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Wer muß Zaun zahlen?

 
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:21    Titel: Wer muß Zaun zahlen? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

folgendes könnte sich zugetragen haben.

Ein Grundstückeigentümer (A) besitzt zwei Grundstücke nebeneinander. Er möchte eines der beiden Stücke verkaufen Es findet sich ein Käufer (B).

Vor dem Verkauf wird das, zu verkaufende, Grundstück neu vermessen und es wird festgestellt das sich auf der Grunstücksgrenze ein Taubenschlag befindet welcher einem Dritten (C) gehört und dort bisher von (A) geduldet wurde.

Ursprünglich sollte der Taubenschlag stehen bleiben allerdings erfährt (B) beim Notartermin dass sich (A) entschieden hat den Taubenschlag von (C) abreissen zu lassen da dieser ca. 1m in das Grundstück von (B) hineinreichen würde.

Der Taubenschlag war, mit Anbau, sehr groß und jetzt klafft an dieser Stelle eine große Lücke.

Das ganze soll sich in NRW zugetragen haben. Wer muß die Kosten für einen nun benötigten Zaun tragen?

Danke und Gruß
Manfred
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wer und warum benötigt einen Zaun?
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm,

(B) wollte ein weiteres kleines Stück vom Grundstück von (A) kaufen und daher blieb die Lücke zunächst offen. Da man sich aber nicht einig geworden ist hat (A) durchblicken lassen einen Zaun zu errichten und erwähnt das sich (B) an den Kosten beteiligen müsse.

Gruß
Manfred
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Mir erschließt sich nicht, warum unbedingt ein Zaun zu Abtrennen von zwei Grundstücken erforderlich sein soll.
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja,

ob erforderlich oder nicht ist im Prinzip ja egal. Entscheidend ist das (A) sagt (B) müsse sich an den Kosten beteiligen - ob er den Zaun möchte oder nicht.

Der Verkäufer (A) ist eine große Immobiliengesellschaft und hat auf dem verbliebenden Grundstück mehrere Mehrfamilienhäuser. Diese möchte jedenfalls einen Zaun ziehen.

Es gibt einige andere Dinge die (B) sehr ärgern wie z.B.: nicht eingehaltene Zusagen, weil die Linke nicht weiß was die rechte tut, oder weil vielleicht einer der Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat was den Verkauf des zusätzlichen Teilgrundstückes angeht.

Aber das hat mit der "Rechtslage" vermutlich wenig zu tun. Denn ich weiß ja - was man nicht schriftlich hat...............

Daher geht es für mich nur um den Zaun.

Gruß
Manfred
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Im Nachbarrechtsgesetz von NRW steht aber doch, wer den Zaun bezahlen muß ?

http://www.mettmann.de/rathaus/pdf/nachbarschaftsgesetz.pdf

Ab § 32 !
Verlegen
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Tja,

wenn ich das richtig lese dann muß (B) sich an den Kosten beteiligen.

Gruß
Manfred
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wido
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Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 178
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das lese ich auch so !
Smilie
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann. Zwei Pfähle in die Erde, zwei Dachlatten dran. Fertig ist der Lattenzaun Winken
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Sind die besagten Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt?
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daSchizo
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 123
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

@Big Guro

auf dem Grundstück von (B) steht ein 6-Familienhaus und auf dem von (A) stehen mehrere Mehrfamilienhäuser. Gewerblich ist da nichts. Alles Wohnungen. Reine Wohnstrasse.

@Tastenspitz

Naja, man kennt das ja. Man muß sich ja an bestimmte Vorgaben halten oder eben ortsübliche Zäune setzen. Im günstigsten Fall muß (B) die anteiligen Kosten für einen wetterfesten Maschendrahtzaun tragen. Das ginge dann noch. Ortsüblich wäre das hier aber nicht.

Gruß
Manfred
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