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Verfasst am: 27.01.09, 19:27 Titel: Fotographie eines geschützen Symbols in einer Werbebroschüre
Guten Tag,
Angenommen ich möchte in einer Werbebroschüre ein Foto meiner Arbeit zeigen, aber die Arbeit war ein geschütztes Symbol (zum Beispiel:"Die Flagge einer Fußballmanschaft") zu zeichnen.
Wie ist da die Rechtslage?
Ich habe hier lange gesucht und doch leider nichts gefunden was dem beschriebenen nahe kommt. Sollte ich etwas übersehen haben würde ich mich freuen wenn mir jemand in diesem umfangreichem Forum weiter hilft.
MfG _________________ StGB §§ 328 Abs. 2 Pkt 3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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