.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Causten hat folgendes geschrieben::
Unwahrscheinlich das man schreibt ich habe mit meiner Freundin gepopt ...

Geschockt
(schreibt sich übrigens mit "pp" [vorm " t "])
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darandom
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Anmeldungsdatum: 27.01.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Causten hat folgendes geschrieben::
Unwahrscheinlich das man schreibt ich habe mit meiner Freundin gepopt von 8:36Uhr bis 9:00Uhr das glaubt doch kein Richter.


Also die von-bis-Spanne schreibe ich nicht auf, aber dass Sex stattfand und mit wem, notiere ich auf alle Fälle. Winken Winken Winken

Ihre anderen Fragen sind etwas verwirrend, weil ich auch verwirrend dargestellt habe, denn ich wollte die Ähnlichkeit mit dem tatsächlichen Fall so weit wie möglich abstrahieren, vor allem die betreffenden Zeugen.
Nach dem Ärger mit der Anzeigenstellerin bis jetzt....wollen wir im Internet keinerlei Ansatz bieten zum Angriff.

Also die Angeklagte hat einen Wochenkalender, wo auch drin steht, dass ich sie besuchte.
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