Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
|
Verfasst am: 30.01.09, 15:21 Titel: Wer muß Zaun zahlen? |
|
|
Hallo Leute,
folgendes könnte sich zugetragen haben.
Ein Grundstückeigentümer (A) besitzt zwei Grundstücke nebeneinander. Er möchte eines der beiden Stücke verkaufen Es findet sich ein Käufer (B).
Vor dem Verkauf wird das, zu verkaufende, Grundstück neu vermessen und es wird festgestellt das sich auf der Grunstücksgrenze ein Taubenschlag befindet welcher einem Dritten (C) gehört und dort bisher von (A) geduldet wurde.
Ursprünglich sollte der Taubenschlag stehen bleiben allerdings erfährt (B) beim Notartermin dass sich (A) entschieden hat den Taubenschlag von (C) abreissen zu lassen da dieser ca. 1m in das Grundstück von (B) hineinreichen würde.
Der Taubenschlag war, mit Anbau, sehr groß und jetzt klafft an dieser Stelle eine große Lücke.
Das ganze soll sich in NRW zugetragen haben. Wer muß die Kosten für einen nun benötigten Zaun tragen?
Danke und Gruß
Manfred |
|
Nach oben |
|
|
Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
|
Verfasst am: 30.01.09, 15:31 Titel: |
|
|
Wer und warum benötigt einen Zaun? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
|
Nach oben |
|
|
daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
|
Verfasst am: 30.01.09, 16:00 Titel: |
|
|
Hmmm,
(B) wollte ein weiteres kleines Stück vom Grundstück von (A) kaufen und daher blieb die Lücke zunächst offen. Da man sich aber nicht einig geworden ist hat (A) durchblicken lassen einen Zaun zu errichten und erwähnt das sich (B) an den Kosten beteiligen müsse.
Gruß
Manfred |
|
Nach oben |
|
|
Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
|
Verfasst am: 30.01.09, 16:59 Titel: |
|
|
Mir erschließt sich nicht, warum unbedingt ein Zaun zu Abtrennen von zwei Grundstücken erforderlich sein soll. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
|
Nach oben |
|
|
daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
|
Verfasst am: 30.01.09, 17:30 Titel: |
|
|
Nunja,
ob erforderlich oder nicht ist im Prinzip ja egal. Entscheidend ist das (A) sagt (B) müsse sich an den Kosten beteiligen - ob er den Zaun möchte oder nicht.
Der Verkäufer (A) ist eine große Immobiliengesellschaft und hat auf dem verbliebenden Grundstück mehrere Mehrfamilienhäuser. Diese möchte jedenfalls einen Zaun ziehen.
Es gibt einige andere Dinge die (B) sehr ärgern wie z.B.: nicht eingehaltene Zusagen, weil die Linke nicht weiß was die rechte tut, oder weil vielleicht einer der Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat was den Verkauf des zusätzlichen Teilgrundstückes angeht.
Aber das hat mit der "Rechtslage" vermutlich wenig zu tun. Denn ich weiß ja - was man nicht schriftlich hat...............
Daher geht es für mich nur um den Zaun.
Gruß
Manfred |
|
Nach oben |
|
|
wido FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2006 Beiträge: 178 Wohnort: NRW
|
|
Nach oben |
|
|
daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
|
Verfasst am: 30.01.09, 20:06 Titel: |
|
|
Tja,
wenn ich das richtig lese dann muß (B) sich an den Kosten beteiligen.
Gruß
Manfred |
|
Nach oben |
|
|
wido FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2006 Beiträge: 178 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 30.01.09, 23:48 Titel: |
|
|
Das lese ich auch so !
_________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen |
|
Nach oben |
|
|
Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
|
Verfasst am: 31.01.09, 10:36 Titel: |
|
|
Na dann. Zwei Pfähle in die Erde, zwei Dachlatten dran. Fertig ist der Lattenzaun _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
|
Nach oben |
|
|
Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
|
Verfasst am: 31.01.09, 10:46 Titel: |
|
|
Sind die besagten Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt? _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
|
Nach oben |
|
|
daSchizo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.04.2005 Beiträge: 123 Wohnort: Duisburg
|
Verfasst am: 31.01.09, 13:08 Titel: |
|
|
@Big Guro
auf dem Grundstück von (B) steht ein 6-Familienhaus und auf dem von (A) stehen mehrere Mehrfamilienhäuser. Gewerblich ist da nichts. Alles Wohnungen. Reine Wohnstrasse.
@Tastenspitz
Naja, man kennt das ja. Man muß sich ja an bestimmte Vorgaben halten oder eben ortsübliche Zäune setzen. Im günstigsten Fall muß (B) die anteiligen Kosten für einen wetterfesten Maschendrahtzaun tragen. Das ginge dann noch. Ortsüblich wäre das hier aber nicht.
Gruß
Manfred |
|
Nach oben |
|
|
|