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Ich bin Eigentümer einer Wohnung im Erdgeschoß eines Zweifamilienhauses.
Der Eigentümer der Wohnug im oberen Stockwerk, besitzt einen Balkon, der gleichzeitig unsere Terrasse teiweise überdacht. Nun wurde dieser Balkon über die Jahre undicht. Seit einem Jahr läuft Regenwasser durch und dadurch treten am Verputz Schäden auf.
Der Eigentümer sieht keine Notwendigkeit den Schaden an seinem Balkon reparieren zu lassen.
Habe ich Möglichkeiten den Nachbar zur Reparatur zu zwingen?
Grundsätzlich sollte zuerst die Teilungserklärung eingesehen werden. Es könnte durchaus sein, dass der Balkon vom oberen Stockwerk zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Für die Reparaturen am Gemeinschaftseigentum sollten Rückstellungen gebildet worden sein. Das bedeutet, alle Eingentümer zahlen die Reparatur.
In letzter Konsequenz muss der betroffene Eingentümer klagen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Hallo Big Guro
Danke für deine Antwort.
Ich habe nachgesehen.
Der schadhafte Balkon ist eindeutig das Eigentum des Nachbarn.
Ich werde ihn schriftlich auf den Schaden aufmerksam machen.
Wenn er nicht reagiert, würdest du dann empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Oder gibt es für solche Fälle auch Schlichtungsstellen?
Bis jetzt beschränkt sich der Schaden auf den Balkon. Leider sind die Metallträger im Balkon gleichzeitig die Deckenträger meiner Wohnung und es ist zu befürchten, dass sie rosten, denn die nasse Jahreszeit kommt bald und die Balkonfliesen sind weitgehend aufgefroren.
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